Montabaur 8
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, den 11.5.1977
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeistcr.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 155 a Bundesbaugesetz - BBauG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 225 7) ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
Gemäß Art. 3, § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2221) wird darauf hingewiesen, daß die Wirkung des § 155 a BBauG auch für alle in der Ortsgemeinde Neuhäusel geltenden Satzungen nach dem Bundesbaugesetz oder dem Städtebauförderungsgesetz eintritt, die vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getreten sind, wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim,Zustandekommen dieser Satzungen nicht innerhalb eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht wird.
Dies gilt insbesondere für alle vor dem 1. Januar 1977 wirksam gewordenen Bebauungspläne, die von der Ortsgemeinde als Satzung beschlossen worden sind. Des weiteren fallen hierunter die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge), Satzungen über Veränderungssperren und Satzung über das besondere Vorkaufsrecht.
Die in § 155 a BBauG festgelegte Jahresfrist beginnt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
gez. Hümmerich, Ortsbürgerm.
Kirmes in Neuhäusel vom 21.5. bis 23.5.1977
Am nächsten Sonntag begeht die Katholische Kirchengemeinde St. Anna in Neuhäusel den 20. Jahrestag der Weihe ihrer Kirche. Auch die weltliche Gemeinde nimmt aus alter Tradition diesen Tag zum Anlaß, die „Neuhäuseler Kirmes“ zu feiern. Gerade in unserer hektischen Zeit, in der Brauchtum von Jahr zu Jahr mehr verblaßt und Sinn und Inhalt der Heimatfeste und auch der Kirmes vielerorts verloren gehen, hat ein Fest wie die „Neuhäuseler Kirmes“ seine besondere Bedeutung. Bietet dieses Fest doch die Gelegenheit zu geselliger Begegnung und zu einem besseren gegenseitigen Kennenlernen. Diese Möglichkeit sollte von einem jeden von uns, ob Alt- oder Neubürger, genutzt werden.
Der Vorbereitung und Organisation unserer diesjährigen Kirmes hat sich nach mehrjähriger Unterbrechung wieder unsere Jugend angenommen. Sie haben als Kirmesgesellschaft 1977 keine Mühen und Kosten gescheut, der Kirmes einen festlichen Rahmen zu geben. Dafür und insbesondere für ihre Bereitschaft, die alte Tradition fortzusetzen und die Gestaltung der Kirmes zu übernehmen, sei unserer Jugend an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön gesagt.
Auch unser Ort sollte an den Kirmestagen ein festliches Bild bieten.
Alle Bürger sind deshalb aufgerufen, während der Kirmestage an ihren Häusern Fahnenschmuck zu zeigen.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich in den Tagen der Kirmes Stunden der Freude und Geselligkeit. Den Gästen in unserem Ort entbiete ich ein herzliches Willkommen und wünsche ihnen frohe und erholsame Stunden in unserer Gemeinde.
Gefährlicher Unfug
Vor kurzem sind in den Nachtstunden in einer Straße unserer Gemeinde wiederum an einigen Einlaufschächten die Abdeckungen entfernt worden. Außerdem wurden in einem Vorgarten Blumen und Ziersträucher mutwillig zerstört. Ein solches Treiben läßt sich nicht mit jugendlichem Übermut entschuldigen.
Hat man sich einmal Gedanken darüber gemacht, welche Gefahren für Fußgänger und Fahrzeuge durch das Entfernen einer
Schachtabdeckung heraufbeschworen werden?
Ist man sich der Tragweite einer solchen Handlung bewußt j zu Verkehrsunfällen mit nicht absehbaren Folgen führen Auch das mutwillige Zerstören von VorgartenanlaKt-n ist i lieh kein Ruhmesblatt. Die Täter sollten sich cinin.ii ernstlir fragen, was sie dazu bringt, sich an diesen Dingen zu vou-fji
jilonub;
[Lim:,
Ich darf hoffen, daß es sich hier um Entgleisungen handelt. sich nicht mehr wiederholen. Sollten trotzdem diese oder all liehe Vorkommnisse wiederum eintreten, werden Anzeigen f unvermeidlich sein.
Hümmerich, Ortsbürgemieisterj
SIMMERN:
Haushaltsplan 1977 DM 722.000,--
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde der Has| haltsplan 1977 verabschiedet.
Zuvor hatte sich der Haupt- und Finanzausschuß in einer Sil ausführlich mit dem Haushaltsplan, der von dem Sachbcarbcf der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Oberinspektor! erläutert wurde, befaßt. Alle Ratsmitglieder waren zu dieserE Sitzung ebenfalls eingeladen.
Insgesamt sollen in diesem Jahr 722.000,- DM eingenommen und ausgegeben werden; hiervon 448.000,- DM im Verwaltu| haushalt und 274.000,-DM im Vermögenshaushalt.
Zunächst befaßte sich der Ortsgemeinderat mit der Haushalt! Satzung. Hier werden u.a. die Steuerhebesätze für das laufen! Haushaltsjahr festgesetzt. Ortsbürgermeistcr Schneider konnf darauf hin weisen, daß im Haushaltsjahr 1977 die gleichen SttJ wie in dem vorhergehenden Jahr erhoben werden, und zwar:!
220 % für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; (Grundsteuer A)
240 % für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)
320 % vom Gewerbeertrag und Gewerbekapital (Gewerbesti| 6,00 DM von Hausgewerbetreibenden (Mindeststeuer) 12,00 DM von sonstigen Gewerbetreibenden (Mindeststeuel
Die Hundesteuer beträgt;
48,00 DM für den ersten Hund 72,00 DM für den zweiten Hund 96,00 DM für jeden weiteren Hund.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt;^ so werden keine Kassenkredite benötigt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalli jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaaij halt erforderlich ist, wird auf 158.000,- DM festgesetzt. Hierüber berichten wir ausführlich im Vermögenshaushalt.
Grundsteuer A u. B.
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Schlüsselzuweisungen
Hundesteuer
Jagdpacht (Teilbetrag)
DM 38.800,-- DM 55.000,-
(1976 DM 35.800,-) (1976 DM 52.000,')
DM 208.000,- DM 85.100,- DM 2.300,- DM 6.500,-
(1976 DM 177.000,)| (1976 DM 81.700,') (1976 DM 2.400,-) (1976 6.500,- DM)
.{SOI’
,0(H! -
1 . 000 ,- 11 . 500 ,
1 . 000 ,-
. 000 :
Icr Ge Ich au:
Kür Un pielpla |emeir jan in: zur Vei
|ie Str id mi transc
Verwaltungshaushalt
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sindl gegenüber 1976 um 48.000,- DM gestiegen. Diese Steigerung! ergibt sich vorwiegend bei den Einnahmen von Steuern undr Schlüsselzuweisungen.
Hier werden an Einnahmen erwartet:
|ie Ko i Kin
In den kommenden Jahren ist mit einer weiteren Steigerung! der Einnahmen an Steuern zu rechnen Laut einer dem Haus] haltsplan beigefügten Aufstellung über die Entwicklung der B Steuern werden in 1980 insgesamt 490.000,-DM erwartet. 134.000,- DM mehr als in 1976. Durch die Erhöhung der eigj nen Steuerkraft wird auch gleichzeitig die finanzielle LeistW Fähigkeit der Ortsgemeinde steigen.
|genü pn üb
verfl
Weitere Einnahmen werden im Haushaltsplan wie folgt schlagt:
12.000,- DM Erstattung von Arbeitslöhnen durch die Verbandsgemeinde, den Kindergartenverband uir
das Schönstatt-Institut, für Arbeiten , die der 1
pJJür di< gei '-ausgeg He Zi 3f30< freiwil Ungern für k; feier f 1(D.00(

