Einzelbild herunterladen

I Montabaur 7

V er einsring_

Vors. Ortsbürgermeister

6 '/l-l IS/S nnilVK 1 1U7K ..

Kappesitzung Kindermaskenball

I _, Rosenmontagszug.

Sollte Ihr Interesse am Vereinsieben in Eitelborn geweckt werden der Verein w ui

und Mitglieder freuen sich auf Ihren Beitritt und Ihre aktive Beteii^ng " Vereinsführun 8

Mit freundlichen Grüßen : gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

- als Vorankündigung -

21.1.1978 und 28.1.1978

5.2.1978

6.2.1978

10 JAHRE MINIGOLF IN EITELBORN

L> v

£ 1

X »TT.

... \ |

10 Jahre besteht der Minifolfplatz in Eitelborn. Die Anlage wurde «liHl v °m Verkehrsverein Eitelborn mit

hohem finanziellem Risiko erbaut. Es ist ein Treffpunkt für jung und alt, eine Stätte für Spiel, Entspan­nung und Unterhaltung.

Alljährlich hat der Verkehrsverein beachtliche Summen für den Aus­bau und die Erhaltung der Anlage aufbringen müssen. Schlossermei­ster J osef Knopp sorgte dank

^ seiner Erfindergabe mit vielen neu-

entwickelten Hindernissen für stän­dige spielerisch sportliche Abwechs­lungen, die sich auch optisch sehr gut ausmachen.

Im Jahre 1973 konnte die erforder­liche Toilette durch einen Anbau errichtet werden.

Erst kürzlich wurde ein neuer Rasen eingesät, und in den nächsten Wo­chen sollen die Spielbahnen mit Strahlern und Leuchtkörpern ausgestattet werden.

'leben der Minigolfanlage unterhält der Verkehrsverein Eitelborn ca. 50 Ruhebänke, den Waldspringbrunnen ,,Alte Kehr, den k'ereinscigenen Platz mit Springbrunnen unterhalb des Pfarrhauses und seit dem vergangenen J ahr in der Mitte des Dorfes die Anlage mit demdicken Stein

/erkehrsverein

fm Pfingstsamstag und -sonntag veranstaltet der Verkehrsverein Eitelborn unter dem Motto : 10 Jahre Minigolf ein Lampion­fest am Platz, zu dem die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Temäß § 155 a Bundesbaugesetz -BBauG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2257) ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge­setzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Ge­setz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Sat­zung gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht wird. Dies Kilt nicht,wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die /eröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.

Gemäß Art. 3, § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbauge­setzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2221) wird darauf hinge­wiesen, daß die Wirkung des § 155 a BBauG auch für alle in der Ortsgemeinde Kadenbach geltenden Satzungen nach dem Bundes­baugesetz oder dem Städtebauförderungsgesetz eintritt, die vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getreten sind, wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen Mieser Satzungen nicht innerhalb eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gegenüber der ORTSGEMEINDE geltend gemacht wird.

dies gilt insbesondere für alle vor dem 1. Januar 1977 wirksam (gewordenen Bebauungspläne, die von der Ortsgemeinde als Satzung beschlossen worden sind. Des weiteren fallen hierunter die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige [Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) Satzungen über Veränderungssperren und Satzung über das beson­

dere Vorkaufsrecht.

Die in § 155 a BBauG festgelegte Jahresfrist beginnt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Mittwoch, dem 25. Mai 1977, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen vom 24.2.1977 und 14.4.1977.

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Bürgersteige in der Graf-von-Westphalen-Straße und in der StraßeIm Windegut.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ,,Montabaurer Straße 1 ,

4. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Gemeindeanteils bei dem Ausbau der Kadenbacher Straße.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Verkehrsbeschilde- rung in der Kadenbacher Straße.

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften über nichtöffentlichen Teil der Sitzungen vom 24.2.1977 und 14.4.1977.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Ausbau der Bürgersteige in der Graf-von-Westphalen-

Straße und in der StraßeIm Windegut.