Montabaur 4/40/77
4357
294
Heiligenroth
5 47 47
Band II, Blatt 72 A Eigentümer: Helene Herzmann, Pfarramt Kath. Kirchengemeinde Maria Hilf , 6200 Wiesbaden.
der Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge nicht oder nicht wesenltich übersteigt.
Hierzu gehören auch Empfänger von Arbeitslosengeld oder beitslosenhilfe, wenn sich ihr Einkommen in der vorgenannter '^ Grenze hält.
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GEMARKUNG ELGENDORF:
84 Eigen dorf
Band 9, Blatt 408
7 12 73 1305
Eigentümer: verstorben Erben:
a) Alfred Wolf, Kath.-Kaspar-Str. 19, 5434 Dernbach
b) Willi Wolf, Hainbuchenstr. 49, 1000 Berlin 28
Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und ! laufender wirtschaftlicher Tbc-Hilfe ist die Winter- und Weih- j nachtsbeihilfe von Amts wegen zu gewähren. Von den übrigen! empfangsberechtigten Personen sind Anträge entgegenzunehmen.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis bzw. Familienstammbuch, Nachweis über monatliche Einnahmen und fixe Ausgaben (Miete, Versicherungsbeiträge).
GEMARKUNG HEILIGENROTH:
15
4058/2
4057/1
61
6620
44 44 50
Band I, Blatt 1 Band I, Blatt 1
Eigentümer: Ortsgemeinde Heiligenroth, 5431 Heiligenroth
7072) 299189 ) 280) 301)
Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rat- Heiligenroth haus, Zimmer 7, oder beim Ortsbürgermeister der jeweiligen Heiligenroth Ortsgemeinde gestellt Und abgegeben werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 1977 bei der Verwaltung vor liegen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i Sozialamt
GEMARKUNG GROSSHOLBACH
281518 2500 Großholb.
16 26 2814/1
Band I, Blatt 7
Eigentümer: Ortsgemeinde Großholbach, 5431 Großholbach.
GEMARKUNG GIROD:
17
4593
4594
134025)
63200)
3860
Girod
Girod
Band I, Blatt 6,
Band I, Blatt 6,
Eigentümer: Ortsgemeinde Girod, 5431 Girod
Die Verwaltung informiert
Verlegung des Wochenmerktes
Der wöchentliche Wochenmarkt in Montabaur findet ab 6. Oktober 1977 nicht mehr wie bisher freitags, sondern donnerstags auf dem Konrad-Adenauer Platz statt.
Angeboten werden Obst, Gemüse, Fisch, Molkereiprodukte Fleisch und Blumen.
Sozialhilfe; hier: Winter- und Weihnachtsbeihilfen 1977/78
-RdErl. d. Soz. Min. vom 10. August 1964
- Az. IV b/1 421-01/0 - MinBl. Sp. 1037
- zuletzt geändert durch den RdErl. d.Soz.Min. vom 31.8.1976-
- Az. IV a 421-01/0 MinBl. Sp. 1227.
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) umfaßt der notwendige Lebensbedarf, nach dem sich die Hilfe zum Lebensunterhalt bemißt, u.a. auch die Heizung während der Wintermonate. Dieser Bedarf ist im Regelsatz (§ 22 BSHG) nicht berücksichtigt. Er muß daher durch einmalige Beihilfen abgegeben werden.
Anspruch auf diese Leistungen haben neben den Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch die sogenannten Minderbemittelten, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind (§ 21 Abs. 2 BSHG).
Winterbeihilfe können erhalten:
a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG;
b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Tuberkulosenhilfe (§§51 bis 55 BSHG);
c) Mindermittelte, deren Einkommen (§§ 76 bis 78 BSHG) den Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
BEGi
Stadtverwaltung Montabaur Umlegungsausschuß ‘ öffentliche Bekanntmachung
Uber die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und dei Bestandsverzeichnisses für die Umlegung .Alter Galgen" Gemarkung Montabaur,
Für das Gebiet „Alter Galgen", für das mit Beschluß vom 18.0SI 1977 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegen die Bestands-’ karte und das Bestandsverzeichnis, in denen der in dem Umlegungsgebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist, in der Zeit
vom 15. Oktober 1977 bis 14. November 1977
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9| Zi.Nr. 7 während der Dienststunden öffentlich aus. Für die in | Abteilung II und III des Grundbuches eingetragenen Lasten Beschränkungen, Grundschulden usw. ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Montabaur, den 29. Sept. 1977 Siegel Stadtverwaltung
Umlegungsausschuß Reinhardt, Verm.Rat)
(stellvertr. Vorsitzender d.Umlegungsaus- schusses)
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IFälligk
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Bornrainsfeld“ der Stadt Montabaur, Stadtteil j Ettersdorf;
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs- planes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 29.8.1977, Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Den gegen die Versagung der Genehmigung des Bebauungsplan j nes „Bornrainsfeld“, Stadtteil Ettersdorf, erhobenen Widerspruch halten wir nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage für zulässig und begründet.
Gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung ergeht daher
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