Montabaur 14/47 / 77
n) Zelten, Lagern, Baden,
o) Parkplätze,
p) Vergraben von Tierleichen;
q) Sportplätze
r) befestigte, für Motorfahrzeuge zugelassene Wege und Straßen, wenn das auf ihnen anfallende Wasser nicht mittels dichter Seitengräben oder Kanäle aus der Engeren Schutzzone abgeführt wird, Verwendung von Teer zum Straßenbau;
s) Erweiterung des Straßennetzes;
t) Kleingärten und Gartenbaubetriebe;
u) Kläranlagen, Sickergruben, Entleeren von Wagen der Fäkalienabfuhr;
v) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewinnung von Kernenergie, Verwendung radioaktiver Stoffe;
w) Neuanlage von Friedhöfen;
x) Flugplätze, Notabwurfplätze, miltärische Anlagen und Übungsplätze;
y) Viehansammlungen, Pferche, Dauerweiden.
(3) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von Hinweisschildern zu dulden.
§ 4
Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur, Westerwaldkreis.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- DM geahndet werden.
§ 6
Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 99 LWG) Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.
§ 7
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.
Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.
Bezirksregierung Koblenz
Az. 55 - 61 - 13 - 1/77 Koblenz, den 27.9.1977
Siegel gez. Korbach, Reg.Präsident
NIEDERERBACH:
Haushaltsrechnung 1976 beschlossen und Entlastung für den Ortsbürgermeister erteilt
Der Ortsgemeinderat beschloß in seiner Sitzung am 18.11.
1977 die von der Verbandsgemeindeverwaltung für das Haushaltsjahr 1976 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister und dem 1. Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1976 Entlastung zu erteilen.
Errichtung eines Stromanschlusses für Schausteller und Festzelte am Kirmesplatz
Üer Ortsgemeinderat wurde über die neuen Sicherheitsanforderungen der Kevag informiert. Eine Beschlußfassung über zu ergreifende Maßnahmen erfolgte nicht. Bei dieser Gelegenheit beschlossen die Ratsmitglieder, an der Grenze des Gemeindehauses eine Hecke anzupflanzen.
Errichtung eines Stromanschlusses für die Leichenhalle
Dieser Punkt wurde wegen Dringlichkeit zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. Der Ortsgemeinderat entschied sich dafür, die Stromversorgung für die Leichenhalle durch eine Bündelleitung und die Installation eines Dachständers vornehmen zu lassen. Örtsbürgermeister Zey wurde beauftragt, mit
der Kevag einen geeigneten Platz für den Dachständer festzulegen.
Anschaffung eines Rasenmähers
Der Ortsgemeinderat beschloß, für die Pflege der gemeindlichen Anlagen einen Rasenmäher zu kaufen. Der Kaufpreis für das Modell,für das man sich entschied, beträgt 1.298,-DM.
Bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen
Keine Entscheidung wurde getroffen über den in der Tagesordnung vorgesehenen Punkt „Feststellung der baulichen Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen“ Am Handsgraben." Hier sollen zunächst noch rechtliche Unklarheiten ausgeräumt werden.
Befestigung von Waldwegen in der Ortsgemeinde Niedererbach
Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Befestigung der Waldwege im Bereich des Gemeindewaldes von Niedererbach. Der Auftrag wurde an die billigstbietende Firma erteilt. Im Jahr 1977 soll zunächst eine Teilerstellung zum Angebotspreis von 30.858,- DM erfolgen. Für den Restausbau im Haushaltsjahr 1978 behielt sich der Ortsgemeinderat eine erneute Beschlußfassung vor.
Verkauf von Brennholz
Wer am Kauf von Brennholz von der Ortsgemeinde Niedererbach interessiert ist, wird gebeten, sich innerhalb der nächsten 8 Tage beim Ortsbürgermeister während der Dienststun- den zu melden.
Zey, Ortsbürgermeister.
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
Am Samstag, dem 26, Nov. 1977 findet auf dem Sportplatz in Niedererbach ein Arbeitstag statt. Die freiwilligen Helfer werden gebeten, sich um 9.30 Uhr am Sportheim einzufinden. Arbeitsgeräte sind mitzubringen.
ALTE HERREN:
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 9. Dez. 19 77_um 20 Uhr im Sportheim eine Versammlung mit Umtrunk und Imbiß stattfindet.
SPIELPAARUNGEN AM WOCHENENDE:
I. Mannschaft:
Nachdem unsere I. Mannschaft in Niedererbach gegen Selters mit 4:1 gewann,führt sie die Tabelle mit 23 : 1 Punkten klar an. Am kommenden Sonntag spielt unsere I. Mannschaft gegen Niederahr. Spielort ist Niederahr.
Spielbeginn 14.30 Uhr.
II. Mannschaft
Unsere II. Mannschaft hatte am vergangenen Sonntag spielfrei und trifft am kommenden Sonntag um 12.30 Uhr in Niedererbach gegen die II. Mannschaft von Montabaur.
N0MB0RN:
Altentag in Nomborn
Unser diesjähriger Altentag findet am 4. Dez. 1977 statt. Wir bginnen um 14.15 Uhr mit einer Hl. Messe im Saale des Gasthauses Beck.
Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Nomborner Bürger, die das 70. Lebensjahr begonnen haben, mit ihren Ehegatten recht herzlich ein.
Wir wünschen unseren alten Mitbürgern einen geselligen und frohen Nachmittag.

