Montabaur 12
6. Anlage eines Abenteuerspielplatzes 60.000,- DM
7. Erschließung des Baugebietes „Im Strichen/
Beim Brandweiher“ (Anlegung von Baustraßen) 200.000,-DM
8. Kostenanteil der Ortsgemeinde an der Straßenoberflächenentwässerung für dieses
Gebiet 75.000,-DM
9. Fertigstellung der Leichenhalle 265.000,-DM
10. Zurückzuzahlender Landeszuschuß
für das Lehrerwohnhaus 30.000,- DM
11. Rückerwerb bereits veräußerter Grund
stücke
12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt
13. Tilgung von Krediten
13.500,-DM 44.000,- DM 1.400,- DM
Nachfolgende Einnahmen sollen zur Deckung der Ausgaben verwendet werden.
1. Beteiligung der Ortsvereine bei der Anschaffung der
Lautsprecheranlage für die Turnhalle 4.000,-- DM
2. Zuschuß des Landes für den Bau des
Wanderweges 51.600,-- DM
3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten aus dem
Umlegungsverfahren „Im Strichen/Beim Brandweiher“ 200.000,- DM
4. Erlös aus dem Verkauf des Lehrerwohnhauses 125.000,—DM
5. Erlöse aus Grundstücksverkäufen 90.000,- DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.400,—DM
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 120.000,- DM
8. Einnahmen aus Krediten 223.000,- DM
Die errechneten freien Finanzspitzen für die folgenden Jahre geben einen Überblick über die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde:
1978 147.000,- DM Überschuß
1979 156.000,- DM Überschuß
1980 169.000,-DM Überschuß
Volksschule Nentershausen Schulreifetest
Der Schulreifetest für die Neuaufnahmen 1977 findet statt am Dienstag, dem 28.6.1977.
Der Test für die Jungen beginnt um 9.30 Uhr, für die Mädchen um 10.30 Uhr in der neuen Schule.
Die Kinder benötigen dazu einen weichen Bleistift, einen Radiergummi und einen Bleistiftspitzer.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zu begleiten.
Ferientermine für das Schuljahr 1977/78
Sommerferien
21.7.77 bis 31.8.77
= 36 Tage
Herbstferien:
24.10.77 bis 31.10.77
= 7 Tage
(+ 2 bewegl.Ferien
tage)
Weihnachtsferien
23.12.77 bis 7.1.78
= 13 Tage
Fastnacht:
6.2.78 und 7.2.1978
= 2 Tage
(2 bewegl. Ferien
tage)
Osterferien:
20.3.78 bis 7.4.78
■ 15 Tage
Pfingstferien:
13.5.78 bis 16.5.78
= 2 T age
insgesamt: 75 Tage
Die angegebenen Daten bezeichnen jeweils den ersten und den letzten Ferientag.
gez. E. Schreder, Schulleiter.
JU Nentershausen
Der Vorsitzende der JU Westerwald Alois Söhngen informiert und diskutiert am 27. Juni 1977 um 19.30 Uhr im Jugendheim Nentershausen über Jugendprobleme und die Arbeit der Jungen Union.
NIEOERERBACH: I
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Niedererbach I
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbau- I gcsetz. I
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des BuntJ
baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBL I S. 2221 ff.) wird dieWitJ kung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in derFasl sung vom 18.8.1976 (BGBL I S. 2256 ff.) für folgende Satzul gen nachträglich festgelegt: ■
Bebauungsplan „Beim Sandgraben“ in der geltenden Fassunl Bebauungsplan „Hofacker-Mühlstück“ i.d.g.F. I
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige I Herstellung von Erschließungsanlagen I
(Erschließungsbeiträge) vom 3.7.1976. I
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- I
oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustail dekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich! wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung! innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegen-1 über der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt I nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder diel Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind. I
3. Die in § 155a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt I
für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach I der öffentlichen Bekanntmachung. I
Niedererbach, den 15.6.1977 I
gez. Zey, Ortsbürgermeister I
Sportverein 1920 Niedererbach e.V., Abt. Alte Herren
Am Samstag, dem 25.6.77 spielt unsere AH-Mannschaft um I 18.00 Uhr gegen die AH von Freiendiez. I
Das Spiel findet in Freiendiez statt. 1
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Abfahrt 17.15 Uhr ab „Minna“.
N0MB0RN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Nomborn
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz. |
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBL I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan „Baumort“ und „Waldstraße“ mit Änderung i-d.g.F.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 10.9.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155a Satzl BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Nomborn, den 15.6.1977 gez. Bendel, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
öffentl.Bekannrtmachung der Ortsgemeinde Niederelbert
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.

