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Montabaur 4

CDU-Fraktionsvorsitzender Seul verwies in seiner Stellungnahme auf den Charakter eines Flächennutzungsplanes. Er wertete ihn als Rahmenplan, innerhalb dessen sich die Ortsgemeinden ihrer Planungshoheit bewegen könnten. Sinn eines Flächennutzungs­planes sei es, im Verbandsgemeindebereich für einheitliche Lebens­verhältnisse zu sorgen. Dies mache eine Abstimmung und Interes­senabwägung für die Bereiche Wohnen, Gewerbe, Erholung und Landwirtschaft bezüglich der Infrastruktur erforderlich.

Die Schwierigkeit des Unterfangens, langfristige Planungen zu fer­tigen, werde allein schon deutlich an den Problemen bei der Prog­nose der Bevölkerungsentwicklung. Als wichtigen Aspekt unter­strich er, daß der Flächennutzungsplan in der Form des jetzt vorgelegten Entwurfes fortschreibungsfähig sei.

Für die SPD-Fraktion erklärte Fraktionsvorsitzender Schlem­mer die Zustimmung zu dem vorgelegter. Planentwurf. Er begrün­dete diese zustimmende Haltung insbesondere damit, daß es möglich gewesen sei, die Wünsche und Anregungen der Ortsge­meinden weitestgehend zu berücksichtigen. Schließlich seien es die Ortsgemeinden, die die Bebauungspläne zu erstellen hätten.

Landschaftsplan

Der Verbandsgemeinderat stimmte durch einstimmigen Beschluß dem Entwurf des Landschaftsplanes für den Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur zu. Dieser Landschaftsplan erhält im Gegensatz zum Flächennutzungsplan keine Rechtswirkung, sondern stellt lediglich ein Gutachten dar. Bedeutsam ist jedoch, daß der Landschaftsplan, dessen Aufstellung durch das Landes­pflegegesetz vorgeschrieben ist, wichtige Aussagen enthält, die Grundlagen für den Flächennutzungsplan sind. Landschafts­plan und Flächennutzungsplan wurden durch die damit beauf­tragten Planer in enger Abstimmung erstellt.

Im Verbandsgemeinderat war man sich darüber einig, daß der nächste Schritt darin bestehen muß, die im Landschaftsplan unterbreiteten Vorstellungen zur Verbesserung des Landschafts­bildes zu realisieren (etwa durch Einleitung von Bodenordnungs­verfahren, Rekultivierungsmaßnahmen usw.) Auch der Beschluß­fassung über den Landschaftsplan waren umfangreiche Diskus­sionen sowohl in den Ortsgemeinderäten wie auch im Ver­bandsgemeinderat und seinen Ausschüssen vorausgegangen.

Grundsteuervergünstigung für neu geschaffenen Wohnraum

Der Wohnungsbau wird auf breitester Grundlage u.a. dadurch gefördert, daß neu geschaffene Wohnungen des sozialen Woh­nungsbaues sowie frei finanzierte Wohnungen, die als steuer­begünstigte Wohnungen anerkannt sind, auf die Dauer von 10 Jah­ren bei der Bemessung der Grundsteuer außer Betracht bleiben.

Während öffentlich geförderte Wohnungen automatisch grund­steuerbegünstigt sind, kann das Finanzamt die Grundsteuerbe­günstigung frei finanzierter Wohnungen nur gewähren, wenn diese Wohnungen zuvor in einem besonderen Verfahren als grundsteuerbegünstigt anerkannt worden sind.

Der entsprechende Antrag ist bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Rathaus, Zimmer 19, erhältlich und der Verbandsge­meinde - Bauamt - Gelbachstraße 7 einzureichen. Dem Antrag sind eine Bauzeichhung und eine Wohnflächenberechnung beizufügen. Uber den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung durch formellen Bescheid.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, daß die Grundsteuerver­günstigung sich nur auf den neu geschaffenen Wohnraum er­streckt, grundsteuerpflichtig bleibt der auf den Grund und Bo­den entfallende Anteil.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 18./19.12.1976 Montabaur:

Dr. Bisping Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560

Augst:

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 212

Stahlhofen-Weischneudorf

Dr. Wächter, WelSchneudorf, Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen

Dr. Gilles,Meudt, Tel.

06435/1488

Apothekendienst

von Samstag, dem 18.12. bis Samstag, den 25.12.1976 Schloß-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/6100 mittwochs von 13 bis 18 Uhr Schloß- und Rathaus-Apotheke, Montabaur.

Notrufe

Polizei

Schutzpolizeiinspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur

110

Tel. 5011-13 Tel. 5011 (2042 nach Dienst-1 Schluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel,

Eitelborn, Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.

Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport

Tel. 06485/261 u, Tel. 02602/5011-li

Tel. 3777

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

Tel. 02602/3777 Tel. 02626/5166 Tel. 02624/7010

Sozialstation Montabaur - Rufbereitschaften -

Schw. Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986 Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/1 7244

Sozialstation Ransbach-Baumbach -Rufbereitschaften

nur gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw. Toni Brügge, 5411 Hillscheid, Schulstraße 22,

Tel. 02624/7101.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates am 7. Dez. 1976 Nachtragshaushaltssatzung I976 verabschiedet.

Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde dem El wurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaul haltsplanes für 1976 zugestimmt. Die Einnahmen und Ausgf ben des Verwaltungshaushaltes sind gegenüber dem Haus­haltsplan um 407.200,- DM auf nunmehr 9.002.200,-DM erhöht. Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöhte siel um 631.000,- DM auf 5.518.100,- DM. Der Gesamtbetrag I der Kredite wurde um 537.000,- DM auf 2 . 432 . 050 ,-DM gl steigert. Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen Anhebungen vorgenommen. Die neue Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.371.000,- DM. Gegenüber dem Haushaltsplan bedeutet dies eine Steiger®| von 752.500,- DM.

Nachtragsplan zur Errichtung einer Kneipp-Anlage im Stafl wald

Der Stadtrat stimmte dem Nachtragsplan zur Errichtung Kneipp-Anlage im Stadtwald Montabaur zu. Es ist beabsid unterhalb der am Trimmpfad eingerichteten Schutzhütte

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Rufbereitschaften des Wasserwerkes nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 17.12.1976 bis 24.12.1976 ist über die| Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiterd Wasserwerkes zu erreichen.

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