Montabaur 6
SONNTAG, den 10.7.1977, 10.30 Uhr
Spvgg. Horbach
Alemannia Dreikirchen
Olympia Eschelbach
Fortuna Holler
FV Engers 07
Auf Ihr Kommen freut sich der TuS Ahrbach. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.
HEILIG EIMROTH:
Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth
Wegen der Urlaubszeit beginnt ab sofort für die wöchentlichen Übungen die diesjährige Sommerpause. Die nächste Feuerwehrübung ist am Dienstag, dem 6. Sept. 1977 um 19.30 Uhr.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß am Sonntag, dem 17. Juli 1977 das Feuerwehrfest in Oetzingen besucht wird.
gez. Hiibinger, Wehrführer.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Montag, dem 11. Juli 1977, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Hejzmann statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung.
a) im Dammweg,
b) am Schulweg.
2. Kauf eines neuen Rasenmähers und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.
4. Bekanntgabe von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.
5. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Stundung von Erschließungsbeiträgen.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf von Grundstücken.
3. Verschiedenes.
5431 Ruppach-Goldhausen, 5.7.1977
gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister.
AUGST
EITELBORN:
Südangente Koblenz, II. Teil; hier: Vermessungsarbeiten
Zur Vorbereitung der o.a. Straßenbaumaßnahme müssen nunmehr Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Diese gehören zu den in § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) aufgeführten Vorarbeiten , die von den Eigentümern und sonstigen Nut- zungsbserechtigten geduldet werden müssen.
„Sofern die Betroffenen gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwände vorzutragen haben, werden diese gebeten, sich spätestens zwei Wochen nach dem Termin der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar zu äußern. Hierbei wird ortsabwesenden Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grundstücksangelegenheiten zugemutet.”
Im einzelnen werden bei den Vermessungsarbeiten Höhen- und Polygonpunkte gesetzt. Soweit solche Punkte in landwirtschaft
lich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behi m Sämtliche Punkte werden durch Holzlatten sichtbar mark’ I Soweit bei diesen Arbeiten Schäden am Aufwuchs entsteh«! werden diese vom Straßenneubauamt Vallendar aufgrundvoj Gutachten entschädigt.
Die Vermessungsarbeiten werden in Kürze beginnen.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeüj
Verkehrsverein Eitelborn
Die örtlichen Anlagen des Verkehrsvereins wurden in letzter! Zeit wiederholt mit leeren Dosen, Trinkbechern und ähnlich! Müll verunreinigt.
Wir appellieren noch einmal dringend an die jugendlichen! täter, die Verschönerungsanlagen sauberzuhalten.
Männergesangverein Mozart, Eitelborn
Am Samstag, dem 9. Juli 1977, besuchen wir das Sängerfestl in Nivern. Zur Abfahrt treffen wir uns um 19.15 Uhr, am\vl wälder Hof - Kirmesplatz. Da unser Verein an zweiter Stelle! singt, werden alle Sänger gebeten pünktlich zu erscheinen.
Jahrgang 1927 Eitelborn
Die Angehörigen des Jahrgangs 1927, Eitelborn, treffen sich ] am Samstag, dem 9. Juli 1977 zwecks einer Besprechung in der Gaststätte „Zur Krone“ in Eitelborn. Auch die Altersangl hörigen der in Eitelborn seßhaft gewordenen Neubürger sind! hierzu herzlich eingeladen.
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Auf vielfachen Wunsch veranstalten wir wieder ein KaffeekriJ chen am Feuerwehrplatz. Wir treffen uns dort am Dienstag,! 12. Juli 1977 um 14.30 Uhr. Alle Mitglieder sind hiermit herz| engeladen.
Bitte wieder Kaffeegedeck, Kuchengabel und gute Laune mit-| birngen.
KADENBACH:
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der 0rtsgem| de Kadenbach für das Jahr 1977 vom 28.6.1977
I.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 421.000,-DM
in der Ausgabe auf 421.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 334.000,-DM
in der Ausgabe auf 334.000,- DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hain haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 vJi.
b) nach der Lohnsumme —
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3. Dii nisini für d< für di für je
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Kreis des V Abt.
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindl Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.419)fo| gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung f durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehördevj 8.6.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
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