[enüber der
lädigung verk bezeichneten]
in n die Fällig er die Leist» ichädigungspS
nerhalb von J n die in Abs, ngetreten sindj wird.
Is, Bürgermeijt
lur hat am 2fl :engarten“ in) en Teil die 1
12 9 8, 1323J 'uteilungsg i/5, 96 und)
1328, 20/131 1 und dem! r 11,
1344 und 1 angsgrundstiicj
342 der Flur :k 108 der Fl
341 der Flui •k 109 der 1
k 102 der 1
ni 1960 (BGl 3Bl. I S. 22|
gegeben.
ichungsfrist t ntmachung > gemäß § Kl d durch den) ustand erselij
ie Einweisung geteilten Gm in Weisung i
»itten wir dit|
ndeverwaltul seigen, damit| irtliche Besit
atasteramtes I
Montabaur 7/39/77
oder mit der Stadtverwaltung Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
1 Montabaur, den 20. Sept. 1977
Stadtverwaltung Umlegungsausschuß (Siegel) gez. Rohrbacher,
Vermessungsdirektor Vors, des Umlegungsausschusses.
Bericht aus der Sitzung des Stadtrates am 22. September 1977
Glückwünsche für den neuen Landesvorsitzenden des Ge- ! meinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Wilhelm Mangels
Vor Eintritt in die Tagesordnung beglückwünschte der 1, Beigeordnete der Stadt Montabaur, Vogel, Bürgermeister Mangels zu seiner Wahl zum neuen Landesvorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Die Mitgliederversammlung dieses kommunalen Spitzenverbandes hat Bürgermeister Mangels am 19.9.1977 einstimmig zum Landesvorsitzenden gewählt. Beigeordneter Vogel erklärte seine Freude, die Glückwünsche im Namen der Stadt zu überbringen, in der der neue Landesvorsitzende seit 13 Jahren als Bürgermeister wirkt. Er hob seine persönliche und menschliche Art hervor, die es ihm ermöglicht, Parteigräben zu überbrücken. Dies zeige sich aus der einstimmigen Wahl zu diesem bedeutungsvollen Amt.
Bürgermeister Mangels bedankte sich für die Glückwünsche und umriß kurz die Funktion, die ihm als Landesvorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes übertragen wurde. Es handele sich dabei um eine verantwortliche Position in der Interessenwahrung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte gegenüber Dritten, also dem Gesetzgeber und anderen konkurrierenden kommunalen Einrichtungen. Über die Aufgaben, die ihm aus dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erwachsen, sei er bestens informiert aus langjähriger Tätigkeit in wichtigen Ausschüssen des Gemeinde- und Städtebundes. Der Vorstand dieser Institution habe sich an ihn gewandt und ihm angetragen, das Amt des Landesvorsitzenden zu übernehmen. Die Entscheidung, sich dazu bereitzuerklären, sei ihm gewiß nicht |leicht gefallen, angesichts seiner Arbeitsbelastung in der Stadt und der Verbandsgemeinde.
Er verspreche aber, auch zukünftig die Aufgaben als Bürgermeister der Stadt und der Verbandsgemeinde so wahrzunehmen, wie es von ihm erwartet werde.
Im übrigen sei er der Ansicht, daß mit der Übernahme des neuen Amtes für die Stadt und ihre Bürger sicher keine Nachteile entstehen.
Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Stadtteil Elgendorf (Heydenstraße)
Der Stadtrat stellte durch einstimmigen Beschluß unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt die Fertigstellung der u.a. Erschließungsanlage fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbei- träge zu erheben. Bei dieser Erschließungsanlage handelt es sich um die Heydenstraße von der Baumbacher Str. bis ein- schließl. der Grundstücke Schuster/Siedenberg). Hergestellte Teileinrichtung ist die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.7.1977 festgesetzt.
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen (Rhönstr., wn Wolfsturm, Ruhrstraße, Weserstraße)
Ebenso wurde die Fertigstellung ejer nachstehend aufgeführ- |en Teilerschließungsanlagen festgestellt. Auch hier wurde beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Teilerschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Uliönstraße (von der Eifelstr. b. Grundstück Deweß) hergestellte Teileinrichtung: Grunderwerb
m Wolfsturm (Straße „ Am Wolfsturm“ b. Flurst. 124) hergestellte Teileinrichtung: Fahrbahn.
Ruhrstr. (v.Weserstr. bis einschl. Wendehammer sowie v.
K. 49 b. Grundst. 937)
hergestellte Teileinrichtung: tahrbahn, Bürgersteige,
Weserstr.(v.Elgendorfer Str. “K 48“ b. Einmündung Warthestr hergestellte Teileinrichtung: Fahrbahn.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.9.77 festgesetz Bezügl.der Straße „Am Wolfsturm“ wurde festgestellt, daß es sich nicht um einen Fußweg handelt, die Straße je doch auch nicht uneingeschränkt für den Kfz.Verkehr freigegeben werden kann. (Durchfahrtsverbot-Anlieger frei)
Anerkennung der Auflage zur Bebauungsplanänderung „Große Alberthöhe IV' ?
Der Stadtrat erkannte durch einstimmigen Beschluß die in der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung vom 4.8. 1977 aufgeführte Auflage an. Es handelt sich dabei lediglich um den Hinweis, daß aus feuerschutztechnischen Gründen in diesem Bebauungsplanbereich Hydranten zu installieren und zu kennzeichnen sind.
Anerkennung der Einschränkung zum Bebauungsplan „Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf
Auch hier erkannte der Stadtrat die in der Genehmigungsver fügung der Kreisverwaltung aufgeführte Einschränkung an. Ursprünglich hatte die Kreisverwaltung als Genehnigungsbe- hörde den Bebauungsplan in „Bornrainsfeld“ vollständig abgelehnt, weil man die Ausweisung neuen Baugeländes im Stadtteil Ettersdorf wegen der Bevölkerungsentwicklung und aus raumordnerischen Gründen nicht billigen wollte. Gegen diese Ablehnung hat die Stadt Montabaur Widerspruch eingelegt, dem nun von der Kreisverwaltung teilweise abgeholfen wurde.
Der Teil des Bebauungsplangebietes, der zur Verbindungsstraße zwischen Ettersdorf und Stahlhofen hin gelegen ist, wurde genehmigt. Für die restliche Fläche wurde keine Genehmigung erteilt. Im Stadtrat war man übereinstimmend der Auffassung, daß im Augenblick für die Eigenentwicklunj des Stadtteiles Ettersdorf der genefimigte Teil des Bebauung planes ausreicht.
Bürgermeister Mangels vertrat die Auffassung, man habe im Interesse des Stadtteiles durch den Widerspruch und die Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde Wichtiges erreicht.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
a) Zunächst genehmigte der Stadtrat eine Reihe von unerhe- liehen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976, in Höhe von insgesamt 7.894,- DM.
b) Außerdem wurden über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976 in einer Größenordnung von insgesamt 53.813,- DM beschlossen. Diese beruhen auf einer Erstattung der Unkostenpauschale an die Verbandsgemeinde für die Geschäftsbedürfnisse des Stadtbürgermei sters (2820,- DM), auf Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an die Verbandsgemeinde bedingt durch die Zunahme der Sozialhilfefälle (12.300,- DM)_ auf nicht veranschlagten Restzahlungen für Zinszuschüsse (1800,- DM), auf Erstattungen an die Verbandsgemeinde für Inanspruchnahme von Arbeitern der Verbandsgemeinc’ beim Bauhof der Stadt Montabaur (14.921,- DM), auf Kostenerstattungen an die Verbandsgemeinde für Arbeiten an städtischen Häusern (14.700,- DM) sowie einer Anpassung der Abschreibungssätze an gesetzliche Bestimmungen (7.272,- DM).
c) Weiterhin wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,- DM für den Ausbau der Zufahrt zum neue Kreishaus in der Ignatius-Lötschert-Str. für das Haushalts jahr 1977 beschlossen.
Bürgermeister Mangels erklärte, die Notwendigkeit dieser Maßnahme resultiere aus der geplanten Behördenverlegu: der Kreisverwaltung in das ehemalige Konvikt. Die Stadt treffe hier eine Erschließungsverpflichtung. Da die Kreisverwaltung im Dezember 1977 das neue Verwaltungsgebäude beziehen will, sei sicherzustellen, daß bis zu diesem Zeitpunkt eine verkehrsmäßige Erschließung,

