Ausgabe 
18.11.1977
Seite
1190
 
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Montabaur 6/46/77

aufmerksam machen. Wegen der Wichtigkeit dieser Versamm­lung kommt bitte alle.

MöhnenvereinEwig Jung"

Wir treffen uns am Mittwoch, dem 23.11.1977 um 20 Uhr im Hotel Waldhof.

Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.

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BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 24. Nov. 1977, um 20 Uhr im Gasthof Ignatz Wilhelmi statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

I Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderats­sitzung vom 13. Okt. 1977 (öffentl. Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushalts­satzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1977.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Standortfestlegung der Grillhütte am Schützenhaus.

4. Beratung über den Entwurf einer Wanderkarte des Zweck­verbandes Naturpark Nassau.

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderats­sitzung vom 13. Okt. 1977 (nichtöffentl. Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines ge­meindeeigenen Baugrundstückes.

3. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Rückübereignungs­vertrag

5. Verschiedenes.

5431 Gackenbach, 14.11.1977 gez. Wilhelmi, Ortsbürgerm.

Fahrt zur SiegerehrungUnser Dorf soll schöner werden" nach Nordhofen

Am Freitag, dem 2. Dezember 1977 um 20.00 Uhr findet die

Siegerehrung im WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden

in Nordhofen statt.

Zu der Feier sind auch die Bürger unserer Gemeinde eingeladen.

Wer am 2.12.1977 mitfahren will, kann sich bis zum 27. Nov.

1977 beim Ortsbürgermeister melden.

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.

HORBACH:

Öffentl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am

Donnerstag, dem 24. Nov. 1977, 19.30 Uhr im Rathaus in Hor­bach statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 3.11.1977.

2. Beratung und Beschlußfassung über den Sonderplan über Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Naturparks Nassau in der Gemarkung Horbach für das Forstwirtschaftsjahr 1978.

3. Beratung über die Konsequenzen der neuen Sicherheits­bestimmungen /VDE-Bestimmungen : für die Stromversor­gung für Festzelte, Schaustellergeschäfte etc. ab dem 1.1.1979.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung der Kaufverträge.

2. Verschiedenes.

5431 Horbach, 14.11.1977 gez. Meuer, Ortsbürgerm.

Öffentliche Bekanntmachung

Entwicklung der Einwohnerstatistik ab dem 1.1.1977

Ende Monat

I. Wohnsitz

II. Wohnsitz

Ges.Einw.

Zahl

Januar

481

67

548

Februar

494

69

563

März

500

69

569

April

498

72

570

Mai

500

69

569

Juni

499

72

571

Juli

504

71

5 75

August

505

71

5 76

September

505

71

576

Oktober

510

73

583

Daraus ergibt sich Im I. Wohnsitz im ILWohnsitz

ein Bevölkerungszuwachs wie 6,03 %

8,96 %

folgt:

bei der Gesamteinwohnerzahl: 6,4 %.

Martinszug 1977

Von der Gelegenheit Gebrauch zu machen, sich mit den Kin­dern am Martinszug in Dies zu beteiligen, wurde bedauerlicher­weise von den Eltern in nur geringem Umfang wahrgenommen, Nachdem der Ortsbürgermeister verschiedentlich dieserhalb angesprochen wurde, erlaube ich mir folgende Bemerkungen hierzu:

1 .

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Grundschule, einen Martinszug zu organisieren. Ebenso ist dies nicht Aufgabe | der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde stiftet lediglich die Martinsbrezeln.

Es könnte eine schöne Aufgabe der Ortsvereine oder gar I der Eltern sein, einen Martinszug zu organisieren. Die Gemeinde würde sich einer Unterstützung nicht verweh­ren. Warum ist in anderen Orten in dieser Hinsicht mehr Eigeninitiative vorhanden und nicht bei uns? Man kann einfach nicht alles auf den Lehrer, den Ortsbürgermeister oder die Gemeinderäte abwälzen !

4. Wir Horbacher wollen doch sonst immer aufVorder­mann sein. In manchen Dingen will man aber von alten Gebräuchen nicht abrücken.

Also: Im nächsten Jahr Eigeninitiative entwickeln. Die Unterstützung der Ortsgemeinde sage ich Ihnen heute schon zu.

In diesem Sinne herzliche Grüße gez. Meuer, Ortsbürgerm.

Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Be­stattungswesen

Der Ortsgemeinderat Horbach beschloß in seiner Sitzung am

3. Nov. 1977 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.5.1977. § 3 Abs. 1 dieser Satzung, in dem die Bestattungs­gebühren (Grabaushubgebühren) geregelt sind, wurde neu ge­faßt. Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen nunmehr

a) Personen nach beendetem 10. Lebensjahr 200,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis 10. Lebens­jahr 140,--DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.

Lebensjahr 80,- DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und

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Für alles Mögliche ist Geld da. Das kleine Opfer zu bringen! mit den Kindern sich an einem Martinszug außerhalb unse f res Ortes zu beteiligen, und ihnen diese Freude zu berei­ten , ist man nur in beschränktem Umfange bereit.

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