Montabaur 6/48/77
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Montabaur, den 21. Nov. 1977 Siegel Stadtverwaltung Montabaur
Umlegungsausschuß gez. Rohrbacher, Verm.Direktor.
Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 24. November 1977
Bau des Soldatenheimes im Frühjahr 1978
Vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 24. Nov. 1977 berichtete Bürgermeister Mangels, daß sich in den Verhandlungen bezüglich der Errichtung des Soldalenheimes in Montabaur Schwierigkeiten ergeben hätten. Diese seien nicht von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS), dem eigentlichen Vertragspartner der Stadt, sondern vom Bundesvencidigungsministerium ausgegangen. ln den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der KAS ist eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 89 % vereinbart. Im Rahmen der Bewilligung von Bundesdarlehen an die KAS hat das Bundesverteidigungsministerium Bedenken gegen diesen V'erteilungsmaßstab erhoben. Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen über die Kubikmeterwerte und die Tatsache, daß in Montabaur ein Soldatenheim vom Typ A gebaut werden soll, das normalerweise ein Volumen von 7.000 cbm hat, in Mon- tbaur aber 15.000 cbm umfassen soll.
Lange Zeit zeichnete sich, so Bürgermeister Mangels, in den Verhandlungen zwischen dem Verteidigungsministerium und der KAS ein Ergebnis ab, das die Gemeinsamkeit beendet hätte. Ein anderer Verteilungsschlüssel mit einer wesentlich größeren Belastung der Stadt hätte sicher zu einer Änderung der Meinung im Stadtiat über den gemeinsamen Bau eines Soldatenhcimes geführt.
In der vergangenen Woche habe ein Gespräch zwischen Vertretern des Verteidigungsministeriums, der KAS und der Stadt (Bürgermeister Mangels, I. Beigeordneter Vogel und die Vorsitzenden der CDU- u. SPD- -Stadtratsfraktion Dr. Hütte und Stühn) stattgefunden. Wesentliches Ergebnis der Gespräche, an dem auch Staatssekretär Fingerhut beteiligt gewesen ist, ist die Vereinbarung, daß sich an dem Verteilungsschlüssel nichts ändert. Der Staatssekretär habe verbindlich zugesagt, daß nunmehr der Bewilligungsbescheid über das Bundesdarlehen kurzfristig erteilt wird. Die KAS hat das Versprechen gegeben, nach Erhalt dieses Bewilligungsbescheides den Architekten zu beauftragen, die Ausschreibung vorzunehmen, so daß mit Beginn des Frühjahres im nächsten Jahr damit zu rechnen ist, daß sichtbare Fakten geschaffen werden.
Nachtragshaushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 1977
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder den von der Verwaltung vorgelegten Erftwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1977. Die Veränderungen im Haushaltplan führen im Verwaltungshaushalt zu einer Steigerung der Einnahmen um 1.158.000,- DM auf 9.872.000,- DM. Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt in Einnahmen und Ausgaben um 357.500,-DM auf 9.965.450,- DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung um 870.000,- DM auf 3.148.000,- DM reduziert. Die Steuerhebesätze bleiben unverändert.
Bürgermeister Mangels stellte an den Beginn seiner Ausführungen die Feststellung, daß mehr die Veränderungen auf der Einnahmeseite als die auf der Ausgabenseite die Erstellung der Nachtragshaushaltssatzung veranlaßt haben. Die Änderungen auf der Ausgabenseite seien induziert durch das Hinausschieben von Investitionsmaßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt, die abschließende Finanzierung durchgeführter Maßnahmen und die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Tiefgarage durch Veranschlagung eines entsprechenden Ausgabeansatzes.
Nach intensiver Diskussion des Planwerkes im Haupt- und Finanzausschuß wurde auf eine Erörterung der einzelnen Haushalts
ansätze im Detail verzichtet.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Hütte brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, daß der Nachtragshaushaltsplan in diesem Jahr rechtzeitig vorgelegt wurde. Zu den einzelnen Ansätzen des Vermögenshaushaltes trug er folgendes vor:
Im Haushaltsplan sind im Einzelplan 6 - 60.000,- DM gegenüber dem Haushaltsplan als Einsparung ausgewiesen. Dies hat seine Ursache darin, daß der von der Stadt gewünschte Ausbau der Bürgersteige zwischen der Stadt Montabaur und dem Stadtteil Eschelbach durch das Straßenbauamt abgelehnt wurde.
Dr. Hütte kündigte hier politische Initiativen beim zuständigen Ministerium an, um dieses Projekt doch noch zu realisieren, das nach Meinung seiner Fraktion dringend erforderlich ist.
Außerdem betonte er, daß die ausgewiesenen Mittel für die Tiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz lediglich die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schafft.
Eine Freigabe der Mittel sei damit nicht verbunden.
Diese Entscheidung soll, wie Bürgermeister Mangels unterstrich, in der Sitzung des Stadtrates am 15. Dez. 1977 fallen.
SPD-Sprecher Stühn erklärt im Namen seiner Fraktion die Zustimmung zu dem Haushaltsplan, die mit einem guten Gewissen ausgesprochen werden könne.
Verkürzung der Sperrzeit in dem Barbetrieb in Montabaur, Elisabethenstraße 27
Mit einer Gegenstimme gab der Stadtrat seine Zustimmung zum Hinausschieben der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für einen Barbetrieb in Montabaur, Elisabethenstr. 27.
Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.-
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Butides- baugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt stellte der Stadtrat die bauliche Fertigstellung folgender Teilerschließungsanlagen fest:
1. Ruhrstraße (von der Weserstr. bis einschl. zum Wendehammer sowie von der K 49 bis zum Grundstück Nr. 937): Straßenbeleuchtung.
2. Baugebiet „Himmelfeld“
a) Tonnerre-Straße
b) Brackley-Straße
c) Goethe-Straße
d) Schiller-Straße
e) Straße „Am Himmelfeld!’ jeweils Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wurde der 1.10.1977 festgesetzt.
Ergänzende Festsetzungen zu den Bebauungsplänen „Große Alberthöhe III und IV' 7
Der Stadtrat ergänzte aufgrund einer Anregung von Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) in einer früheren Sitzung die Textfestsetzungen der o.a. Bebauungspläne wie folgt:
„Dachfarbe! als Dachfarbe sind zugelassen dunkelgrau, dunkelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer (Dachb egießung):"
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungsverfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes durchzuführen. Gleichzeitig wurde die Offenlage des Änderungsbebauungsplanes beschlossen.
Hintergrund dieses Beschlusses war die Feststellung, daß in den Plangebieten einzelne Gebäude mit roten Dächern versehen wurden. Aus städtebaulicher Sicht empfand man dies allgemein als eine Störung des Stadtbildes. Um künftig derartige Vorhaben verhindern zu können, ergänzte man nun die Textfestsetzungen der Bebauungspläne, indem man die Dachfarben vorschrieb.

