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Montabaur 16

Offentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sandgraben der Ortsgemeinde Niedererbach für das Grundstück Flur 29, Flurstück 8/5 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von

Niedererbach hat in seiner Sitzung vom 18.5.19 77 die vereinfach­te Änderung des BebauungsplanesSandgraben" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt: daß die überbaubare Fläche des Flurstückes 8/5 in der Flur 29, entlang des Gemeindegrabens Nr. 32 im Ab­stand von 3,00 m parallel verläuft.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Niedererbach während der ortsüblichen Dienststunden einge­sehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftüch bei dem Entschädigungspflichtigen bean­tragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 be­zeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt während der Schulferien montags aus.

Die Sprechstunde donnerstags.wie üblich von 18.00 bis 20.00 Uhr ( bleibt bestehen.

OBERELBERT:

Verloren - Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine Damenarmbanduhr und ein Damenschirm als Fundsache abgegeben.

Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentums­nachweis während der Dienststunden bei der Gemeindeverwal­tung in Empfang genommen werden.

Oberelbert, 19. Juli 1977 gez. Ew

gez. Weyand,Ortsbürgermeisters.

WELSCHNEUDORF:

Offentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Welschneudorf für das Jahr 1977 vom 15.7.1977

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.7.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

455.000,- DM

in der Ausgabe auf

455.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

764.000,- DM

in der Ausgabe auf

764.000,-DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.GRUNDSTEUER:

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Gewäl

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Der Or für das haltunj 7.400,- Die De einnahi

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

320 v.H.

6,00 DM 12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden:

die innerhalb

für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

36,00 DM 54,00 DM 72,00 DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 6. 7.1977 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises j m Aufträge:

Abt. la Az. 029/901-10 L.S. gezAleckel

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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.7.1977 bis 3.8.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Welschneudorf, den 15.7.1977

(L-S. ) Ortsgemelndevenvaltung

Welschneudorf

gez. Stahlhofen, Ortsbürgerm.

Benutzungsordnung für den Waldkinderspielplatz

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf beschloß in seiner Sitzung am 12. Juli 1977 eine Benutzungsordnung für den Waldkinder­spielplatz. Zweck dieser Benutzungsordnung ist es, die Benutzer dieser gemeindlichen Einrichtung dazu anzuhalten, die Spiel­geräte und Anlagen pfleglich zu behandeln und bestehende Miß' stände bei der Benutzung abzustellen. Es werden Richtlinien aufgestellt, die das Verhalten 'auf dem Kinderspielplatz regeln und die Benutzer zu gegenseitiger Rücksichtnahme auffordern.

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Die Benutzungsordnung wird in Kürze an dieser Stelle öffent­lich bekanntgemacht.

Gewährung eines Zuschusses für den Karnevalszug 1977

Der Ortsgemeinderat beschloß, daß zur Gestaltung des Karne­valszuges 1977 ein Zuschuß in Höhe von 300,- DM gewährt wird.

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