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r) Mindeststeuer
a a) Hausgewerbetreibende
bb) Sonstige Gewerbetreibende
DM
12,- DM,
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten-werden: für den ersten Hund 48,-DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- I)M.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 8.C. 1977
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. la Az. 029/901-00 (L.S.) Im Aufträge: gez.Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.7.1977 bis 20.7.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Kadenbach, den 28.6.1977
(L.S. Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Sitzung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 14. Juli 1977, um 20.00 Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße „Im Windegut“ und „Am Spielplatz”.
2. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.
3. Kenntnisnahme von unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.
4. Sicherung der Böschung am Sportplatz.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Unter dem Dorf“.
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung weiterer Straßennam en sschilder.
7. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Verträge zur Durchführung weiterer Erschließungsmaßnahmen.
2. Grundstücksangelegenheit
3. Stundungsangelegenheit.
4. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, 4.7.1977 ge?. Hümmerich, Ortsbürgerm.
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 19/7 vom 23.6.1977
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz'vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde v °ra 7.6.1977 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 19 7 7 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 663.000,— DM
in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
663.000,- DM
508.000,- DM 508.000,- DM
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 170.000,-DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) nach der Lohnsumme -
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund für den zweiten Hund füf jeden weiteren Hund
48,-DM 72,- DM 96,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgendem Teil der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 170.000,- DM
5430 Montabaur, den 7.6.1977
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11,7.1977 bis 20.7.1977 während der allgemeinen Dienststunden im-Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Neuhäusel, den 23.6.1977 Ortsgemeindeverwaltung
Neuhäusel
(L.S.) gez. Hümmerich, Ortsbürgerm.
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.
Am 9.7.1977 tritt die SG Glas Chemie (Rheinlandliga) bei der SG Kadenbach/Neuhäusel, kombiniert mit Spielern des SC Eitelbom an.
Anstoß : 1 7.00 Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel.
SIMMEBN:
„Dicke Buche"
Die Ortspolizeibehörde weist nochmals darauf hin, daß das wilde Grillen im Freien verboten ist.
Besonders am und unter dem Naturdenkmal „Dicke Buche“ ist wiederholt verbotswidrig gegrillt worden.
Für das Grillen steht in der Gemeinde Simmern ein eigens eingerichteter Grillplatz zur Verfügung.
Zukünftige Verstöße werden nunmehr zur Anzeige gebracht.
Verbandsgemeinde Montabaur als Ortspolizeibehörde
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