Ausgabe 
11.11.1977
Seite
1158
 
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Montabaur 8/45/77

Genehmigung über-und außerplanmäßiger Ausgaben für die Stadt und den Hospitalfonds

Einstimmig genehmigte der Stadtrat eine Reihe von über­und außerplanmäßigen Ausgaben für die Haushaltsjahre 1973 - 19 75 für die Stadt Montabaur und den HospitaJfonds.

Bei der Prüfung der Jahresrechnungen für die

Jahre 1973 -1975 stellte der Rechnungsprüfungsausschuß fest,

daß die Beschlußfassung durch den Stadtrat noch nicht erfolgt

ist. Es handelt sich um abgeschlossene Sachverhalte. Die Deckung

der Haushaltsüberschreitungen erfolgte jeweils im Rahmen des

Gesamthaushaltes.

Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds für die Jahre 1973,

1974 und 1975 und Entlastung des Bürgermeisters und der Bei­geordneten.

Nach Abschluß der Prüfungen der Jahresrechnungen für die o.g. Jahre durch den Rechnungsprüfungsausschuß genehmigte der Stadtrat die entsprechenden Haushaltsrechnungen. Bürgermeister und Beigeordneten wurde Entlastung erteilt. Der Wortlaut des Beschlusses ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt Der Beschlußfassung ging ein Bericht des Vorsitzenden des Rech­nungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied König (CDU) voraus.

Zu Beginn seiner Ausführungen stellte er fest, daß die Anlauf­schwierigkeiten in der Verwaltung nach Bildung der Verbands­gemeinde und der Reform des kommunalen Haushaltsrechtes im Jahr 1975 weitgehend überwunden waren. R.atsmitglied König skizzierte die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses und faßte das Ergebnis der Prüfungen dahingehend zusammen, daß die Jahresrechnung und die Haushaltsführung im Prüfungs­zeitraum weder formell noch materiell zu Beanstandungen Anlaß geben. Deshalb wurde vom Rechnungsprüfungsausschuß einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Bürgermeister der Stadt und der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Hauungs-und Kulturplan 1978

Die Ratsmitglieder beschlossen den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 19 78 in der vorgfelegten Form.

Es wird mit einem Überschuß in Höhe von 42.200,- DM gerechnet. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, daß die Jagd­pachteinnahmen in Höhe von 3 1.400,- DM nicht in dieser Summe enthalten sind, da sie nach neuen haushaltsrechtlichen Vor­schriften in Zukunft nicht mehr im Hauungs- und Kulturplan aufzunehmen sind.

Der Holzeinschlag beläuft sich im Jahr 19 78 voraussichtlich auf 5.655 fm und teilt sich auf die einzelnen Holzarten wie folgt auf:

Eiche 265 fm

Buche 25 75 fm

Fichte 2440 fm

Kiefer 375 fm.

Es wurde darauf hingewiesen, daß die veranschlagten Einnahmen aus Holzverkauf, die den wichtigsten Faktor auf der Einnahmen­seite des Hauungs- und Kulturplanes ausmachen, sehr wahrschein­lich überschritten werden. Wie in den vergangenen Jahren, wurde nämlich auch in diesem Jahr der Ansatz an der unteren Grenze angesiedelt. Die sich abzeichnende Entwicklung der Holzmarkt­preise und die Ergebnisse der Vorjahre lassen darauf schließen, daß dieser Ansatz nicht unwesentlich überschritten wird.

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Nassau in Höhe von 1 .000,- DM. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDl" 1 ' erklärte, mit dieser Maßnahme wolle man den Schulen die Mo i lichkeit schaffen, seltene Baumarten auch in unserem Bereich besichtigen zu können. Überdies verspricht man sich davon eini bessere Gestaltung im Bereich zwischen der B 49 und demWi Sport- und Lehrpfad.

Weiterverpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Stahl­hofen - Ettersdorf - Bladernheim

Der Stadtrat stimmte der Verlängerung des Jagdpachtvertrages für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stahlhofen - Ettersdorf Bladernheim bis zum 31.3.1982 unter den mit dem bisherigen Pächter ausgehandelten Bedingungen zu. Der Jagdpachtvertrag soll zum 31.3.19 78 auslaufen.

Die Stadt Montabaur als Rechtsnachfolgerin der ehemals selbständigen Gemeinden Bladernheim und Ettersdorf hat die Gemeinde Stahlhofen um Einverständnis gebeten, den Jagdpachtvertrag bis zum Jahr 1982 zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt laufen die übrigen Jagdpachtverträge der Stadt Mont: baur aus, so daß dann die Möglichkeit besteht, eine Neueinteilui aller Jagdbezirke vorzunehmen.

Die Ortsgemeinde Stahlhofen hat sich mit dieser Regelung ein­verstanden erklärt.

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Benutzungsordnung für die FreizeitanlageQuendelberg" der Stadt Montabaur

Aus haftungsrechtlichen Gründen und um eine geordnete Ben« zung der FreizeitanlageQuendelberg zu ermöglichen, legte die Verwaltung dem Stadtrat den Entwurf einer Benutzungs­ordnung vor. Nach einigen redaktionellen Änderungen wurde sii vom Stadtrat mit Mehrheit bei einer Gegenstimme beschlossen Umstritten war die Frage, ob das Mitbringen von Hunden in dis Anlage verboten werden soll. Die Mehrheit der Ratsmitglieder bejahte diese Frage, da es aus hygienischen Gründen geboten ist. Anders sei es nicht auszuschließen, daß unvernünftige Hund| halter die Tiere in den Anlagen ihre Notdurft verrichten lassen, in denen Kleinkinder spielen.

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Weihnachtsbeleuchtung im Bereich der Kirchstraße, Großer-i Kleiner Markt und Bahnhofstraße

Als Zusätzlicher Punkt wurde in die Tagesordnung aufgenom men die Entscheidung über den Antrag des Vereins ,.Montabaur aktuell auf Übernahme der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt. Der Verein hat der Stadt Montabaur die Überlas­sung der vorhandenen Beleuchtungsanlage angeboten. Begrün­det wurde der Antrag damit, daß die Durchführung der Weih- a\ nme j c j l nachtsbeleuchtung und die Übernahme der anfallenden Kosten durch den Verein ,.Montabaur aktuell dessen finanzielle Mittel übersteigen. Der Stadtrat beschloß mit 14 Ja-Stimmen, 6 Nein-; Stimmen und 2 Stimmenthaltungen, daß die Weihnachtsbeleuct' Ie

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Die Ratsmitglieder brachten in der vorausgegangenen Diskussio? , allerdings ihre Enttäuschung über das geringe Engagement von s

,.Montabaur aktuell zum Ausdruck. Es wurde geäußert, daß j |jq damit einer der wenigen Bereiche, in denenMontabaur aktui-j 1

aktiv ist, damit auch aufgegeben würde. , 4 qq

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tung im Bereich der Innenstadt ab 1978 durch die Stadt Monta­baur organisiert und finanziert wird. Das Angebot des Vereins auf kostenlose Überlassung der Beleuchtungsketten wurde an­genommen.

Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau

Der vorgelegte Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Natur­parks Nassau fand ebenfalls die einstimmige Zustimmung des Stadtrates. Vorgesehen sind Mittel in Höhe von 2.000,- DM für allgemeine Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Revier Monta­baur und 7.500,- DM für die Instandsetzung des Wanderweges Reckenthal-Blademheim. Zu diesen Beträgen sind die anteiligen Personalkosten von 5.700,- DM zuzurechnen. Zu der daraus resul­tierenden Gesamtbelastung in Höhe von 15.200,- DM wird ein Zuschuß des Naturparks Nassau in Höhe von 7.100,- DM erwartet. Im Bereich des Wald-, Sport- und Lehrpfades soll ein Arboretum (Sammelpflanzung lebender Gehölze zu Studienzwecken) eingerichtet werden. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt betra­gen 3.000,- DM. Man hofft auf einen Zuschuß des Naturparks

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Martinszug in den Stadtteilen Horressen und Eigendorf

Der diesjährige St. Martinszug für die Kinder aus Horressen und Eigendorf findet am Freitag, dem 11.11.1977 statt. Veranstal­ter sind die beiden Pfarrgemeinderäte.

Es geht jeweils ein Zug von Horressen und Eigendorf. Beide tleffen sich bei der Waldschule. Aus organisatorischen Gründen kann nur der Zug ab Horressen von der Freiw. Feuerwehr begle 1 3,00 Uh tet werden. Abmarsch ist

- in Horressen um 18.00 Uhr auf demPjarkplatz gegenüber dem Kindergarten,

- in Eigen dorf um 18.00 Uhr am Spielplatz in der Brunnen­straße.

Das Martinsfeuer wird bei der Waldschule entzündet. Nach eine 1 Martinsfeier auf dem Innenhof der Schule werden die Brezeln an die Kinder verteilt.

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