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im Neubaugebiet „Im Altegarten“
eine Vorfinanzierung zu übernehmen, damit der Kanal schnellstens verlegt werden kann. Forts, im nächsten Amtsblatt!
Verkauf von Baugrundstücken
I Das gemeindeeigene Grundstück im Neubaugebiet „Im Altegarten", Koblenzer Straße, 1291 qm groß, soll in zwei Baugrund- [ stücke geteilt und an ortsansässige Bau willige veräußert werden.
| Die Bebauung dieser Grundstücke hat innerhalb 3 Jahren zu erfolgen.
Ortsansässige Bauinteressenten werden gebeten, sich bei der Orts- I gemeindeverwaltung Simntem, bis zum 15. Juli 1977 schriftlich ! zu bewerben.
| Bauinteressenten, die sich bereits um ein Baugrundstück beworben haben, brauchen eine nochmalige Bewerbung nicht abzugeben.
Herzlichen Glückwunsch
Am 20. Juni 1977, wurde Frau Helene Spang, Hauptstr, 67,
83 Jahre alt.
Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, insbesondere Gesundheit.
Verloren - Gefunden
Geldbeutel mit einem größeren Geldbetrag wurde in der Nähe des Gemeindeplatzes „Am Schulhoff“ gefunden. Der Verlierer, vermutlich handelt es sich um eine Gastarbeiterfamilie,kann unter Eigentumsnachweis, den Geldbetrag auf dem hiesigen Bürgermeisteramt abholen.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gackenbach
Rechtsverbindichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl, I S, 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan „Auf dem Bienenstück“ in der geltenden Fassung,
2. Bebauungsplan „Im Boden“ i.d.g.F.
3. Bebauungsplan „Im Nassen Stück“ i.d.g.F.
4. Bebauungsplan ,.Hinter der Ölmühle" (Ortsteil Dies)
i.d.g.F.
5. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.7.1976.
6. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 28.12.1965.
2. Nach § 155a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Gackenbach, den 15.6.1977
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH
öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Horbach
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18,8,1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan „Heide“ in der geltenden Fassung Bebauungsplan „Kleines Hühfeld“ i.d.g.F.
Bebauungsplan „Koppelfeld“ i.d.g.F. mit Änderungen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.6.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeacht lieh, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Horbach, den 15.6.1977
gez. Meuer, Ortsbürgermeister
Gefunden
Ein seidenes Schultertuch wurde gefunden. Der Fundgegenstand kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
gez. Meuer, Ortsbürgermeister
MGV „Cacilia" Horbach
Am Freitag, dem 24. Juni 1977 erfolgt die Fahrt zum Sängerfest nach Berghausen.
Abfahrt um 19.30 Uhr.
Es wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen gebeten.
HÜBINGEN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hübingen
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan „Im Grund und Boden“ in der geltenden Fassung (vom 21.8.1972)
Bebauungsplan „Unter dem Dorf“ i.d.g.F. (vom 24.1.1962 gen.)
Satzung über die EFhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.7.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155aSatzl BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Hübingen, den 15.6.1977 gez. Loring, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet an Donnerstag, dem 30. Juni 1977 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

