Montabaur 10
Diese Wanderung wird auf vielseitigen Wunsch angesetzt und bedarf der vorherigen Anmeldung mit Unkostenbeitrag von 3,00 DM für Busunkosten.
Anmeldungen erbitten wir bis zum 25.7.77 beim Geschäftsführer Hermann Weidenfeiler oder bei den Pensionswirten.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir nochmals auf die Gästeehrung hin und bitten die Meldungen hierzu , rechtzeitig mit genauen Daten dem Geschäftsführer zu übermitteln.
HORBACH:
Verloren - Gefunden
1 Fotoapparat wurde von einem ehrlichen Finder beim Ortsbürgermeister abgegeben. Der Eigentümer kann diesen gegen entsprechenden Eigentumsnachweis während der Dienststunden im Gemeindebüro abholen.
gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
Omnibus-Ausflug Mähnenverein „Immerfroh"
Der Ausflug des Mohnenvereins „Immerfroh“ Horbach, findet am Samstag, dem 16.7.1977 statt. Treffpunkt 7.45 Uhr am Warenhaus Sanner. Abfahrt 8.00 Uhr.
Die Möhnen werden daran erinnert, ihren Personalausweis mitzubringen.
HÜBINGEN:
Wartehalle an der Postomnibushaltestelle
Trotz mehrerer Ermahnungen im Amtsblatt sowie persönlicher Aussprachen mit den Jugendlichen , die sich außer den Wartezeiten in der Wartehalle aufhalten, ist keine positive Änderung eingetreten. Im Gegenteil, es werden weiterhin sämtliche Abfälle achtlos weggeworfen, zwei Scheiben wurden zertrümmert, Schaden für die Gemeinde ca. 200,- DM.
Aufgrund all dieser Vorkommnisse sah sich die Ortsgemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30. Juni 1977 gezwungen, den Aufenthalt in der Wartehalle, außerhalb der Buswartezeiten zu verbieten. Ein entsprechendes Hinweisschild wird demnächst angebracht.
Personen die dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden wir unwiderruflich durch die Verbandsgemeinde Montabaur (Ortspolizeibehörde) bußgeldmäßig belangen.
gez. Loring, Ortsbürgermeister.
Zuschüsse zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten
Der Ortsgemeinderat Hübingen beschloß in seiner Sitzung am 30. Juni 1977 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten. Diese haben zum Inhalt, daß für jeden Schüler der Ortsgemeinde, der an einem Schullandheimaufenthalt teilnimmt, ein Zuschuß in Höhe von 4.00 DM pro Tag gewährt wird.
Voraussetzung für die Förderung ist es, daß die vom Kultusministerium erlassenen Richtlinien beachtet werden,
Der Zuschußbetrag von 4,00 DM pro Tag wird für jeden Schüler nur einmal bewilligt. Nimmt ein Schüler an weiteren Schullandheimaufenthalten teil, werden die Richtlinien über die Bezuschussung von Jugendfahrten Jugendfreizeiten, Jugendlagern und Studienfahrten entsprechend angewandt, die einen Zuschuß in Höhe von 1,50 DM pro Tag für den Teilnehmer vorsehen.
Sommerfest in Hübingen
Die Freiw. Feuerwehr Hübingen veranstaltet am 23. Juli 1977
ein Sommerfest in der Buchfinkenlandhalle
Zu Besuch wird an diesem Tae neben einigen Nachbarwehren
Treffpunkt zu diesem kurzen Ausflug ist am Samstagnachmittag um 15.00 Uhr der Marktplatz in Hübingen.
Allzu Hungrige werden bereits unterwegs die Möglichkeit haberj sich an einer Feuerstelle Würstchen zu grillen.
Wir bitten alle, die aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründei nicht an dem Fußmarsch teilnehmen können, sich gegen 19.00 I Uhr am Sportplatz in Hübingen einzufinden, wo dann für das | leibliche Wohl aller gesorgt sein wird.
Gute Laune, Hunger und Durst ist von jedem mitzubringen.
GIROD:
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der 0rtsgemeii| de Girod für das Jahr 1977 vom 7.7.1977
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde,! Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol | gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 1.7.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 492.000,-- DM
in der Ausgabe auf 492.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 168.000,- DM
in der Ausgabe auf 168.000,-DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 15.000,-DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gern« gebietes gehalten werden:
für den-ersten Hund 36,00 DM,
für den zweiten Hund 54,00 DM,
für jedensweiteren Hund 72,00 DM.
220
v.H.
240
v.H.
300
v.H.
300
v.H.
6,00 DM
12.00 DM.
auch die Freiw. Feuerwehr Wesel/Niederrhein sein, die bereits 1975 zum 10jährigen Bestehen derHübinger Feuerwehr,
in Hübingen zu Gast war. Zum Tanz spielt der Musikverein Heilige nroth.
Zu diesem Fest und zum Frühschoppen am Sonntagvormittag laden wir alle ein.
Männergesangverein wandert
Für Samstag, den 16. Juli 1977 lädt der MGV Frohsinn Hübingen alle aktiven und inaktiven Mitglieder nebst Ehefrauen oder Freundin zu einer Wanderung mit anschließendem Spießbratenessen ein.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfal vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zul genden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungt'
in Höhe von 15.000,-DM
II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen—)

