Montabaur 14
Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan „Auf dem Neufeldchen“ in der geltenden Fassung (vom 28.9.1967)
2. Bebauungsplan „Auf dem Neufeldchen II“ i.d.g.F.'.vom 22.5. 1976)
3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
vom 14.4.1976.
4. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 2.6.1973.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Daubach, den 15.6.1977 gez. Frink, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Freitag, dem 1. Juli 1977, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977.
2. Beratung und Beschlußfassung über den weiteren Ausbau des Gemeindeplatzes und Genehmigung der dazu erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung zum Entwurf der Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Satzung über die Erhebung für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
4. Verschiedenes.
II . Nichtöffentliche Sitzung
1. Jagdverpachtung
2. Verschiedenes.
5431 Daubach, den 21.6.1977 gez. Frink, Ortsbürgerm.
KIRCHWEIHFEST IN DAUBACH Liebe Mitbürger!
Übers Wochenende feiern wir unser Kirchweihfest.
Die gesamte Dorfjugend bildet die Kinnesgesellschaft und freut sich auf die fröhlichen Tage, die vorübergehend den ernsten Alltag vergessen machen sollen.
Da zu gleicher Zeit auch die Nachbargemeinde Stahlhofen ebenfalls das Kirchweihfest feiert, ist es nicht möglich, im kleineren Ort Kinderbelustigungsstände aufzustellen.
Bei dem vielfältigen Angebot sind die Kinder mehr und mehr nach Stahlhofen hingezogen, so daß für den Schausteller in Daubach das Geschäft unrentabel ist.
Aus diesem Grunde ist es eine Überlegung wert, ob wir nicht im kommenden Jahr unsere Kirmes auf einen neuen Termin verlegen. Da unser Kirchenpatronatsfest (Wendelinus) ohnehin nicht der jetzt gefeierte Tag ist, wäre es keine religiöse Entgleisung.
Unser neuer Gemeindeplatz löst auch das Platzproblem und
wird gegenüber den früheren Vorschlägen, die Entscheidung erleich
tern.
Am Sonntagnachmittag wird die Kirmesgesellschaft,begleitet von der Blaskapelle einen Kirmeszug veranstalten und durch ihre Fröhlichkeit alle Einwohner und Gäste zum Feiern einladen.
Am Montag lädt unsere DRK-Blaskapelle zum Frühschoppenkonzert ein, das erfahrungsgemäß wieder mit einem stimmungsreichen
Umzug endet, das bezüglich des Alters und der Herkunft der | Umzügler ein Spiel ohne Grenzen sein wird.
Schön wäre es, wenn alle Einwohner durch gesellige Fröhlich-! keit zum Gelingen unseres Festes beitragen und damit die Dorfgemeinschaft fördern könnten.
Für 3 Tage wünsche ich der Jugend und allen Erwachsenen, sowie unseren Gästen frohe und erholsame Stunden.
Euer Ortsbiirgermeister FRINK
HOLLER:
öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Holler
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem BundesbaugeJ
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bunj desbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wirddi| Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in deif Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende s| zungen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan ,,Auf dem Kissel“ in der geltenden FassuJ (vom 10.10.1964)
2. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige! Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträl vom 3.4.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens-odi Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekoti men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn! sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung inner j halb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt | für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Holler, den 15.6.1977
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1977 beschlossen
Der Ortsgemeinderat Holler hat in seiner Sitzung am 2.6.1977 die Haushaltssatzung mit dem -plan 1977 in der vorgelegten Form beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1977 beträgt 700.000,- DM. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 402.000,- DM und auf den Vermögenshaushalt 298.000,- DM. Beide sind in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 30.000,- DM und der Vermögenshaushalt um 174.000,-DM, Erfreulich zu werten ist, daß zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme nicht erforderlich ist, da die Ortsgemeinde einen Rücklagenbestand, nach vora sichtlicher Zuführung des erwirtschafteten Überschusses 1976 von ca. 20.000,- DM, in Höhe von 189.000,- DM aufzuwei sen hat. Im Haushaltsjahr 1977 ist allerdings eine Entnahme aus dieser Rücklage von 16.000,- DM vorgesehen.
Der Vermögenshaushalt enthält folgende Investitionen, Investi- tionsfördeningsmaßnahmen und sonstige Ausgaben.
1. Anteil der Ortsgemeinde am Bausparvertrag „Hauptschule“
8.000,- DM
2. Generalüberholung des Kinderspielplatzes in der
Lahnstraße 4.000,— DM
3. Anlegung von Wegen und Plätzen an der
Kirche und an der Rheinstr. 5.000,-DM
4. Kostenbeteiligung beim Erwerb und Abriß einer Scheune im Zuge des Ausbaues
der L 326 11.500,-DM
5. Fertigstellung und Erschließung der
Rheinstraße 180.000,—DM
6. Straß enoberflächcnentwässerung santeil
für die Rheinstraße 7.000,-DM
7. Ausbau der Johannes-Henkel-Straße 40.000,-DM
8. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
Johannes-Henkel-Str. 7.000,-DM

