Einzelbild herunterladen

Montabaur 14

Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzun­gen nachträglich festgelegt:

1. BebauungsplanAuf dem Neufeldchen in der geltenden Fassung (vom 28.9.1967)

2. BebauungsplanAuf dem Neufeldchen II i.d.g.F.'.vom 22.5. 1976)

3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

vom 14.4.1976.

4. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 2.6.1973.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekom­men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung inner­halb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentli­chung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Daubach, den 15.6.1977 gez. Frink, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Freitag, dem 1. Juli 1977, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977.

2. Beratung und Beschlußfassung über den weiteren Ausbau des Gemeindeplatzes und Genehmigung der dazu erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung zum Ent­wurf der Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Satzung über die Erhebung für das Friedhofs- und Bestat­tungswesen.

4. Verschiedenes.

II . Nichtöffentliche Sitzung

1. Jagdverpachtung

2. Verschiedenes.

5431 Daubach, den 21.6.1977 gez. Frink, Ortsbürgerm.

KIRCHWEIHFEST IN DAUBACH Liebe Mitbürger!

Übers Wochenende feiern wir unser Kirchweihfest.

Die gesamte Dorfjugend bildet die Kinnesgesellschaft und freut sich auf die fröhlichen Tage, die vorübergehend den ernsten All­tag vergessen machen sollen.

Da zu gleicher Zeit auch die Nachbargemeinde Stahlhofen ebenfalls das Kirchweihfest feiert, ist es nicht möglich, im kleine­ren Ort Kinderbelustigungsstände aufzustellen.

Bei dem vielfältigen Angebot sind die Kinder mehr und mehr nach Stahlhofen hingezogen, so daß für den Schausteller in Dau­bach das Geschäft unrentabel ist.

Aus diesem Grunde ist es eine Überlegung wert, ob wir nicht im kommenden Jahr unsere Kirmes auf einen neuen Termin verle­gen. Da unser Kirchenpatronatsfest (Wendelinus) ohnehin nicht der jetzt gefeierte Tag ist, wäre es keine religiöse Entgleisung.

Unser neuer Gemeindeplatz löst auch das Platzproblem und

wird gegenüber den früheren Vorschlägen, die Entscheidung erleich

tern.

Am Sonntagnachmittag wird die Kirmesgesellschaft,begleitet von der Blaskapelle einen Kirmeszug veranstalten und durch ihre Fröhlichkeit alle Einwohner und Gäste zum Feiern einladen.

Am Montag lädt unsere DRK-Blaskapelle zum Frühschoppenkon­zert ein, das erfahrungsgemäß wieder mit einem stimmungsreichen

Umzug endet, das bezüglich des Alters und der Herkunft der | Umzügler ein Spiel ohne Grenzen sein wird.

Schön wäre es, wenn alle Einwohner durch gesellige Fröhlich-! keit zum Gelingen unseres Festes beitragen und damit die Dorfgemeinschaft fördern könnten.

Für 3 Tage wünsche ich der Jugend und allen Erwachsenen, sowie unseren Gästen frohe und erholsame Stunden.

Euer Ortsbiirgermeister FRINK

HOLLER:

öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Holler

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem BundesbaugeJ

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bunj desbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wirddi| Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in deif Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende s| zungen nachträglich festgelegt:

1. Bebauungsplan ,,Auf dem Kissel in der geltenden FassuJ (vom 10.10.1964)

2. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige! Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträl vom 3.4.1976.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens-odi Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekoti men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn! sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung inner j halb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Ver­öffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt | für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Holler, den 15.6.1977

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1977 beschlossen

Der Ortsgemeinderat Holler hat in seiner Sitzung am 2.6.1977 die Haushaltssatzung mit dem -plan 1977 in der vorgelegten Form beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1977 be­trägt 700.000,- DM. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 402.000,- DM und auf den Vermögenshaushalt 298.000,- DM. Beide sind in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Der Verwaltungshaushalt erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 30.000,- DM und der Vermögenshaushalt um 174.000,-DM, Erfreulich zu werten ist, daß zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme nicht erforder­lich ist, da die Ortsgemeinde einen Rücklagenbestand, nach vora sichtlicher Zuführung des erwirtschafteten Überschusses 1976 von ca. 20.000,- DM, in Höhe von 189.000,- DM aufzuwei sen hat. Im Haushaltsjahr 1977 ist allerdings eine Entnahme aus dieser Rücklage von 16.000,- DM vorgesehen.

Der Vermögenshaushalt enthält folgende Investitionen, Investi- tionsfördeningsmaßnahmen und sonstige Ausgaben.

1. Anteil der Ortsgemeinde am BausparvertragHauptschule

8.000,- DM

2. Generalüberholung des Kinderspielplatzes in der

Lahnstraße 4.000, DM

3. Anlegung von Wegen und Plätzen an der

Kirche und an der Rheinstr. 5.000,-DM

4. Kostenbeteiligung beim Erwerb und Ab­riß einer Scheune im Zuge des Ausbaues

der L 326 11.500,-DM

5. Fertigstellung und Erschließung der

Rheinstraße 180.000,DM

6. Straß enoberflächcnentwässerung santeil

für die Rheinstraße 7.000,-DM

7. Ausbau der Johannes-Henkel-Straße 40.000,-DM

8. Straßenoberflächenentwässerungsanteil

Johannes-Henkel-Str. 7.000,-DM