Ausgabe 
2.12.1977
Seite
1250
 
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Montabaur 6/48/77

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Montabaur, den 21. Nov. 1977 Siegel Stadtverwaltung Montabaur

Umlegungsausschuß gez. Rohrbacher, Verm.Direktor.

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 24. November 1977

Bau des Soldatenheimes im Frühjahr 1978

Vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 24. Nov. 1977 berichtete Bürgermeister Mangels, daß sich in den Verhandlungen bezüglich der Errichtung des Soldalenheimes in Montabaur Schwierigkeiten ergeben hätten. Diese seien nicht von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreu­ung (KAS), dem eigentlichen Vertragspartner der Stadt, sondern vom Bundesvencidigungsministerium ausgegangen. ln den ver­traglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der KAS ist eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 89 % vereinbart. Im Rahmen der Bewilligung von Bundesdarlehen an die KAS hat das Bundesverteidigungsministerium Bedenken gegen diesen V'erteilungsmaßstab erhoben. Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen über die Kubikmeterwerte und die Tatsache, daß in Montabaur ein Soldatenheim vom Typ A gebaut werden soll, das normalerweise ein Volumen von 7.000 cbm hat, in Mon- tbaur aber 15.000 cbm umfassen soll.

Lange Zeit zeichnete sich, so Bürgermeister Mangels, in den Ver­handlungen zwischen dem Verteidigungsministerium und der KAS ein Ergebnis ab, das die Gemeinsamkeit beendet hätte. Ein anderer Verteilungsschlüssel mit einer wesentlich größeren Be­lastung der Stadt hätte sicher zu einer Änderung der Meinung im Stadtiat über den gemeinsamen Bau eines Soldatenhcimes geführt.

In der vergangenen Woche habe ein Gespräch zwischen Vertre­tern des Verteidigungsministeriums, der KAS und der Stadt (Bürgermeister Mangels, I. Beigeordneter Vogel und die Vorsit­zenden der CDU- u. SPD- -Stadtratsfraktion Dr. Hütte und Stühn) stattgefunden. Wesentliches Ergebnis der Gespräche, an dem auch Staatssekretär Fingerhut beteiligt gewesen ist, ist die Vereinbarung, daß sich an dem Verteilungsschlüssel nichts ändert. Der Staatssekretär habe verbindlich zugesagt, daß nunmehr der Bewilligungsbescheid über das Bundesdarlehen kurzfristig erteilt wird. Die KAS hat das Versprechen gegeben, nach Erhalt dieses Bewilligungsbescheides den Architekten zu beauftragen, die Ausschreibung vorzunehmen, so daß mit Beginn des Früh­jahres im nächsten Jahr damit zu rechnen ist, daß sichtbare Fakten geschaffen werden.

Nachtragshaushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 1977

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder den von der Verwal­tung vorgelegten Erftwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1977. Die Veränderungen im Haushaltplan führen im Verwaltungshaushalt zu einer Steigerung der Einnahmen um 1.158.000,- DM auf 9.872.000,- DM. Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt in Einnahmen und Ausgaben um 357.500,-DM auf 9.965.450,- DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti­gungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung um 870.000,- DM auf 3.148.000,- DM reduziert. Die Steuerhebesätze bleiben unverändert.

Bürgermeister Mangels stellte an den Beginn seiner Ausführungen die Feststellung, daß mehr die Veränderungen auf der Einnahme­seite als die auf der Ausgabenseite die Erstellung der Nachtrags­haushaltssatzung veranlaßt haben. Die Änderungen auf der Ausgabenseite seien induziert durch das Hinausschieben von Investitionsmaßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt, die ab­schließende Finanzierung durchgeführter Maßnahmen und die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Tiefgarage durch Veranschlagung eines entsprechenden Aus­gabeansatzes.

Nach intensiver Diskussion des Planwerkes im Haupt- und Finanz­ausschuß wurde auf eine Erörterung der einzelnen Haushalts­

ansätze im Detail verzichtet.

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Hütte brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, daß der Nachtragshaushaltsplan in die­sem Jahr rechtzeitig vorgelegt wurde. Zu den einzelnen An­sätzen des Vermögenshaushaltes trug er folgendes vor:

Im Haushaltsplan sind im Einzelplan 6 - 60.000,- DM gegen­über dem Haushaltsplan als Einsparung ausgewiesen. Dies hat seine Ursache darin, daß der von der Stadt gewünschte Ausbau der Bürgersteige zwischen der Stadt Montabaur und dem Stadt­teil Eschelbach durch das Straßenbauamt abgelehnt wurde.

Dr. Hütte kündigte hier politische Initiativen beim zuständigen Ministerium an, um dieses Projekt doch noch zu realisieren, das nach Meinung seiner Fraktion dringend erforderlich ist.

Außerdem betonte er, daß die ausgewiesenen Mittel für die Tiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz lediglich die haushalts­rechtlichen Voraussetzungen schafft.

Eine Freigabe der Mittel sei damit nicht verbunden.

Diese Entscheidung soll, wie Bürgermeister Mangels unterstrich, in der Sitzung des Stadtrates am 15. Dez. 1977 fallen.

SPD-Sprecher Stühn erklärt im Namen seiner Fraktion die Zu­stimmung zu dem Haushaltsplan, die mit einem guten Gewissen ausgesprochen werden könne.

Verkürzung der Sperrzeit in dem Barbetrieb in Montabaur, Elisabethenstraße 27

Mit einer Gegenstimme gab der Stadtrat seine Zustimmung zum Hinausschieben der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für einen Bar­betrieb in Montabaur, Elisabethenstr. 27.

Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverord­nung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.-

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Butides- baugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt stellte der Stadtrat die bauliche Fertigstellung folgender Teil­erschließungsanlagen fest:

1. Ruhrstraße (von der Weserstr. bis einschl. zum Wendeham­mer sowie von der K 49 bis zum Grundstück Nr. 937): Straßenbeleuchtung.

2. BaugebietHimmelfeld

a) Tonnerre-Straße

b) Brackley-Straße

c) Goethe-Straße

d) Schiller-Straße

e) StraßeAm Himmelfeld! jeweils Fahrbahn

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanla­gen wurde der 1.10.1977 festgesetzt.

Ergänzende Festsetzungen zu den BebauungsplänenGroße Alberthöhe III und IV' 7

Der Stadtrat ergänzte aufgrund einer Anregung von Ratsmit­glied Dr. Hütte (CDU) in einer früheren Sitzung die Textfest­setzungen der o.a. Bebauungspläne wie folgt:

Dachfarbe! als Dachfarbe sind zugelassen dunkelgrau, dun­kelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer (Dachb egießung):"

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungsverfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes durchzufüh­ren. Gleichzeitig wurde die Offenlage des Änderungsbebauungs­planes beschlossen.

Hintergrund dieses Beschlusses war die Feststellung, daß in den Plangebieten einzelne Gebäude mit roten Dächern verse­hen wurden. Aus städtebaulicher Sicht empfand man dies all­gemein als eine Störung des Stadtbildes. Um künftig derartige Vorhaben verhindern zu können, ergänzte man nun die Text­festsetzungen der Bebauungspläne, indem man die Dachfarben vorschrieb.