Ausgabe 
11.11.1977
Seite
1157
 
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Montabaur 7/45/77 Abgang alter Kassen- Einnahmereste

1.548,54 31.163,07 32.711,61

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Summe bereinigte 7 . 745 . 531,66 2.774.705,08 10.520.236,74

Soll-Einnahmen

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Soll-Ausgaben + neue Haushalts­ausgabereste

Abgang alter Haus­haltsausgabereste

8.032.975,09 1.535.135,45 9.568.110,54 36.600.- 1.261.342,41 1.297.942,41

21.772,78 21.772,78

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Schaft Soll-Ausgaben 8.069.575,09 2.774.705,08 10.844.280,17

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Fehlbetrag

324.043,43

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Aufgestellt:

Montabaur, den 14.10.1977 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I.Beigeordneter.

erheben (Kostenspaltung)

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Fußweg Barbara-Straße bis Kob­

lenzer Straße

Weserstraße Elgendorfer Straße bis Einmündung Warthestraße

Fröschpfort-

straße Albertstraße bis

Anfang Parkplatz Ecke Rheinstraße

Fahrbahn

Bürgersteige

Straßenbeleuchtg.

Bürgersteige

Parkstreifen

Straßenbeleuchtg.

Seitenweg I zum Mühlenweg

Mühlen weg

Seitenweg II zum Mühlenweg

Mühlenweg bis Baumbacher Straße Weststr.bis einschl. Grundst.Solbach

Mühlenweg bis Baumbacher Str.

Fahrbahn

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn

Bürgersteige,

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn

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Feststellung des

Ergebnisses: Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Soll-Einnahmen 1.198.911,35

107.918,68

1.306.830,03

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 1.198.911,35

107.918,68

1.306.830,03

Soll-Ausgaben 1.198.911,35

107.918,68

1.306.830,03

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.198.911,35

107.918,68

1.306.830,03

Überschuß/Fehl­

betrag

-

-

Festgestellt:

Montabaur, den 8.10.1976 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I.Beigeordneter.

II.

Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsaus­schusses über die Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Monta­baur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für 1975 beschlossen.

Gleichzeitig wird dem Verbands- und Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeord­neten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnun­gen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds 1975 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 14.11. 1977 bis 24.11.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3.11.1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbin­dung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungs­anlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstel­lung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschlie­ßungsanlagen der 1.10.1977, für den Seitenweg II gilt als Zeitpunkt der Fertigstellung der 1.11.1977.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Montabaur, den 4.11.1977

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Mangels, Bürgermeister.

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 3. Nov. 1977 Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I"

Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes Himmelfeld I als vereinfachte Änderung gern. § 13 BBauG. Von diesem Beschluß sind betroffen die Grundstücke 85, 86 und 87 m der Flur 37. Sie liegen in einem Mischgebiet am Ran­de des BaugebietesHimmelfeld I in Richtung Autobahn.

Es ist beabsichtigt, dort eine Mustcrhausanlage zu erstellen. Damit diese Hausgruppe optimal ins Blickfeld der Autobahn gerückt werden kann, sind einige Änderungen hinsichtlich der überbaubaren Fläche und der Firstrichtung der Gebäude not­wendig.

Ergänzung des Umlegungsbeschlusses zur Baulandumlegung Himmelfeld I", 2. Abschnitt

Der Umlegungsbeschluß des Stadtrates vom 26.5.1976 wurde ergänzt, da seinerzeit eine Reihe von Grundstücken irrtümlich nicht in die Beschlußfassung mit einbezogen worden ist.

Dieser Beschluß wird in Kürze im Amtsblatt öffentlich bekannt­gemacht.

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

Einstimmig wurde die bauliche Fertigstellung von Teilerschlie­ßungsanlagen unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmun­gen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssat­zung der Stadt Montabaur festgestellt. Bei den betreffenden Anlagen handelt es sich um den Fußweg zwischen Barbara- Straße und Koblenzer Straße, um die Weserstraße, um die Fröschpfortstraße sowie im Stadtteil Eigendorf um den Seiten­weg 1 zum Mühlenweg, den Seitenweg 2 zwischen Mühlenweg und Baumbacher Str. und den Mühlenweg. Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes bereits abgedruckt,

Beschlußfassung über die Änderung des BebauungsplanesHer- renhalmweg H als Satzung

Im Zuge des vorgeschriebenen Verfahrens zur Änderung des BebauungsplanesHerrenhahnweg II faßte der Stadtrat gern.

§ 10 BBauG den Satzungsbeschluß. Durch die Änderung dieses Bebauungsplanes wurde u.ä. bewirkt, daß sich die Zahl der bebaubaren Grundstücke im Planbereich erhöht hat.