Ausgabe 
25.11.1977
Seite
1226
 
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Montabaur 16 / 47 / 77

An alle Karnevalisten

Wir machen darauf aufmerksam, daß am Montag, dem 28.Nov. 1977 um 20 Uhr im Saale Kurth die erste Kamevalsprobe statt­findet.

Der Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen.

SPD -Verbandsarbeitsgemeinschaft

Am Donnerstag, dem 1.12.1977, 19.30 Uhr, findet in der GastsätteWaldhof , Simmern

eine Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft der SPD -Ortsvereine in der Verbandsgemeinde Montabaur statt.

Neben den Delegierten sind zu dieser parteiöffentlichen Ver­anstaltung alle SPD-Mitglieder aus dem Bereich der Verbands­gemeinde, insbesondere die Funktions- und Mandatsträger eingeladen.

OBERELBERT:

Öffentl. Bekanntmachung Einladung zur Biirgerversammlung

Die gern. § 16 Gemeindeordnung jährlich einzuberufende Bür­gerversammlung findet in der Ortsgemeinde Oberelbert * am MITTWOCH, 7. Dez. 1977, 20.00 Uhr in der Gaststätte Labonte statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters

2. Erörterung allgemeiner Fragen aus dem örtlichen Bereich.

Zu dieser Bürgerversammlung lade ich alle Einwohner höflich ein.

5431 Oberelbert, 22.11.1977 gez. Weyand, Ortsbürgerm.

Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 1977 beschlossen

Der Ortsgemeinderat Oberelbert beschloß in seiner Sitzung am 11. Nov. 1977 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts­jahr 1977.

Hauptgrund für den Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung war die Anschaffung eines Kleinschleppers, die im Haushaltsplan 1977 nicht vorgesehen war.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts erhöh­ten sich um 24.000,- DM auf 394.000,- DM. Die positive Ent­wicklung des Verwaltungshaushaltes spiegelt sich durch die Er­höhung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 8.000,- DM wider.

Gleichzeitig erhöhte sich die freie Finanzspitze von 37.000,- DM auf 45.000,- DM. Die Einnahmen und Ausgaben des Ver­mögenshaushaltes verminderten sich um 93.000,- DM auf nun­mehr 109.000,- DM.

Einzelne Änderungen der Einnahmen:

1. Die Erschließungs- und Ausbaubeiträge für die Bürger­steigeIm Weickert sind erst für 1978 vorgesehen.

2. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erhöht sich von ursprünglich 42.000,- DM um 8.000,- DM auf nunmehr 50.000,- DM.

3. Die Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt konnte um 87.000,- DM auf nunmehr 59.000,- DM gesenkt werden.

Veränderungen der Ausgaben:

1. Für den Bau des Sportplatzes werden in diesem Jahr vor­aussichtlich keine Mittel der Ortsgemeinde benötigt.

Uber den Betrag von 70.000,- DM wurde, da für 1978 schon Aufträge zu vergeben sind, eine Verpflichtungser­mächtigung vorgesehen.

2. Für den Bau einer Brunnenanlage werden 1977 bereits 5.000,- DM bereitgestellt.

3. Einsparung der Kosten für die Fertigstellung der Grill­hütte in Höhe von 200,- DM.

4. Für die Verlegung einer Ringtiefendrainage auf dem Friedhof müssen zusätzlich 6.500,- DM aufgebracht wer­den.

5. Die Kosten für die Anschaffung des Kleinschleppers be­laufen sich auf 14.000,- DM.

6. Abwicklung des Soll-Fehlbetrages aus 1976 - 16.700,- DM.

Gleichzeitig wurde das Investitionsprogramm entsprechend! den auftretenden Veränderungen ergänzt bzw. berichtigt. |

An alle Frauen von Oberelbert I

Für die Gestaltung der Altenfeier werden fleißige Hände gt| braucht. Es werden Plätzchen gebacken und Tischschmuck I gebastelt. Wer mithelfen will, möge sich bei Frau Agnes Bill mert oder Frau Else Decker melden. I

WELSCHNEUDORF: I

Rechtsverordnung I

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der GenJ kung Welschneudorf, Westerwaldkreis,zugunsten der Verbail gemeinde Montabaur. 1

Aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhai halts - WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 1 3017) geändert durch Artikel 69 des Einführungsgesetzes zl Abgabenordnung (EGAO) vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 3341)1 und der §§ 22, 100 Abs. 2, 101 und 109 ff. des LandeswaJ gesetzes - LWG - vom 1.8.1960 (GVB1. S. 153, 267) zuletzt] geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur And rung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7,1 1977 (GVB1. S. 197), BS 237 - 1, wird durch die BezirksregJ rung Koblenz als zuständige obere Wasserbehörde folgendes verordnet:

§ 1

Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlaj der Verbandsgemeinde Montabaur in der Gemarkung Weisel] neudorf Westerwaldkreis, wird das nachstehend beschrieben: Wasserschutzgebiet festgesetzt. Es wird in Flur 19 der Gemaij kung Welschneudorf durch zwei Zonen gebildet, die in dem Lageplan der Bezirksregierung Koblenz vom 1.10.1975, den über die Lage und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes! und der einzelnen Zonen genaue Auskunft gibt, dargestellt sind als

Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung) ]

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung).

Je eine Ausfertigung des Lageplanes wird bei der Verbands­gemeindeverwaltung und der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde zu jedermanns Einsichtnahme aufbe­wahrt.

§ 2

Die Grenzen des Wasserschutzgebietes werden wie folgt be­schrieben :

Tiefbrunnen in der Gemarkung Welschneudorf, Flur 19 SCHUZTZONE I

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge v.201

Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Schutzzone I, 30 m nöi lieh des Grenzweges, der Flur 19 und Flur 11 trennt, und 170 m nordöstlich der südlichen Spitze von Parzelle 1/2486.

SCHUTZZONE II

Die Schutzzone II beginnt am südlichen Ende der Parzelle 1/2486 und verläuft in nordwestlicher Richtung bis zum westlichen Ende der Parzelle 1/2486. Hier schneidet die Grei linie den Waldweg (Parzelle 2/2492) und verläuft weiter in nordöstlicher Richtung am Rand der Parzelle 1/2500 entlang Nach etwa 240 m trifft sie auf den Weg, der die Waldparzel­len 1/2486 und 1/2500 in südwestlicher Richtung durchgrem Dieser Weg markiert die Grenzlinie, bis er die südöstliche Grenze der Parzelle 1/2486 trifft.

Von hier läuft sie in südwestlicher Richtung gradlinig zum Ausgangspunkt zurück.

§ 3

(1) Im Bereich des Wasserschutzgebietes sind alle Handlung« und Nutzungen untersagt, die die Wasserversorgung gefährd« können.

ZONE 1

ln der Zone I sind insbesondere verboten:

a) die Verletzung der belebten Bodenzone und der Deck­schichten,