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Montabaur 8

Waldfest in Simmern

Am Samstag und Sonntag, dem 9. und 10. Juli veranstaltet der Männergesangverein Apollonia Simmern unter derDicken Ruche sein diesjähriges Waldfest. Alle Bürger aus nah und fern sind rec ht herzlich eingcladen. Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist ausreichend gesorgt.

Die Veranstaltung beginnt am Samstag um 20 Uhr und am Sonn­tag um 10 Uhr. Samstagabend ab 20.00 Uhr Tanz.

Der Vorstand.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Öffentl. Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschlicßungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Gacken­bach vom 3. Juli 1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführ­ter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben. - Kostenspaltung -

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Bitzstraße v. Flurst. 31 (Halftcrstr.) bis Flurst. 41 (Halfterweg) einerseits

v. Flurst. 58b bis Flurst. 50 andererseits

v. Anwesen Weidenfeiler (Flurst. 204) b is Anwesen Bay (Flurst. 227)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlage der I. Mai 1977.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.

HORBACH:

Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Horbach für das Jahr 1977 vom 25.6.1977

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.6.1977 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

268.000,-DM 268.000,- DM

177.000,- DM 177.000,- DM festgesetzt.

1. GRUNDS FEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftl.Betriebc

(Grundsteuer A) 220 v.Il,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H. 2. GEWERBESTEUER:

320 v.H.

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe- kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer: aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM.

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 dcrGemd Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 20.6.1977

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. la Az. 029/901-10

(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel

III.

Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.

gez. Loring, Ortsbürgerm.

EISBACHGEMEINDEN

Kontah

Valdfes

im Sar icu'tpl picilia Bitwirl

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1 1.7.1977U 20.7.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Ratljj in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Horbach, den 25.6.1977

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Horbach

gez. Meuer

HÜBINGEN: Ortsbürgermeister.

Die Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Ge hurt stag

Frau Anna Kleppel. geb. am 03.07.1905, 72 Jahre Herrn Johann Kleppel, geb. am 05.07.1903, 74 Jahre Frau Maria Bauch geb. am 06.07.1898, 79 Jahre Herrn Anton Trum, geb. am 26.07.1903, 74 Jahre Herrn Ludwig Loring, geb. am 26.07.1905, 72 Jahre.

Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

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GIROD:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Marg. Neuroth geb. am 10.7.1899, wohnhaft im OrtsteilJ Kleinholbach.

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GR0SSH0LBACH:

Bekanntmachung des Bezirksschornsteinfegermeisters

Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feul rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11.12.1972 werdeil im August 1977 in der Gemeinde Großholbach alle Ölheizung gen überprüft.

Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung ent­fällt. gez. Solbach, Bezirksschornsteij

fegermeister.

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