Montabaur 10
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten.
2. Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1976.
3. Unterrichtung über unerhebliche überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1976.
4. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes.
5431 Hübingen, den 20.6.1977 gez. Loring, Ortsbürgermeister
MGV Frohsinn, Hübingen
Wir weisen hiermit alle Sänger darauf hin, daß die nächste Chorprobe am 24.6.77 stattfindet. Beginn 20 Uhr.
In Anbetracht des bevorstehenden Festbesuches in Horbach, bitten wir die aktiven Mitglieder, pünktlich und vollzählig zu erscheinen.
EISBACHGEMEINDEN
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Girod
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan „Klingelwiese“ mit Änderungen in der geltenden Fassung.
2. Bebauungsplan „Bornstück“ und „Kappesfeld“ i.d.g.F.
(vom 22.11.1971)
3. Bebauungsplan „Ober dem Born“ i.d.g.F.
4. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 30.6.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Girod, den 15.6.1977 gez. Leber, Ortsbürgermeister
Volksschule Girod Test
Die Schulbesuchspflichtigen 1977 werden in 2 Gruppen am Freitag, dem 8. Juli 1977 .getestet.
1. Gruppe in Girod Jungen und Mädchen aus Girod und Klein
holbach
Zeit: 8.00 bis 9.30 Uhr.
2. Gruppe in Großholbach
Jungen und Mädchen aus Großholbach Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr.
Anmerkung für die Kinder aus Kleinholbach: Mitnahme im Schulbus ist möglich. Hinfahrt 7.35 Uhr, Rückfahrt 9.30 Uhr.
Die Kinder wollen bitte einen Bleistift und einen Radiergummi mitbringen.
Die Eltern , bei deren Kindern Bedenken wegen der Einschul bestehen, werden von uns nach dem Test schriftlich benacM tigt.
gez. Hetzel, Rektor
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Herrn Peter Bast geb. am 26.6.1901,
Herrn Gustav Wykonat geb. am 27.6.1904,
Frau Anna Reusch Ww. geb. am 28.6.1905.
Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute.vf allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Ortsbürgermeistei |
GÖRGESHAUSEN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Görgeshausei
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugl setz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des BuJ
baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wirddiÄS. I Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) indtl Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende | Satzungen nachträglich festgelegt: ■ Grc
1. Bebauungsplan „Im Strichen“ aus dem Jahre 1961 in dl geltenden Fassung.
2. Bebauungsplan „Im Strichen“ (GE-MI) i.d.g.F. (vom 24.6.1974)
3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstnul lige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließuni beiträge) vom 13.7.19 76.
4. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 22.11.1 1973.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Form Vorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbe- ] achtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung derI Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Saf zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden istl Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigt oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sir.|
3. Die in § 155a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt| die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Görgeshausen, den 15.6.1977 gez. Herz, Ortsbürgermeistei|
Zu vermieten:
Die Ortsgemeinde Görgeshausen vermietet ab 1.7.1977 eine Wohnung in der Rathausstraße, 80 qm groß, 3 Zimmer, Küchj Bad.
Interessenten wollen sich bei der Verbandsgemeindeverwaltusj Montabaur, Rathaus, Zimmer 22, melden.
Telefon 02602/2041 - 35.
Neue Dorfgemeinschaftshalle für Görgeshausen
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen am 16.6 1977, an der auch die Vorstandsmitglieder der örtlichen Vereil teilnahmen, wurden die vom Architekturbüro Reichwein,
Elz, angefertigten Rohentwürfe für die geplante Dorfgemeinschaftshalle diskutiert. Anschließend beschloß der Ortsgemeu 1 rat den Bau dieser Halle.
Gefunden
Ein roter Schlüsselbund wurde gefunden. Der Verlierer kann den Fundgegenstand bei der Ortsgemeindeverwaltung abholö
Sommerfest des Hobbyvereins „Grün-Weiß"
Am Sonntag, dem 26. Juni 1977 findet ein Sommerfest statt.
Ein Frühschoppen und eine Kinderbelustigung am Nachmitti an der ehemaligen Jagdhütte sind vorgesehen.
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Großholbach
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz. .
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Buwj baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die 1
3.
Hi

