Montabaur 8
Waldfest in Simmern
Am Samstag und Sonntag, dem 9. und 10. Juli veranstaltet der Männergesangverein Apollonia Simmern unter der „Dicken Ruche sein diesjähriges Waldfest. Alle Bürger aus nah und fern sind rec ht herzlich eingcladen. Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist ausreichend gesorgt.
Die Veranstaltung beginnt am Samstag um 20 Uhr und am Sonntag um 10 Uhr. Samstagabend ab 20.00 Uhr Tanz.
Der Vorstand.
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Öffentl. Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1977 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlicßungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Gackenbach vom 3. Juli 1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben. - Kostenspaltung -
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Bitzstraße v. Flurst. 31 (Halftcrstr.) bis Flurst. 41 (Halfterweg) einerseits
v. Flurst. 58b bis Flurst. 50 andererseits
v. Anwesen Weidenfeiler (Flurst. 204) b is Anwesen Bay (Flurst. 227)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlage der I. Mai 1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
HORBACH:
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1977 vom 25.6.1977
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.6.1977 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
268.000,-DM 268.000,- DM
177.000,- DM 177.000,- DM festgesetzt.
1. GRUNDS FEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftl.Betriebc
(Grundsteuer A) 220 v.Il,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H. 2. GEWERBESTEUER:
320 v.H.
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe- kapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer: aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM.
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,-DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 dcrGemd Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 20.6.1977
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.
gez. Loring, Ortsbürgerm.
EISBACHGEMEINDEN
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im Sar icu'tpl picilia Bitwirl
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1 1.7.1977U 20.7.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Ratljj in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Horbach, den 25.6.1977
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Horbach
gez. Meuer
HÜBINGEN: Ortsbürgermeister.
Die Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Ge hurt stag
Frau Anna Kleppel. geb. am 03.07.1905, 72 Jahre Herrn Johann Kleppel, geb. am 05.07.1903, 74 Jahre Frau Maria Bauch geb. am 06.07.1898, 79 Jahre Herrn Anton Trum, geb. am 26.07.1903, 74 Jahre Herrn Ludwig Loring, geb. am 26.07.1905, 72 Jahre.
Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Ortsbürgermeister.
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GIROD:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Marg. Neuroth geb. am 10.7.1899, wohnhaft im OrtsteilJ Kleinholbach.
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GR0SSH0LBACH:
Bekanntmachung des Bezirksschornsteinfegermeisters
Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feul rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11.12.1972 werdeil im August 1977 in der Gemeinde Großholbach alle Ölheizung gen überprüft.
Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt. gez. Solbach, Bezirksschornsteij
fegermeister.
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