Ausgabe 
7.10.1977
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1005
 
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Intabaur, nur Stadtteile Eschelbach, Izenbom, Reckenthal, Bladernheim JerTdorf 17.10.1977

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Sperrmüll

errmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stam- n und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden issen und nicht in die Müllgefäße passen.

in der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, uschutt, Flaschen, gefüllte Öltanks, Gewerbemüll sowie egenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) ler ihres Gewichtes (über 100 kg) nicht verladen werden innen.

:r Sperrmüll piuß für den Abtransport soweit als möglich bandsgemein: Tackt sein, damit ein schnelles Verladen gewährleistet !r 1977 um -Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede raße wird nur einmal befahren.

Altpapier

5m Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons Jachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt), Aktenpapier, pierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen [id Gewerbebetrieben.

|cht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktrage- pchen, gewachste oder palstiküberzogene Lebensmittelver- ckungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygiene­fälle.

I

Obererbach zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bun­deswehrverwaltung) hat das Bundesvermögensamt Koblenz gemäß § 11 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Auf­gaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz -LBG) vom 23.2,1957 (BGBl. I S. 134) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung und gemäß § 38 LBG zugleich den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigten Grund­stücksflächen gestellt.

Von der Maßnahme werden die folgenden Grundstücke be­troffen, die sich aus dem zu dieser Bekanntmachung gehören­den Eigentümer- und Grundstücksverzeichnis ergeben.

Gemäß §§ 33, 38 und 44 LBG ist der Planprüfungs-, Besitz- einweisungs- und Entschädigungstermin auf

Donnerstag, den 20. Oktober 1977, vormittags um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Montabaur,

anberaumt worden.

Die. an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, daß das Verfahren auch dann fortgeführt werden kann, wenn die Beteiligten zu der münd­lichen Verhandlung nicht erscheinen oder nicht ordnungsgemäß vertreten sind. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Einwendungen gegen die Maßnahme spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben sind.

Nach diesem Zeitpunkt vorgebrachte Einwendungen und An­träge werden nicht mehr berücksichtigt, dies gilt auch für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Az. 413-11 - 1 /77

Siegel

5400 Koblenz, den 26.9.77 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Wirtz

VERZEICHNIS

413-11-1/77

Lfd.Nr. Flur Flurstück- Größe in Inanspruch-

Nr. qm nähme ca. Grundbuch

Gemarkung Heiligenroth

1 48 39 3689 1050 Heiligenroth

Band 17, Blatt: 777

Eigentümer: Gertrud Eisbach geb. Wolf, Limburger Straße 1, 5431 Heiligenroth.

2 48 134 1070 360 Heiligenroth

Band 20, Blatt 889

Eigentümer: Arthur Krebs, Rheinstraße 18, 5431 Heiligenroth

iperrmüll:

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8.00 bi« 12.00. ) bis 12.00 Uhr. 2602/2044, Vir

as Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen. Die tpapierabfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur 'mal befahren.

fontljche Bekanntmachung für den Bereich der Verhande­lnde Montabaur

lm Zwecke der Beschränkung vön Grundeigentum für den u e ' ner Pipeline von Westerburg nach Stadt Lahn in den Wirkungen Mogendorf, Siershahn, Ebernbahn, Wirges, fnbach, Eigendorf, Heiligenroth, Großholbach, Girod und

3 49 59 1006 280 Heiligenroth

Band VIII, Blatt 382,

Eigentümer:

a) Maria Müller geb. Eidt, Moselstraße 2, 5431 Heiligenroth ! b) Luise Eidt, Moselstraße 2, 5431 Heiligenroth.

4 49 99 3966 540 Heiligenroth

Band IV, Blatt 190 A,

Eigentümer: Wilhelm Peter Meurer, Neustraße 2, 5431 Heiligen roth.

Herausgeber des Amtsblatt*« : Verbandagememd«Verwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittiah, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenihausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt lind: für den amtliahen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur). n . für den Anieigenteil : Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittioh)

sinungsf olge : wöchentlich. Beaugsmöglichkeit und Beiugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einselnummem können susätslioh tum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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