Montabaur 7/45/77 Abgang alter Kassen- Einnahmereste
1.548,54 31.163,07 32.711,61
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Summe bereinigte 7 . 745 . 531,66 2.774.705,08 10.520.236,74
Soll-Einnahmen
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Soll-Ausgaben + neue Haushaltsausgabereste
Abgang alter Haushaltsausgabereste
8.032.975,09 1.535.135,45 9.568.110,54 36.600.- 1.261.342,41 1.297.942,41
21.772,78 21.772,78
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Schaft ‘ Soll-Ausgaben 8.069.575,09 2.774.705,08 10.844.280,17
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Fehlbetrag
324.043,43
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Aufgestellt:
Montabaur, den 14.10.1977 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I.Beigeordneter.
erheben (Kostenspaltung)
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Fußweg Barbara-Straße bis Kob
lenzer Straße
Weserstraße Elgendorfer Straße bis Einmündung Warthestraße
Fröschpfort-
straße Albertstraße bis
Anfang Parkplatz Ecke Rheinstraße
Fahrbahn
Bürgersteige
Straßenbeleuchtg.
Bürgersteige
Parkstreifen
Straßenbeleuchtg.
Seitenweg I zum Mühlenweg
Mühlen weg
Seitenweg II zum Mühlenweg
Mühlenweg bis Baumbacher Straße Weststr.bis einschl. Grundst.Solbach
Mühlenweg bis Baumbacher Str.
Fahrbahn
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn
Bürgersteige,
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn
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Feststellung des
Ergebnisses: Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Soll-Einnahmen 1.198.911,35
107.918,68
1.306.830,03
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 1.198.911,35
107.918,68
1.306.830,03
Soll-Ausgaben 1.198.911,35
107.918,68
1.306.830,03
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.198.911,35
107.918,68
1.306.830,03
Überschuß/Fehl
betrag
-
-
Festgestellt:
Montabaur, den 8.10.1976 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I.Beigeordneter.
II.
Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für 1975 beschlossen.
Gleichzeitig wird dem Verbands- und Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds 1975 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 14.11. 1977 bis 24.11.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3.11.1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.10.1977, für den Seitenweg II gilt als Zeitpunkt der Fertigstellung der 1.11.1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Montabaur, den 4.11.1977
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Mangels, Bürgermeister.
Aus der Sitzung des Stadtrates vom 3. Nov. 1977 Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I"
Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ als vereinfachte Änderung gern. § 13 BBauG. Von diesem Beschluß sind betroffen die Grundstücke 85, 86 und 87 m der Flur 37. Sie liegen in einem Mischgebiet am Rande des Baugebietes „Himmelfeld I“ in Richtung Autobahn.
Es ist beabsichtigt, dort eine Mustcrhausanlage zu erstellen. Damit diese Hausgruppe optimal ins Blickfeld der Autobahn gerückt werden kann, sind einige Änderungen hinsichtlich der überbaubaren Fläche und der Firstrichtung der Gebäude notwendig.
Ergänzung des Umlegungsbeschlusses zur Baulandumlegung „Himmelfeld I", 2. Abschnitt
Der Umlegungsbeschluß des Stadtrates vom 26.5.1976 wurde ergänzt, da seinerzeit eine Reihe von Grundstücken irrtümlich nicht in die Beschlußfassung mit einbezogen worden ist.
Dieser Beschluß wird in Kürze im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Einstimmig wurde die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Montabaur festgestellt. Bei den betreffenden Anlagen handelt es sich um den Fußweg zwischen Barbara- Straße und Koblenzer Straße, um die Weserstraße, um die Fröschpfortstraße sowie im Stadtteil Eigendorf um den Seitenweg 1 zum Mühlenweg, den Seitenweg 2 zwischen Mühlenweg und Baumbacher Str. und den Mühlenweg. Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes bereits abgedruckt,
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Her- renhalmweg H als Satzung
Im Zuge des vorgeschriebenen Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Herrenhahnweg II“ faßte der Stadtrat gern.
§ 10 BBauG den Satzungsbeschluß. Durch die Änderung dieses Bebauungsplanes wurde u.ä. bewirkt, daß sich die Zahl der bebaubaren Grundstücke im Planbereich erhöht hat.

