Montabaur 6/39/77
MONTABAUR
Iral
Stadtbücherei geschlossen
Die Stadtbücherei ist am Samstag, 1. Oktober 1977, wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Wir bitten um Verständnis.
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „ Große Albert- höhe III“ der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51, Flurstück 3 72 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 23.6. 1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe III” gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß der Abstand der überbaubaren Fläche zur Neißestraße hin (teilweise) im Bereich des Flurstückes Nr. 372, Flur 51 von 14,00 m auf 5,00 m verringert wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Mangels, Bürgermeister.
öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 37, Flurstück 64 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 28.10. 1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld 1", gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß das Flurstück Nr. 64, Flur 37 so geteilt wird, daß zwei Baugrundstücke entstehen. Die überbaubare Fläche wird entsprechend geändert.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden, eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht" schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines
Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlas wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fällig! des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leiätui der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsp'™ gen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von J ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Mangels, Bürgernei«
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 21 August 1977 für das Umlegungsgebiet ,.Hirtengarten“ in Gemarkung HORRESSEN, für einen weiteren Teil dieUj fechtbarkeit durch Beschluß festgestellt:
Unanfechtbar wurden:
Ord.Nr. 12 mit den Einlagegrundstücken 12 98, 1323] 1324 der Flur 11 und den ZuteilungsgmJ stücken 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 96 und! der Flur 11,
Ordn.Nr. 26 mit den Einlagegrundstücken 1328, 20/13| 9/1330 und 1331 der Flur 11 und dem! lungsgrundstück 103 der Flur 11,
Ordn.Nr. 42 mit den Einlagegrundstücken 1344 und 1 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstiic| 107 der Flur 11,
Ordn.Nr. 52 mit dem Einlagegrundstück 1342 der Flurl und dem Zuteilungsgrundstück 108 der rl* 11 ,
Ordn.Nr. 54 mit dem Einlagegrundstück 1341 der Flurl und dem Zuteilungsgrundstück 109 der Fl 11 ,
Ordn.Nr. 10a mit dem Zuteilungsgrundstück 102 der 1
11 .
Gemäß § 71 Bundesbaugesetz vom 23 . Juni 1960 (BCj I S. 341) in d.F. vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 22^ wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist I ten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung i 01.10.1977 in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72l Bundesbaugesetz der bisherige Rechtszustand durch den! Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetr
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisugj der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Gnr stücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzeinweisung^ neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir t 1 bis zum 10.10.1977 bei der Verbandsgem eindeverwaltuij Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, anzuzeigen, daMJ in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besrar einweisung durch einen Beauftragten des Katasteramtt 1 1 erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Licgenscb 3 ! katasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaß
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlei plan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Um« I gungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und j stungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. Ij, des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der stungspflichtige bis einschließlich 10. Oktober 1977 aUl J das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr.
500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur unter AnPI BU. Hirtengarten Horressen Nr. 610 350, den in Spj des Auszuges aus dem Umlegungsverzeichnis angeg eD 1 Betrag einzahlt
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