Montabaur 12
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Lärchenstr.
Akazienweg
Friedhofsweg
v.Einmündung K 67 bis Einmündung Friedhofstr. Fahrbahn.
v.Einmündung Friedhofstr.
bis einschl.Wendehammer Fahrbahn.
v.Einmündung Isselbacher
Str. bis Flurst. 142 Fahrbahn.
v.Einmündung Isselbacher
Str. bis Flurst. 35
Buchenstr. v.Einmündung K 67 bis
Einmündung Friedhofstr. einschl. Wendehammer „Im Baumfeld“ Fahrbahn
Die Abrechnung der Buchenstr. und Im Baumfeld erfolgt als Erschließungsgebiet gern. § 130 II. BBauG.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1. Mai 1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Heilberscheid, den 7.7.1977 gez. Bendel, Ortsbürgermeister.
Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
In seiner Sitzung am 6.7.1977 beschloß der Ortsgemeinderat Heilberscheid die Installierung von zwei Straßenleuchten in der Waldstraße und einer Straßenleuchte in der Post-/Friedhofs- straße. Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, den Auftrag an die Kevag zu erteilen.
Ursprünglich war es vorgesehen, auch die Waldstraße mit nur einer Straßenleuchte zusätzlich auszustatten. Um eine möglichst optimale Ausleuchtung der Straße zu gewährleisten, entschied man sich jedoch im Einvernehmen mit der Kevag dazu, zwei Straßenleuchten anzubringen.
Zuschuß an-den MG V „Waldeslust" Heilberscheid
Die Ratsmitglieder beschlossen, dem MGV „Waldeslust“ Heil - berscheid anläßlich seines 75jährigen Bestehens einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 300,- DM zu gewähren.
Wegebauarbeiten durch den Naturpark Nassau
Es war vorgesehen, daß im Rahmen des Wegebauprogramms des Naturparks Nassau der bereits planierte untere Waldrandweg im Distrikt „Lindenberg“ befestigt werden soll. Die Kosten für diese Maßnahme wurden auf 50.000,- DM veranschlagt und sollten je zur Hälfte vom Naturpark Nassau und der Gemeinde finanziert werden. Bei der Erstellung des Haushaltsplanes 1977 mußte der Ortsgemeinderat zu seinem Bedauern feststellen, daß die Gemeinde nicht in der Lage ist, im Jahr 1977 den Eigenanteil von 25.000,- DM aufzubringen.
Trotz uneingeschränkter Anerkennung der Notwendigkeit dieser Maßnahme muß im Jahre 1977 auf ihre Durchführung verzichtet werden. Der Gemeinderat brachte in der Sitzung die Hoffnung zum Ausdruck, daß im Jahr 1978 die Möglichkeit besteht, diese Baumaßnahmen zu realisieren.
Zuschüsse zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten
Der Ortsgemeinderat beschloß, für jeden Schüler aus Heilberscheid der an einem Schullandheimaufenthalt teilnimmt, einen Zuschuß von 4,00 DM pro Tag zu gewähren. Jeder Schüler erhält während seiner Schulzeit nur einmal diesen Zuschuß. Voraussetzung für die Gewährung ist es, daß die vom Kultusministerium erlassenen Richtlinien im Einzelfall beachtet werden.
Darüber hinaus beschloß der Ortsgemeinderat, daß der Betrag von 4,- DM grundsätzlich nur für den Aufenthalt in Schullandheimen gewährt wird. Nehmen jedoch Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen und an keinem Schullandheimaufenthalt teilnehmen bzw. teilgenommen haben, an vergleichbaren Fahrten teil, wird ebenfalls ein Zuschuß in Höhe von 4,- DM pro Tag gewährt. Die Forderung erfolgt allerdings nur für die Zeit, die der Dauer -eines Schullandheim auf enthaltes entspricht. Bei kürzeren Fahrten soll in jedem Fall ein Mindestbetrag von 30,- DM ausgezahlt werden.
Wahl eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers I
Herr Erwin Wiek wurde vom Ortsgemeinderat für die Ernen-1 nung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers des Orts- D gerichts Heilberscheid vorgeschlagen. f
Begradigung eines Holzabfuhrweges I
Für den Holztransport, insbesondere für die Abfuhr von I.anA holz, ist es erforderlich, den Waldweg im Distrikt „Hintere E
Eichheide“ zu begradigen. f
Zur Brechung der Kurve muß ein Felsblock gesprengt werde Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 750,- DM bis 800,-Dl Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig für die Durchführung dieser Maßnahme aus.
Zuschuß an den Jugendclub Heilberscheid
Die Ratsmitglieder stimmten für die Auszahlung des im Harn haltsplan 1977 vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 200,-11 an den Jugendclub Heilberscheid für die Gestaltung des Gemeinschaftsraumes.
NENTERSHAUSEN:
Öffentl. Bekanntmachung
Erweiterung der Tagesordnung für die Sitzung des Ortsgemei rates.
Die Tagesordnung für die Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.7.1977 wird um die nachstehend auf geführten Punkte en tert:
I. öffentliche Sitzung
1/5 Beratung und Beschlußfassung über den Wegfall derBiii gerbeteiligung zur Bebauungsplanänderung „Im Strick u.a.“ -Vorlage-
1/5 wird 1/6.
II. Nichtöffentliche Sitzung
II/3 Beratung über die Vergabe des Stromanschlusses für die Friedhofshalle an die Kevag.
II/3 wird II/4.
5431 Nentershausen, 11.7.1977 gez. Perne, Ortsbürgerm.
Öffentl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen . u.a.“ der Orts gemeinde Nentershausen.
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzun| am 26. Mai 1977 folgenden Beschluß gefaßt:
Der Ortsgemeinderat beschließt: Die textliche
Festsetzung unter Nr. 5 des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Im Strichen“ hinsichtlich des Einfahrtsgefälles v« 10 v.H. bei Kellergaragen wird aufgehoben.
An deren Stelle treten die Bestimmungen der Landesveroi nung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GarVO) vom 27.10.1976)
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) bekanntgemacht.
gez. Perne, Ortsbürgerm.
Öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Im Strichen u.a.“ der Ortsgemei®! Nentershausen hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG. Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen ge® § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 25. Juli 1977, bis 25. August 1977 jeweils während der Diensts.tunden bei der Verbandsgemein Verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bau Zimmer 7, sowie nachrichtlich während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei 1 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemd de Nentershausen mündlich oder schriftlich vorgebracht wö den.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Inhalt des Planbereiches:

