Montabaur 6/46/77
aufmerksam machen. Wegen der Wichtigkeit dieser Versammlung kommt bitte alle.
Möhnenverein „Ewig Jung"
Wir treffen uns am Mittwoch, dem 23.11.1977 um 20 Uhr im Hotel Waldhof.
Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 24. Nov. 1977, um 20 Uhr im Gasthof Ignatz Wilhelmi statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
I Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderatssitzung vom 13. Okt. 1977 (öffentl. Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1977.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Standortfestlegung der Grillhütte am Schützenhaus.
4. Beratung über den Entwurf einer Wanderkarte des Zweckverbandes Naturpark Nassau.
5. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderatssitzung vom 13. Okt. 1977 (nichtöffentl. Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes.
3. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Rückübereignungsvertrag
5. Verschiedenes.
5431 Gackenbach, 14.11.1977 gez. Wilhelmi, Ortsbürgerm.
Fahrt zur Siegerehrung „Unser Dorf soll schöner werden" nach Nordhofen
Am Freitag, dem 2. Dezember 1977 um 20.00 Uhr findet die
Siegerehrung im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
in Nordhofen statt.
Zu der Feier sind auch die Bürger unserer Gemeinde eingeladen.
Wer am 2.12.1977 mitfahren will, kann sich bis zum 27. Nov.
1977 beim Ortsbürgermeister melden.
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
HORBACH:
Öffentl. Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am
Donnerstag, dem 24. Nov. 1977, 19.30 Uhr im Rathaus in Horbach statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 3.11.1977.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Sonderplan über Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Naturparks Nassau in der Gemarkung Horbach für das Forstwirtschaftsjahr 1978.
3. Beratung über die Konsequenzen der neuen Sicherheitsbestimmungen /VDE-Bestimmungen : für die Stromversorgung für Festzelte, Schaustellergeschäfte etc. ab dem 1.1.1979.
4. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung der Kaufverträge.
2. Verschiedenes.
5431 Horbach, 14.11.1977 gez. Meuer, Ortsbürgerm.
Öffentliche Bekanntmachung
Entwicklung der Einwohnerstatistik ab dem 1.1.1977
Ende Monat
I. Wohnsitz
II. Wohnsitz
Ges.Einw.
Zahl
Januar
481
67
548
Februar
494
69
563
März
500
69
569
April
498
72
570
Mai
500
69
569
Juni
499
72
571
Juli
504
71
5 75
August
505
71
5 76
September
505
71
576
Oktober
510
73
583
Daraus ergibt sich Im I. Wohnsitz im ILWohnsitz
ein Bevölkerungszuwachs wie 6,03 %
8,96 %
folgt:
bei der Gesamteinwohnerzahl: 6,4 %.
Martinszug 1977
Von der Gelegenheit Gebrauch zu machen, sich mit den Kindern am Martinszug in Dies zu beteiligen, wurde bedauerlicherweise von den Eltern in nur geringem Umfang wahrgenommen, Nachdem der Ortsbürgermeister verschiedentlich dieserhalb angesprochen wurde, erlaube ich mir folgende Bemerkungen hierzu:
1 .
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Grundschule, einen Martinszug zu organisieren. Ebenso ist dies nicht Aufgabe | der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde stiftet lediglich die Martinsbrezeln.
Es könnte eine schöne Aufgabe der Ortsvereine oder gar I der Eltern sein, einen Martinszug zu organisieren. Die Gemeinde würde sich einer Unterstützung nicht verwehren. Warum ist in anderen Orten in dieser Hinsicht mehr Eigeninitiative vorhanden und nicht bei uns? Man kann einfach nicht alles auf den Lehrer, den Ortsbürgermeister oder die Gemeinderäte abwälzen !
4. Wir Horbacher wollen doch sonst immer auf „Vordermann“ sein. In manchen Dingen will man aber von alten Gebräuchen nicht abrücken.
Also: Im nächsten Jahr Eigeninitiative entwickeln. Die Unterstützung der Ortsgemeinde sage ich Ihnen heute schon zu.
In diesem Sinne herzliche Grüße gez. Meuer, Ortsbürgerm.
Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Der Ortsgemeinderat Horbach beschloß in seiner Sitzung am
3. Nov. 1977 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.5.1977. § 3 Abs. 1 dieser Satzung, in dem die Bestattungsgebühren (Grabaushubgebühren) geregelt sind, wurde neu gefaßt. Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen nunmehr
a) Personen nach beendetem 10. Lebensjahr 200,- DM
b) für Kinder ab vollendetem 5. bis 10. Lebensjahr 140,--DM
c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.
Lebensjahr 80,- DM
d) für Kinder unter einem Lebensjahr und
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Für alles Mögliche ist Geld da. Das kleine Opfer zu bringen! mit den Kindern sich an einem Martinszug außerhalb unse f res Ortes zu beteiligen, und ihnen diese Freude zu bereiten , ist man nur in beschränktem Umfange bereit.
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