Montabaur 16
Offentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „ Sandgraben“ der Ortsgemeinde Niedererbach für das Grundstück Flur 29, Flurstück 8/5 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von
Niedererbach hat in seiner Sitzung vom 18.5.19 77 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sandgraben" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt: daß die überbaubare Fläche des Flurstückes 8/5 in der Flur 29, entlang des Gemeindegrabens Nr. 32 im Abstand von 3,00 m parallel verläuft.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Niedererbach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftüch bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Zey, Ortsbürgermeister.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt während der Schulferien montags aus.
Die Sprechstunde donnerstags.wie üblich von 18.00 bis 20.00 Uhr ( bleibt bestehen.
OBERELBERT:
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine Damenarmbanduhr und ein Damenschirm als Fundsache abgegeben.
Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden.
Oberelbert, 19. Juli 1977 gez. Ew
gez. Weyand,Ortsbürgermeisters.
WELSCHNEUDORF:
Offentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1977 vom 15.7.1977
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.7.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf
455.000,- DM
in der Ausgabe auf
455.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf
764.000,- DM
in der Ausgabe auf
764.000,-DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.GRUNDSTEUER:
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Der Or für das haltunj 7.400,- Die De einnahi
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe kapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
320 v.H.
6,00 DM 12,00 DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden:
die innerhalb
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
36,00 DM 54,00 DM 72,00 DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 6. 7.1977 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises j m Aufträge:
Abt. la Az. 029/901-10 L.S. gezAleckel
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.7.1977 bis 3.8.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Welschneudorf, den 15.7.1977
(L-S. ) Ortsgemelndevenvaltung
Welschneudorf
gez. Stahlhofen, Ortsbürgerm.
Benutzungsordnung für den Waldkinderspielplatz
Der Ortsgemeinderat Welschneudorf beschloß in seiner Sitzung am 12. Juli 1977 eine Benutzungsordnung für den Waldkinderspielplatz. Zweck dieser Benutzungsordnung ist es, die Benutzer dieser gemeindlichen Einrichtung dazu anzuhalten, die Spielgeräte und Anlagen pfleglich zu behandeln und bestehende Miß' stände bei der Benutzung abzustellen. Es werden Richtlinien aufgestellt, die das Verhalten 'auf dem Kinderspielplatz regeln und die Benutzer zu gegenseitiger Rücksichtnahme auffordern.
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Die Benutzungsordnung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.
Gewährung eines Zuschusses für den Karnevalszug 1977
Der Ortsgemeinderat beschloß, daß zur Gestaltung des Karnevalszuges 1977 ein Zuschuß in Höhe von 300,- DM gewährt wird.
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