Ausgabe 
25.11.1977
Seite
1224
 
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Montabaur 14/47 / 77

n) Zelten, Lagern, Baden,

o) Parkplätze,

p) Vergraben von Tierleichen;

q) Sportplätze

r) befestigte, für Motorfahrzeuge zugelassene Wege und Straßen, wenn das auf ihnen anfallende Wasser nicht mit­tels dichter Seitengräben oder Kanäle aus der Engeren Schutzzone abgeführt wird, Verwendung von Teer zum Straßenbau;

s) Erweiterung des Straßennetzes;

t) Kleingärten und Gartenbaubetriebe;

u) Kläranlagen, Sickergruben, Entleeren von Wagen der Fäkalienabfuhr;

v) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewinnung von Kernenergie, Verwendung radio­aktiver Stoffe;

w) Neuanlage von Friedhöfen;

x) Flugplätze, Notabwurfplätze, miltärische Anlagen und Übungsplätze;

y) Viehansammlungen, Pferche, Dauerweiden.

(3) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasser­schutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von Hinweisschildern zu dulden.

§ 4

Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur, Westerwaldkreis.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- DM geahndet werden.

§ 6

Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Ent­schädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 99 LWG) Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Be­zirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.

§ 7

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.

Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.

Bezirksregierung Koblenz

Az. 55 - 61 - 13 - 1/77 Koblenz, den 27.9.1977

Siegel gez. Korbach, Reg.Präsident

NIEDERERBACH:

Haushaltsrechnung 1976 beschlossen und Entlastung für den Ortsbürgermeister erteilt

Der Ortsgemeinderat beschloß in seiner Sitzung am 18.11.

1977 die von der Verbandsgemeindeverwaltung für das Haus­haltsjahr 1976 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister und dem 1. Ortsbeigeordne­ten sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1976 Entlastung zu erteilen.

Errichtung eines Stromanschlusses für Schausteller und Fest­zelte am Kirmesplatz

Üer Ortsgemeinderat wurde über die neuen Sicherheitsanforde­rungen der Kevag informiert. Eine Beschlußfassung über zu er­greifende Maßnahmen erfolgte nicht. Bei dieser Gelegenheit beschlossen die Ratsmitglieder, an der Grenze des Gemeinde­hauses eine Hecke anzupflanzen.

Errichtung eines Stromanschlusses für die Leichenhalle

Dieser Punkt wurde wegen Dringlichkeit zusätzlich in die Tages­ordnung aufgenommen. Der Ortsgemeinderat entschied sich dafür, die Stromversorgung für die Leichenhalle durch eine Bündelleitung und die Installation eines Dachständers vorneh­men zu lassen. Örtsbürgermeister Zey wurde beauftragt, mit

der Kevag einen geeigneten Platz für den Dachständer festzu­legen.

Anschaffung eines Rasenmähers

Der Ortsgemeinderat beschloß, für die Pflege der gemeindli­chen Anlagen einen Rasenmäher zu kaufen. Der Kaufpreis für das Modell,für das man sich entschied, beträgt 1.298,-DM.

Bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen

Keine Entscheidung wurde getroffen über den in der Tages­ordnung vorgesehenen PunktFeststellung der baulichen Fertig­stellung von Teilerschließungsanlagen Am Handsgraben." Hier sollen zunächst noch rechtliche Unklarheiten ausgeräumt wer­den.

Befestigung von Waldwegen in der Ortsgemeinde Niederer­bach

Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Befestigung der Waldwege im Bereich des Gemeindewaldes von Niedererbach. Der Auftrag wurde an die billigstbietende Firma erteilt. Im Jahr 1977 soll zunächst eine Teilerstellung zum Angebotspreis von 30.858,- DM erfolgen. Für den Restausbau im Haushalts­jahr 1978 behielt sich der Ortsgemeinderat eine erneute Be­schlußfassung vor.

Verkauf von Brennholz

Wer am Kauf von Brennholz von der Ortsgemeinde Niederer­bach interessiert ist, wird gebeten, sich innerhalb der näch­sten 8 Tage beim Ortsbürgermeister während der Dienststun- den zu melden.

Zey, Ortsbürgermeister.

Sportverein 1920 Niedererbach e.V.

Am Samstag, dem 26, Nov. 1977 findet auf dem Sportplatz in Niedererbach ein Arbeitstag statt. Die freiwilligen Helfer werden gebeten, sich um 9.30 Uhr am Sportheim einzufinden. Arbeitsgeräte sind mitzubringen.

ALTE HERREN:

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 9. Dez. 19 77_um 20 Uhr im Sportheim eine Versammlung mit Umtrunk und Imbiß stattfindet.

SPIELPAARUNGEN AM WOCHENENDE:

I. Mannschaft:

Nachdem unsere I. Mannschaft in Niedererbach gegen Selters mit 4:1 gewann,führt sie die Tabelle mit 23 : 1 Punkten klar an. Am kommenden Sonntag spielt unsere I. Mannschaft gegen Niederahr. Spielort ist Niederahr.

Spielbeginn 14.30 Uhr.

II. Mannschaft

Unsere II. Mannschaft hatte am vergangenen Sonntag spielfrei und trifft am kommenden Sonntag um 12.30 Uhr in Nieder­erbach gegen die II. Mannschaft von Montabaur.

N0MB0RN:

Altentag in Nomborn

Unser diesjähriger Altentag findet am 4. Dez. 1977 statt. Wir bginnen um 14.15 Uhr mit einer Hl. Messe im Saale des Gasthauses Beck.

Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Nomborner Bürger, die das 70. Lebensjahr begonnen haben, mit ihren Ehegatten recht herzlich ein.

Wir wünschen unseren alten Mitbürgern einen geselligen und frohen Nachmittag.