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<£ Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Rheinstr.

12.000,- DM

|o.Grunderwerb am Friedhof 1.500,-DM

1.Restkosten der Friedhofserweiterung 15.000,- DM

^.Anschaffung eines Boschhammers und einer Motorsäge 5.400,-DM

]3.Tilgung von Krediten 1.600,-DM

ur Deckung dieser Ausgaben stehen folgende Einnahmen zur erfügung:

*1, Erschließungs- und Ausbaubeiträge (L 326, Siegstr. und T Johannes-Henkel-Straße) 138.000,-DM

Nachträglich gewährter Zuschuß für das Feuerwehrgerätehaus 14.000,-DM

Erlöse aus Grundstücksverkäufen 80.000,- DM

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 50.000,- DM

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 16.000,- DM

-DM

-DM

-DM

Für die nachfolgenden Jahre bescheinigen die voraussichtlichen freien Finanzspitzen.

1978 5 7.000,-DM Überschuß

1979 67.000,- DM Überschuß

1980 80.000,- DM Überschuß.

der Ortsgemeinde eine gute Leistungsfähigkeit.

IStraßenverschmutzung durch Hunde

lln letzter Zeit nimmt die Verschmutzung der Ortsstraßen und (Bürgersteige durch Hunde erheblich zu.

[Wir weisen nochmals darauf hin, daß jeder Hundehalter ver­pflichtet ist, für die ordnungsgemäße Tierhaltung Sorge zu tra­gen. Dazu gehört auch, daß Hunde nicht frei im Ortsgebiet her- | umstreunen und dabei die Straßen u.Bürgersteige verschmutzen. Die Verschmutzungen werden jedoch nicht nur durch streunen- i de Hunde verursacht, auch ordnungsgemäß an der Leine geführte Tiere tragen zu der Verunreinigung bei.

Es ist jedoch nicht einzusehen, daß die Hunde gerade auf dem BürgersteigGassi geführt werden müssen.

Wir fordern hiermit alle Hundehalter auf, durch ein wenig Rück­sicht und Verantwortungsbewußtsein zur Sauberkeit unserer Ortsgemeinde beizutragen.

gez. Molsberger, Ortsbürgerm.

Fortuna Holler

Am Mittwoch, dem 29. Juni 1977 um 18.30 Uhr, findet das erste Training der SV Fortuna Holler statt. Die Trainingsleitung wurde mit Beginn der neuen Saison einem neuen Trainer über­tragen.

Alle Spieler der 1. und 2. Mannschaften werden gebeten, pünkt­lich zum Training zu erscheinen. Es ist erforderlich, daß alle Spieler an dem Training teilnehmen, da noch einige technische Dinge zu besprechen sind.

UNTERSHAUSEN:

Offentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Untershausen

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbau­gesetz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes­baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wir­kung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fas­sung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzun­gen nachträglich festgelegt:

BebauungsplanIn der Gelbitze mit Änderungen in der geltenden Fassung.

BebauungsplanIm jungen Beul i.d.g.F. (vom 29.7.1974) BebauungsplanIn der Delle i.d.g.F. (vom 18.4.1977)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.2.1976

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 10.9.1976 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 24.3.1973 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 18.1.1969.

2. Nach § 155a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekom­men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung

innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentli­chung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 auf geführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Untershausen, den 15.6.1977

gez. SöIIner, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am

Donnerstag, dem 30. Juni 1977, um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.

3. Verschiedenes.

II.Nichtöffentliche Sitzung

1. Jagdverpachtung

2. Verschiedenes. 5431 Nentershausen, 21.6.1977

gez. Söllner, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN:

Offentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Stahlhofen

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbau­gesetz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bun­desbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:

BebauungsplanIm Rauzengarten mit Änderungen in der geltenden Fassung

BebauungsplanIm Rosengarten i.d.g.F. vom 4.2.1977 BebauungsplanIm oberen Wiesengrund i.d.g.F. vom 14.5. 1976

BebauungsplanKirchstraße i.d.g.F. mit Änderungen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 9.7.1976.

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 23.1.1976.

2. Nach § 155a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens­oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustan­dekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeacht­lich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verlet­zung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 auf geführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Stahlhofen, den 15.6.19 7 7 gez. Pehl, Ottsbürgermeister

Änderung des BebauungsplanesRauzengarten" beschlossen

Der Rat der Ortsgemeinde Stahlhofen hat in seiner Sitzung am 16.6.1977 die Änderung des BebauungsplanesRauzengarten beschlossen. Nach diesem Beschluß werden die Fahrbahnen der Erschließungssstraßen von 5 m auf 5,50 m verbreitert.

Die Restfläche der Straßenparzelle dient beiderseits der Fahr­bahn als Bürgersteig. Dieser Beschluß wurde notwendig, da im Bebauungsplan die Fahrbahnbreite mit 5 m und die Bürger­steige mit jeweils 1,50 m angegeben war. Da der Bebauungsplan schon im Jahre 1965 aufgestellt wurde, wurde die Fahrbahn­breite von 5 m zu diesem Zeitpunkt noch dem