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im NeubaugebietIm Altegarten

eine Vorfinanzierung zu übernehmen, damit der Kanal schnell­stens verlegt werden kann. Forts, im nächsten Amtsblatt!

Verkauf von Baugrundstücken

I Das gemeindeeigene Grundstück im NeubaugebietIm Alte­garten", Koblenzer Straße, 1291 qm groß, soll in zwei Baugrund- [ stücke geteilt und an ortsansässige Bau willige veräußert werden.

| Die Bebauung dieser Grundstücke hat innerhalb 3 Jahren zu er­folgen.

Ortsansässige Bauinteressenten werden gebeten, sich bei der Orts- I gemeindeverwaltung Simntem, bis zum 15. Juli 1977 schriftlich ! zu bewerben.

| Bauinteressenten, die sich bereits um ein Baugrundstück bewor­ben haben, brauchen eine nochmalige Bewerbung nicht abzuge­ben.

Herzlichen Glückwunsch

Am 20. Juni 1977, wurde Frau Helene Spang, Hauptstr, 67,

83 Jahre alt.

Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, insbesondere Gesundheit.

Verloren - Gefunden

Geldbeutel mit einem größeren Geldbetrag wurde in der Nähe des GemeindeplatzesAm Schulhoff gefunden. Der Verlierer, vermutlich handelt es sich um eine Gastarbeiterfamilie,kann unter Eigentumsnachweis, den Geldbetrag auf dem hiesigen Bürgermeisteramt abholen.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gackenbach

Rechtsverbindichkeit von Satzungen nach dem Bundesbauge­setz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes­baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl, I S, 2221 ff.) wird die Wir­kung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fas­sung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzun­gen nachträglich festgelegt:

1. BebauungsplanAuf dem Bienenstück in der geltenden Fassung,

2. BebauungsplanIm Boden i.d.g.F.

3. BebauungsplanIm Nassen Stück i.d.g.F.

4. Bebauungsplan ,.Hinter der Ölmühle" (Ortsteil Dies)

i.d.g.F.

5. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge) vom 3.7.1976.

6. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 28.12.1965.

2. Nach § 155a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens­oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustande­kommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Ver­öffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Gackenbach, den 15.6.1977

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH

öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Horbach

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbau­gesetz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18,8,1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:

BebauungsplanHeide in der geltenden Fassung BebauungsplanKleines Hühfeld i.d.g.F.

BebauungsplanKoppelfeld i.d.g.F. mit Änderungen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.6.1976.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens­oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zu­standekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeacht lieh, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verlet­zung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies

gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Horbach, den 15.6.1977

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Gefunden

Ein seidenes Schultertuch wurde gefunden. Der Fundgegen­stand kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

MGVCacilia" Horbach

Am Freitag, dem 24. Juni 1977 erfolgt die Fahrt zum Sänger­fest nach Berghausen.

Abfahrt um 19.30 Uhr.

Es wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen gebeten.

HÜBINGEN:

Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hübingen

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbau­gesetz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:

BebauungsplanIm Grund und Boden in der geltenden Fassung (vom 21.8.1972)

BebauungsplanUnter dem Dorf i.d.g.F. (vom 24.1.1962 gen.)

Satzung über die EFhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge) vom 3.7.1976.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens­oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustan­dekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155aSatzl BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Hübingen, den 15.6.1977 gez. Loring, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet an Donnerstag, dem 30. Juni 1977 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.