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Montabaur 5/40/77 r fo igende Abhilfeentscheidung:
)er Bescheid vom 18.8.1976, der die Versagung der Geneh- nigung des Bebauungsplanes beinhaltete, wird hiermit aufge-
S hoben.
Gleichzeitig wird nachstehende Genehmigung erteilt:
u dem Bebauungsplan „Bomrainsfeld“ im Stadtteil Etters- orf wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S .
'256) die Genehmigung mit nachstehender Einschränkung [erteilt:
_)er südliche Planbereich (wie in der Planurkunde blau umrandet und gekreuzt) wird von der Genehmigung ausgenommen.
BEGRÜNDUNG:
)er durch die Stadt Montabaur erstellte Bebauungsplan sah Stadtteil Ettersdorf die Ausweisung von ca. 16 Baugrund- Itücken zur Errichtung von Wohngebäuden vor. Die zum Plan beantragte landesplanerische Stellungnahme verneinte die Notwendigkeit einer Baulandausweisung im angesprochenen Jereich, insbesondere wegen der fehlenden infrastrukturellen Einrichtungen sowie der rückläufigen Bevölkerungsentwick-
! ung (siehe auch Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung om 18.8.1976).
m nachfolgenden Widerspruchsverfahren konnte die Stadt vlontabaur zum Teil die Gründe, die zur Versagung der tenehmigung führten, entkräften und einen Baulandbedarf i geringem Umfange nachweisen. Dem Widerspruch wurde leshalb (mit Einverständnis sämtlicher Beteiligter, auch ler unteren Landesplanungsbehörde) ■ abgeholfen und eine eilweise Genehmigung des Bebauungsplanes (siehe oben) lusgesprochen.
lestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend auf- [efiihrten Unterlagen:
| Planurkunde ) Text
) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung /om 18.8.1976 (BGBl. I S. 225 7) hiermit öffentlich bekannt- jemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser iffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
ler Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei ler Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewie-
pen.
i 44 c BBauG:
I Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
|2- Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.
1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
155 a BBauG.
fine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verjüng der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent- c hung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich uuter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit n *rafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend Ulacht worden ist.
us Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur : 3
Flurstücke: 5/1, 16, 15, 6 tlw, 123 tlw, 82/1 tlw. 128/1 tlw, 82/3, 82/4, 83/3, 128/2, 83/2, 84/1 tlw, 84/2 tlw. Mangels, Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.9.1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Haydnstraße Baumbacher Straße Fahrbahn, Straßen-
bis einschließlich beleuchtung.
Grundstücke Schuster/Siedenberg
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanlagen der 1.7.1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Mangels, Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Sept. 1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Rhönstraße Eifelstraße bis Grundstück Deweß Grunderwerb.
Am Wolfsturm „Am Wolfsturm“ bis
Weg Flurstück 124 Fahrbahn
Ruhrstraße Weserstraße bis einschl.Fahrbahn,
Wendehammer sowie Bürgersteige,
von K 49 bis Grundstück 937
Weserstraße Elgendorfer Straße
bis Einmündung Fahrbahn
Warthestraße.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- anlagen der 1.9.1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Mangels, Bürgermeister.
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Große Alberthöhe IV“ der Stadt Montabaur.
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 4.8.1977 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der v.g. Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gern. § 11 BBauG i.d.F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:

