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Montabaur 10

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zu­schüssen zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten.

2. Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1976.

3. Unterrichtung über unerhebliche überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1976.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes.

5431 Hübingen, den 20.6.1977 gez. Loring, Ortsbürgermeister

MGV Frohsinn, Hübingen

Wir weisen hiermit alle Sänger darauf hin, daß die nächste Chor­probe am 24.6.77 stattfindet. Beginn 20 Uhr.

In Anbetracht des bevorstehenden Festbesuches in Horbach, bitten wir die aktiven Mitglieder, pünktlich und vollzählig zu erscheinen.

EISBACHGEMEINDEN

Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Girod

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbauge­setz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes­baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:

1. BebauungsplanKlingelwiese mit Änderungen in der geltenden Fassung.

2. BebauungsplanBornstück undKappesfeld i.d.g.F.

(vom 22.11.1971)

3. BebauungsplanOber dem Born i.d.g.F.

4. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge) vom 30.6.1976.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekom­men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung inner­halb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Ver­öffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Girod, den 15.6.1977 gez. Leber, Ortsbürgermeister

Volksschule Girod Test

Die Schulbesuchspflichtigen 1977 werden in 2 Gruppen am Frei­tag, dem 8. Juli 1977 .getestet.

1. Gruppe in Girod Jungen und Mädchen aus Girod und Klein­

holbach

Zeit: 8.00 bis 9.30 Uhr.

2. Gruppe in Großholbach

Jungen und Mädchen aus Großholbach Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr.

Anmerkung für die Kinder aus Kleinholbach: Mitnahme im Schul­bus ist möglich. Hinfahrt 7.35 Uhr, Rückfahrt 9.30 Uhr.

Die Kinder wollen bitte einen Bleistift und einen Radiergummi mitbringen.

Die Eltern , bei deren Kindern Bedenken wegen der Einschul bestehen, werden von uns nach dem Test schriftlich benacM tigt.

gez. Hetzel, Rektor

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Herrn Peter Bast geb. am 26.6.1901,

Herrn Gustav Wykonat geb. am 27.6.1904,

Frau Anna Reusch Ww. geb. am 28.6.1905.

Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute.vf allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeistei |

GÖRGESHAUSEN:

Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Görgeshausei

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugl setz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des BuJ

baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wirddiÄS. I Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) indtl Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende | Satzungen nachträglich festgelegt: Grc

1. BebauungsplanIm Strichen aus dem Jahre 1961 in dl geltenden Fassung.

2. BebauungsplanIm Strichen (GE-MI) i.d.g.F. (vom 24.6.1974)

3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstnul lige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließuni beiträge) vom 13.7.19 76.

4. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 22.11.1 1973.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens­oder Form Vorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zu­standekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbe- ] achtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung derI Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Saf zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden istl Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigt oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sir.|

3. Die in § 155a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt| die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Görgeshausen, den 15.6.1977 gez. Herz, Ortsbürgermeistei|

Zu vermieten:

Die Ortsgemeinde Görgeshausen vermietet ab 1.7.1977 eine Wohnung in der Rathausstraße, 80 qm groß, 3 Zimmer, Küchj Bad.

Interessenten wollen sich bei der Verbandsgemeindeverwaltusj Montabaur, Rathaus, Zimmer 22, melden.

Telefon 02602/2041 - 35.

Neue Dorfgemeinschaftshalle für Görgeshausen

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen am 16.6 1977, an der auch die Vorstandsmitglieder der örtlichen Vereil teilnahmen, wurden die vom Architekturbüro Reichwein,

Elz, angefertigten Rohentwürfe für die geplante Dorfgemein­schaftshalle diskutiert. Anschließend beschloß der Ortsgemeu 1 rat den Bau dieser Halle.

Gefunden

Ein roter Schlüsselbund wurde gefunden. Der Verlierer kann den Fundgegenstand bei der Ortsgemeindeverwaltung abholö

Sommerfest des HobbyvereinsGrün-Weiß"

Am Sonntag, dem 26. Juni 1977 findet ein Sommerfest statt.

Ein Frühschoppen und eine Kinderbelustigung am Nachmitti an der ehemaligen Jagdhütte sind vorgesehen.

Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Großholbach

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundes­baugesetz. .

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Buwj baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die 1

3.

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