Montabaur 8 . ,
Kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhausel 20 Jahre
Nochmals herzliche Einladung an die Einwohner von Neuhausel und Umgebung.
Wir feiern unser Jubiläum mit einem Waldfest an der Schutzhütte „Zur schönen Aussicht“ in Neuhäusel.
Samstag, 25.6.77, 17.00 Uhr Beginn Sonntag, 26.6.77 ab 10.30 Uhr Frühschoppen.
Für Speisen und Getränke wird an beiden Tagen reichhaltig gesorgt.
Beehren Sie uns mit Ihrem Besuch und verbringen Sie ein paar fröhliche Stunden bei netter Unterhaltungsmusik.
Wettergeschehen in Neuhäusel Monat Mai
Niederschlagshöhe
1977
1976
1975
Niederschlagshöhe
35,5 mm
32,2 mm
41,0 mm
Temperaturen
Monatsmittel max Monatsmittel min.
Höchste Tagestemperatur
16,1«
6,5°
22,5°
23,1°
6,7«
34 0
O O
«Wo
1-« C'T
Niedrigste Tagestemperatur
2°
-2°
0°
Sonnenstunden
234
250
161
Das Gewitter in der Nacht vom 18. zum 19.6.1977 erbrachte eine Niederschlagsmenge von 34 mm.
SIMMERN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Simmern
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. 1 S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan „Im Altegarten“ in der geltenden Fassung mit Änderung.
Bebauungsplan „Kurfürstenwiese und Klering“ (vom 9.3.1970) i.d.g.F. mit Änderung
Bebauungsplan „Saure Wiese (Waldstraße ) i.d.g.F. mit Änderung.
Bebauungsplan „Schloßstraße“ (vom 29.7.1974) i.d.g.F. mit Änderung.
Bebauungsplan „Am Hölscheter Berg“ (Sondergebiet) (vom 29.10.1976) i.d.g.F.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 30.7.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn
sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Simmern, den 15.6.1977 gez. Schneider, Ortsbürgerm.
Beschlüsse des Ortsgemeinderates aus der Sitzung vom 06. Juni 1977
16 Tagesordnungspunkte hatte der Ortsgemeinderat in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.
Nach Genehmigung von 2 Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 09.03. und 04.04.1977 stand erneut die Wahl eines Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß auf der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion hatte das Vorschlagsrecht. Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Siegfried Schulze. Mit 4 gegen 7 Stimmen wurde dieser Vorschlag abgelehnt, so daß keine Wahl zustande kam. (gleiches Ergebnis wie in der bereits am 12.10.1976 durchgeführten Wahl)
Als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuß für Ortsverschönerung und Fremdenverkehr wurde von der SPD-Fraktion Karl Kehr, Waldstraße, vorgeschlagen und einstimmig gewählt.
Ablagern von Erdaushub etc. kostenpflichtig
Für das Ablagern von Erdaushub und Bauschutt (sortiert) auf der hiesigen Schutthalde ist ab sofort eine Entschädigung von 2,-- DM je t zu zahlen, wobei die Nutzlast des Fahrzeuges bei der Berechnung zugrunde gelegt wird.
Weitere Einzelheiten wurden in einem Vertragsentwurf festgelegt. Einstimmig hat der Ortsgemeinderat dieser Regelung zugt-l stimmt.
Zu erwähnen ist, daß größere llolzstücke, Pappe, Papier, MetallJ Kunststoffe, Isolierstoffe , Glas und ähnl. Stoffe nicht als sor- tierter Bauschutt gelten und somit nicht abgelagert werdeiulüt] fcn.
Das restliche Gelände dient als Vorbehaltsfläche für weitere Sportarten. Einstimmig wurde der Planung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Kosten zu ermitteln.
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Zuschüsse an Musikverein und Sportclub
Für die Anschaffung eines Blas-lnstrumentes bewilligte derörtil gemeinderat dem Musikverein 1930 einstimmig einen Zuschuß in Höhe von 500,- DM. Da zwischenzeitlich der Musikverein ein weiteres Musikinstrument plötzlich anschaffen mußte, soll über einen weiteren Zuschuß zum Jahresende beraten werden, da im Haushaltsplan 1977 nur 500,- DM veranschlagt sind, Ebenso beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig dem Sportclub 1946 für die Erneuerung der Drainage sowie für eine neue Lavadecke auf dem Sportplatzgelände den im Vermögenshaushalt veranschlagten Betrag von 3.000,- DM als Zuschuß zu gewal ren. Ursprünglich war dieser Betrag für die Errichtung einer Toilettenanlage an die bestehenden Umkleideräume auf dem Sportplatz vorgesehen.
Um aber den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, waren die Erncul rung der Drainage und eine neue Lavadecke vorrangiger.
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Gestaltung des Grundstückes vor dem Sportplatz
Für die Gestaltung des gemeindeeigenen Grundstückes vor dem Sportplatzgelände legte Ortsbürgermeister Schneider einen Plan-| entwurf vor.
Vorgesehen ist zunächst das Anlegen eines Parkplatzes mit ca, 40 Abstellplätzen. Das Straßenbauamt hatte seinerzeit der Errichtung eines Parkstreifens entlang der Kreisstraße nur mit der Auflage zugestimmt, wenn die Ortsgemeinde einen Parkplatz am Sportplatz errichtet.
Diese Arbeiten sollen daher in diesem Jahr, spätestens in 1978 ausgeführt werden.
Zwischen Kreisstraße und geplantem Parkplatz wird Gelände für das Anlegen eines Radweges und Fußweges verfügbar bleiben. Rad- und Fußweg sollen zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ortseingang errichtet werden.
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Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes im Neubaugebiet „Im Altegarten"
Das gemeindeeigene Grundstück im Neubaugebiet „Im Alte- garten'^ 1291 qm groß, welches ursprünglich als Kinderspielplatz I vorgesehen war, soll in zwei Baugrundstücke geteilt und als Bauland an ortsansässige Bauwillige veräußert werden. Auf den Verkauf soll im Amtsblatt hingewiesen werden.
Eine Verwendung als Kinderspielplatz kann nicht mehr erfolgen,! da das Grundstück nicht den Anforderungen des Spielplatzprogrammes für Rheinland-Pfalz genügt. Ein Spielplatz soll eine möglichst ruhige, lärm- u.abgasfreie Lage haben. Die Errich-1 tung eines Spielplatzes ist daher in unmittelbarer Nähe, in der verlängerten Waldstraße rechts im Gemeindewald als Waldspielplatz mit Bolzplatz vorgesehen. Mit 9 gegen 4 Stimmen hat der Ortsgemeinderat dem Verkauf zugestimmt.
Verlegung des restlichen Ortskanals in der Schloßstraße
Gemeinsam mit dem Anlegen einer Bushaltestelle und dem Aus ] bau von Teilstücken der Klering- und Schloßstraße soll der restliche Ortskanal in der Schloßstraße bis zur Koblenzer Straße verlegt werden. Die Verlegung wird dringend notwendig, da die Abwässer von 2 Neubaugebieten (Schloßstraße oberer Teil und Waldstraße) in den provisorisch verlegten Kanal von 30 cm Q> fließen. Hierdurch bedingt gibt es Stauungen und bei starken Regenfällen dringen Abwässer in angrenzende Gebäude.
Da im Vermögenshaushalt 1977 der Verbandsgemeinde diese Maßnahme nicht veranschlagt ist, hat der Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, aus dem Erlös des Gemeindegrundstückes

