Einzelbild herunterladen

Montabaur 15

Am gleichen Tage tritt die zur Friedhofssatzung gehörende Gebührensatzung vom 15.8.1969 außer Kraft.

i bis zu 10 200,- DM. Gebühr

inung, trägt die satz (1).

1IGUNG

^FASSUNGEN

chen aus Stein, rabstätten 10,-DM,

15,- DM,

3,-DM 5,- DM

bzw. Nutzungs- Isgemeinde zu len Vorschriften einland-Pfalz

eichneten Gebüh- de Einwohner in Nutzungsrecht I

cn eine Beisetzung| fsverwaltung im tsgemeinde Groß-1 ihren.

für die Gebühren

Großholbach, den 9. Juli 1977 Siegel

gez. Metternich, Ortsbürgermeister.

gelagerten Ausnafcl t geregelten Fälle

lern Abgabepfli c l |P |

gerichtsordnung

) und dem Land £l J rtsordnung vom

Verpflichtung

irer Veröffent-

NENTERSHAUSEN:

Jugendrotkreuz Nentershausen

Terminplan für Juli bis September 1977

28.7. Schwimmen

2.8. Blutspende in Hundsangen

4.8. Besprechung für das Fest (Bitte auch melden, wer das nächste Mal mit zu der anderen Gruppe fährt!)

11.8. Besuch bei einer anderen Gruppe

18.8. Schwimmen

25.8. Trimmpfad (bei schlechtem Wetter: Spiele)

1.9. Erste-Hilfe-Übungen.

3.9. Blutspende in Nentershausen

8.9. Erste-Hilfe-Übur.gen

10.9. Ausflug nach Bochum

15.9. Vorbereitungen für das Fest

17.9. Fest

24.9. Abschlußfeier mit Spießbratenessen

26.9. Übernahme in die Bereitschaft

Die regulären Gruppenstunden beginnen jeweils um 19.30 Uhr.

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Fußballturnier in Nentershausen

Die TM Ohly veranstaltet am Sonntag, dem 24Juli 1977 in Nen­tershausen ein Fußballtumier für Hobbymannschaften.

Die teilnehmenden Mannschaften sowie der Veranstalter freuen sich auf Ihren Besuch. Für Speisen und Getränke ist gesorgt.

NIEDERERBACH: öffentl. Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, dem 29. Juli 1977 um 20.00 Uhr im Jugendheim statt.

TAGESORDNUNG

1. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 24. Juni 1977.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung des Termins und die Gestaltung des diesjährigen Altentages.

3. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1976.

4. Unterrichtung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.

5. Verschiedenes.

^Nichtöffentliche Sitzung

! Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten tur Anlegung eines Geländers in der Hofackerstraße und ..Am Handsgraben.

2- Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Anlegung der Straßenbeleuchtung im NeubaugebietHof­acker-Mühlstück.

3. Beratung und Beschlußfassung über den weiteren Ausbau der Leichenhalle.

4. Verschiedenes.

3431 Niedererbach, 19.7.1977 gez. Zey, Ortsbürgermeister.

Kulturamt Westerburg

°L 0.2008 Lad. Akt. öffentl. Bekanntmachung

Ladung zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Zusam- uienlegungsplanes Obererbach, Westerwaldkreis.

I.

Ln Zusammenlegungsverfahren Obererbach -01.0 2008 Wester- w aldkreis, habe ich gemäß §§ 59, 100 des Flurbereinigungsge- setzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten über den

Inhalt des Zusammenlegungsplanes auf

Dienstag, 9.8.1977, vormittags 9.00 Uhr in der Gastwirtschaft Sucke in Obererbach anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar

1. als Teilnehmer für ihre dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke;

2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusam­menlegungsverfahren unterliegen,

Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorge­bracht werden. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.00 Uhr erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden. Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmäch­tigte muß seine Vertretungsbefugnisse durch eine ordnungs­gemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann.

Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Kultur­amt, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg, angefordert oder im Offen- legungs- bzw. Anhörungstermin in Empfang genommen wer­den.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeinde­verwaltung oder eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was kostenlos geschieht (§ 108 FlurbG).

II.

Der Zusammenlegungsplan liegt am Montag, den 8. August 1977, in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 -16.00 Uhr in der Gastwirtschaft Sucke, Obererbach

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Ein Beauftragter des Kulturamtes wird zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur evtl. Einweisung in die neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenlegungs- pian, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm einge- brachten nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzubringen.

NEBENBETEILIGTE, deren Rechte aus dem Grundbuch ersicht­lich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug.

MITEIGENTÜMER, erhalten einen Auszug.

Dieser Auszug geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnenden Mitbeteiligten oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer . Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

III.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei der Verbandsgemeinde­verwaltung in Wallmerod, bei der Stadtverwaltung in Elz sowie bei den Ortsbürgermeistern in Dreikirchen, Obererbach, Hundsangen und Niedererbach zur Einsichtnahme für die Be­teiligten aus.

Westerburg, 4. Juli 1977

Der Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay, Ltd.Reg.Dir.

********