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Montabaur 8 . ,

Kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhausel 20 Jahre

Nochmals herzliche Einladung an die Einwohner von Neuhausel und Umgebung.

Wir feiern unser Jubiläum mit einem Waldfest an der Schutzhütte Zur schönen Aussicht in Neuhäusel.

Samstag, 25.6.77, 17.00 Uhr Beginn Sonntag, 26.6.77 ab 10.30 Uhr Frühschoppen.

Für Speisen und Getränke wird an beiden Tagen reichhaltig gesorgt.

Beehren Sie uns mit Ihrem Besuch und verbringen Sie ein paar fröhliche Stunden bei netter Unterhaltungsmusik.

Wettergeschehen in Neuhäusel Monat Mai

Niederschlagshöhe

1977

1976

1975

Niederschlagshöhe

35,5 mm

32,2 mm

41,0 mm

Temperaturen

Monatsmittel max Monatsmittel min.

Höchste Tagestemperatur

16,1«

6,5°

22,5°

23,1°

6,7«

34 0

O O

«Wo

1-« C'T

Niedrigste Tagestemperatur

2°

-2°

0°

Sonnenstunden

234

250

161

Das Gewitter in der Nacht vom 18. zum 19.6.1977 erbrachte eine Niederschlagsmenge von 34 mm.

SIMMERN:

Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Simmern

Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbauge­setz.

1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes­baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wir­kung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fas­sung vom 18.8.1976 (BGBl. 1 S. 2256 ff.) für folgende Satzun­gen nachträglich festgelegt:

BebauungsplanIm Altegarten in der geltenden Fassung mit Änderung.

BebauungsplanKurfürstenwiese und Klering (vom 9.3.1970) i.d.g.F. mit Änderung

BebauungsplanSaure Wiese (Waldstraße ) i.d.g.F. mit Ände­rung.

BebauungsplanSchloßstraße (vom 29.7.1974) i.d.g.F. mit Änderung.

BebauungsplanAm Hölscheter Berg (Sondergebiet) (vom 29.10.1976) i.d.g.F.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 30.7.1976.

2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekom­men von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn

sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Simmern, den 15.6.1977 gez. Schneider, Ortsbürgerm.

Beschlüsse des Ortsgemeinderates aus der Sitzung vom 06. Juni 1977

16 Tagesordnungspunkte hatte der Ortsgemeinderat in öffentli­cher und nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.

Nach Genehmigung von 2 Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 09.03. und 04.04.1977 stand erneut die Wahl eines Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß auf der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion hatte das Vorschlags­recht. Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Siegfried Schulze. Mit 4 gegen 7 Stimmen wurde dieser Vorschlag abgelehnt, so daß keine Wahl zustande kam. (gleiches Ergebnis wie in der be­reits am 12.10.1976 durchgeführten Wahl)

Als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuß für Ortsverschöne­rung und Fremdenverkehr wurde von der SPD-Fraktion Karl Kehr, Waldstraße, vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

Ablagern von Erdaushub etc. kostenpflichtig

Für das Ablagern von Erdaushub und Bauschutt (sortiert) auf der hiesigen Schutthalde ist ab sofort eine Entschädigung von 2,-- DM je t zu zahlen, wobei die Nutzlast des Fahrzeuges bei der Berechnung zugrunde gelegt wird.

Weitere Einzelheiten wurden in einem Vertragsentwurf festge­legt. Einstimmig hat der Ortsgemeinderat dieser Regelung zugt-l stimmt.

Zu erwähnen ist, daß größere llolzstücke, Pappe, Papier, MetallJ Kunststoffe, Isolierstoffe , Glas und ähnl. Stoffe nicht als sor- tierter Bauschutt gelten und somit nicht abgelagert werdeiulüt] fcn.

Das restliche Gelände dient als Vorbehaltsfläche für weitere Sportarten. Einstimmig wurde der Planung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Kosten zu ermitteln.

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Zuschüsse an Musikverein und Sportclub

Für die Anschaffung eines Blas-lnstrumentes bewilligte derörtil gemeinderat dem Musikverein 1930 einstimmig einen Zuschuß in Höhe von 500,- DM. Da zwischenzeitlich der Musikverein ein weiteres Musikinstrument plötzlich anschaffen mußte, soll über einen weiteren Zuschuß zum Jahresende beraten wer­den, da im Haushaltsplan 1977 nur 500,- DM veranschlagt sind, Ebenso beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig dem Sport­club 1946 für die Erneuerung der Drainage sowie für eine neue Lavadecke auf dem Sportplatzgelände den im Vermögenshaus­halt veranschlagten Betrag von 3.000,- DM als Zuschuß zu gewal ren. Ursprünglich war dieser Betrag für die Errichtung einer Toilettenanlage an die bestehenden Umkleideräume auf dem Sportplatz vorgesehen.

Um aber den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, waren die Erncul rung der Drainage und eine neue Lavadecke vorrangiger.

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Gestaltung des Grundstückes vor dem Sportplatz

Für die Gestaltung des gemeindeeigenen Grundstückes vor dem Sportplatzgelände legte Ortsbürgermeister Schneider einen Plan-| entwurf vor.

Vorgesehen ist zunächst das Anlegen eines Parkplatzes mit ca, 40 Abstellplätzen. Das Straßenbauamt hatte seinerzeit der Er­richtung eines Parkstreifens entlang der Kreisstraße nur mit der Auflage zugestimmt, wenn die Ortsgemeinde einen Parkplatz am Sportplatz errichtet.

Diese Arbeiten sollen daher in diesem Jahr, spätestens in 1978 ausgeführt werden.

Zwischen Kreisstraße und geplantem Parkplatz wird Gelände für das Anlegen eines Radweges und Fußweges verfügbar blei­ben. Rad- und Fußweg sollen zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ortseingang errichtet werden.

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Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes im Neubaugebiet Im Altegarten"

Das gemeindeeigene Grundstück im NeubaugebietIm Alte- garten'^ 1291 qm groß, welches ursprünglich als Kinderspielplatz I vorgesehen war, soll in zwei Baugrundstücke geteilt und als Bau­land an ortsansässige Bauwillige veräußert werden. Auf den Verkauf soll im Amtsblatt hingewiesen werden.

Eine Verwendung als Kinderspielplatz kann nicht mehr erfolgen,! da das Grundstück nicht den Anforderungen des Spielplatzpro­grammes für Rheinland-Pfalz genügt. Ein Spielplatz soll eine möglichst ruhige, lärm- u.abgasfreie Lage haben. Die Errich-1 tung eines Spielplatzes ist daher in unmittelbarer Nähe, in der verlängerten Waldstraße rechts im Gemeindewald als Wald­spielplatz mit Bolzplatz vorgesehen. Mit 9 gegen 4 Stimmen hat der Ortsgemeinderat dem Verkauf zugestimmt.

Verlegung des restlichen Ortskanals in der Schloßstraße

Gemeinsam mit dem Anlegen einer Bushaltestelle und dem Aus ] bau von Teilstücken der Klering- und Schloßstraße soll der rest­liche Ortskanal in der Schloßstraße bis zur Koblenzer Straße verlegt werden. Die Verlegung wird dringend notwendig, da die Abwässer von 2 Neubaugebieten (Schloßstraße oberer Teil und Waldstraße) in den provisorisch verlegten Kanal von 30 cm Q> fließen. Hierdurch bedingt gibt es Stauungen und bei star­ken Regenfällen dringen Abwässer in angrenzende Gebäude.

Da im Vermögenshaushalt 1977 der Verbandsgemeinde diese Maßnahme nicht veranschlagt ist, hat der Ortsgemeinderat ein­stimmig beschlossen, aus dem Erlös des Gemeindegrundstückes