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Montabaur 11

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer:

Hebesatz 240 v.H.

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f. der Gemeinde,! 1VB1. S. 419) fol [ Genehmigung iichtsbehörde i :

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6,00 DM 12.00 DM.

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a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.

c) Gewerbemindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende jährlich 6,00 DM

bb) Sonst. Gewerbetreibende jährlich 12,00 DM.

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuem der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H. für das Haushaltsjahr 1977 erteilt.

5430 Montabaur, den 1.7.i977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10

(L.S.) I.A. gez. Meckel.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.7.1977 bis 27.7.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Girod, den 7.7.1977

(LS-) Ortsgemeindeverwaltung

Girod gez. Leber, Ortsbürgerm.

| Kirmes in Girod

j Am Samstag, Sonntag und Montag, dem 16., 17. und 18. Juli ' 1977 feiert unsere Gemeinde Kirmes nach alter Tradition. Kirch­weihtag war vor nunmehr 65 Jahren der Juli. Nach dem feierlichen Hochamt am Sonntagmorgen findet unter Mitwirkung der Musik und unserer Dorfvereine die Totenehrung in der Kirche statt.

Mit ganz besonderer Freude kann ich feststellen, daß auch in diesem Jahr wiederum viele Jugendliche bereit sind, die Kirmes­gesellschaft zu bilden, um so altem Giroder Brauch an den Kir­mestagen zu pflegen und fortzuführen. Hierfür saee ich allen herzlichen Dank.

Gleichzeitig wünsche ich unserer .Kirmesjugend ein gutes Gestal­ten der Dorfkirmes. Wie bisher, sorgen auch in diesem Jahr wie­der unsere beiden Gastwirte für Tanz und Unterhaltung und bieten das Beste aus Küche und Keller. Die nunmehr fast drei Jahrzehnte in unserer Gemeinde bekannten modernen Vergnügungsbetriebe der Familie Metzner gestalten den Festbetrieb auf dem Kirmes­platz.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich frohe Kirmes- tage.

Wir alle sollten wenigstens für einige Stunden den Alltag verges­sen und von Herzen unsere Dorf-Kirmes feiern. All unseren Gästen/ wünsche ich viel Freude und rufe Ihnen ein herzliches Willkom­men zu.

Leber, Ortsbürgermeister.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Fri. Maria Schneider geb. am 15.7.1906 Girod.

Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

Leber, Ortsbürgermeister.

ür Rheinland-PfaJ Genehmigung zu| gemeinde Girod t:

gsermächtigungt 1 ! 3,-DM

iesätzen)

Kirmesgesellschaft 1977 Girod

Am Samstag, Sonntag und Montag, dem 16.7. bis 18.7.1977 feiern wir Kinnes in Girod nach folgendem Programm:

Am Samstagmorgen Einholung und Aufstellung des Kirmesbau- mes. Abends ab 20 Uhr treffen wir uns in der Gastwirtschaft Meurer hier spielt die MusikkapelleAllround Band zum Tanz auf.

Sonntagmorgen 9.30 Uhr Besuch des Gottesdienstes mit anschlie­ßender Totenehrung in der Kirche. Nachmittags 14 Uhr Umzug

durch den Ort mit Tanz und Verlosung unter dem Kirmesbaum. Ab 20 Uhr tanzen wir im Saale Höhn. Am Montagmorgen tref­fen wir uns zum allseits beliebten Frühschoppen in der Gastwirt­schaft Höhn.

Allen, die uns bei der Vorbereitung zu unserem Dorffest ihre Unterstützung gegeben haben, sagen wir herzlichen Dank.

GR0SSH0LBACH:

Öffentl. Bekanntmachung

BebauungsplanänderungNeuwies-Kreuzwiese-Strütchen

der Ortsgemeinde Großholbach.

hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 25. Juli 1977 bis 25. August 1977

jeweils während der Dienststunden bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur , Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Orts­bürgermeisters in Großholbach während den ortsüblichen Dienst­stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde

Großholbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: Südgrenze Flurst. 18/108, West- und Südgrenze 2528, Nordgrenze 2569 teilweise, Ostgrenze 113 und 3/34, Südgrenze 2526 und 4/2746 teilw.

Im Osten: Nordostgrenze Weg 2725 und in deren Verlänge­

rung den Weg 2723 überschneidend an die Nord­grenze 1921.

Im Süden: Südostgrenze des Weges 2723 teilweise, einschl.

der Westgrenze, Nordgrenze der K 53, Flurst. 2521.

Im Westen: Ostgrenze der K 53, Flurst. 2545. Großholbach, den 8. Juli 1977

gez. Metternich,Ortsbürgerm.

GÖRGESHAUSEN:

Sommerfest desMGV Concordia Görgeshausen

Am 16./17.7.1977 findet das diesjährige Sommerfest desMGV Görgeshausen unterhalb des Rathauses statt.

PROGRAMMFOLGE:

SAMSTAG 16.7. Konzert, anschließend Tanz.

SONNTAG, 17.7. Frühschoppen.

Alle Gäste aus nah und fern sind zu den Veranstaltungen des MGV herzlich eingeladen. Für Unterhaltung und das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Herzlichen Glückwunsch

Die älteste Einwohnerin unserer Gemeinde, Frau Anna Hummer, geb. 26.7.188 7, feiert am 26.7.1977 ihren 90. Geburtstag.

Die Gemeinde Görgeshausen gratuliert hierzu recht herzlich und wünscht weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

gez. Herz, Ortsbürgermeister.

HEILBERSCHEID:

Öffentl. Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 6.7.1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Ver­bindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heilberscheid vom 3.6.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben - Kostenspaltung -.