Montabaur 10
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Dienstag, dem 4. Januar 1977, um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG I. öffentliche Sitzung
1. Bericht über die Wasserversorgung
2. Bericht über die Entwässerung
S. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege.
4. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben.
5. Wahl des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Erlaß von Erschließungsbeiträgen.
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
Nombom, 22.12.1976 gez. Bendel, Ortsbürgerm.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
öffentl. Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1975 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 25.11.1976 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1975
i.
HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Er- ' gebnisses:
Soll-Einnahmen 863.170,21 577.847,34 *1.441.017,55
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 863.170,21 577.847,34 1.441,017,55
Soll-Ausgabeh 863.170,21 489.986,97 1.353.157,18
+ neue Haushaltsausgabereste -,- 87.860,37 87.860,37
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 863.170,21 577.847,34 1.441.017,55
Fehlbetrag Festgestellt:
Montabaur, den 19.8.1976
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter.
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordnetensfür das Rechnungsjahr 1975 Entlastung zu erteilen.
Die in der Jahresrechnung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden hiermit nachträglich genehmigt, soweit dies noch nicht im einzelnen geschehen ist.
Ortsbürgermeister Hübinger, die Ortsbeigeordneten Wüst und Wiek sowie die Ratsmitglieder Toni Hübinger und Klaus Geiling haben gern. § 22.GemO an.der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Das Ratsmitglied Hubert Mahr führt den Vorsitz.
III.
öffentliche Auslegung •
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur
Einsichtnahme vom 3.1.1977 bis 12.1.1977 während der allg e . meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
OBERELBERT:
Änderung der Postschalterstunden
Aus betrieblichen Gründen werden die Postschalterstunden be der nachfolgenden Poststelle ab 1.1.1977 wie folgt geändert: PSt I Oberelbert: Mo - Fr. 8.45 - 10.30 Uhr
14.15-15.45 Uhr Sa. 8.45 - 10.30 Uhr
Postamt Montabaur
öffentliche Bekanntmachung
Satzung vom 23. Dez. 1976 üoer das besondere Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde Oberelbert nach dem Bundesbaugesetz
Aufgrund des § 25 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Nov. 1976 folgende Satzung beschlossen :
§ 1
Der Ortsgemeinde Oberelbert steht, unabhängig von dem ihr nach § 24 BBauG zustehenden allgemeinen Vorkaufsrecht, beim Kauf von unbebauten Grundstücken in dem nachgenann ten , näher bezeichneten Gebiet ein Vorkaufsrecht nach § 25 BBauG zu.
Im räumlichen Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Unterm Dorf“
GEMARKUNG OBERELBERT:
Flur 3:
Flurstücke:
7,8,9, 10, 11, 12, 13,14,15,16.17,18,19,20,21,22,23,
24, 25, 26, 27, 30 tlw, 31 tlw, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38,
39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 tlw, 50 tlw, 51 tlw 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 266 Weg, 267 Graben, 268 tlw, Graben, 271 tlw, 272/1, 273, 274, 275, 276 tlw,
277, 278 tlw.
§ 2
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oberelbert, den 23. Dez. 1976
gez. Weyand, Ortsbürgermeister.
Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 18. Dez. 1976 I.A. gez. Stendel, Baurat
S.
öffentl. Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über eine Veränderungs- Sperre vom 23. Dez. 1976
Aufgrund der §§ 14, Abs. 1 und 16, Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 , Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) hat der Ortsgemeinderat von ObercSbert am 29. Nov. 1976 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 16. Dez. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat am 29. Nov. 1976 beschlossen, einen Bebauungsplan „Unterm Dorf“ aufzustellen.
Für den künftigen Planbereich wird zur Sicherung der Plan- nung hiermit eine Veränderungssperre angeordnet.
Der Planbereich umfaßt folgende Grundstücke:
GEMARKUNG OBERELBERT Flur 3:
Flurstücke:
7, 8, 9, 10, 11, 12,13, 14, 15,16,17,18,19, 20, 21, 22, 23, 24,
25, 26, 27, 30 tlw, 31 tlw, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39,40 41,42, 43, 44, 45, 46 tlw, 50 tlw, 51 tlw. 52, 53, 54,55, 56,
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57,58,
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