Montabaur 4
CDU-Fraktionsvorsitzender Seul verwies in seiner Stellungnahme auf den Charakter eines Flächennutzungsplanes. Er wertete ihn als Rahmenplan, innerhalb dessen sich die Ortsgemeinden ihrer Planungshoheit bewegen könnten. Sinn eines Flächennutzungsplanes sei es, im Verbandsgemeindebereich für einheitliche Lebensverhältnisse zu sorgen. Dies mache eine Abstimmung und Interessenabwägung für die Bereiche Wohnen, Gewerbe, Erholung und Landwirtschaft bezüglich der Infrastruktur erforderlich.
Die Schwierigkeit des Unterfangens, langfristige Planungen zu fertigen, werde allein schon deutlich an den Problemen bei der Prognose der Bevölkerungsentwicklung. Als wichtigen Aspekt unterstrich er, daß der Flächennutzungsplan in der Form des jetzt vorgelegten Entwurfes fortschreibungsfähig sei.
Für die SPD-Fraktion erklärte Fraktionsvorsitzender Schlemmer die Zustimmung zu dem vorgelegter. Planentwurf. Er begründete diese zustimmende Haltung insbesondere damit, daß es möglich gewesen sei, die Wünsche und Anregungen der Ortsgemeinden weitestgehend zu berücksichtigen. Schließlich seien es die Ortsgemeinden, die die Bebauungspläne zu erstellen hätten.
Landschaftsplan
Der Verbandsgemeinderat stimmte durch einstimmigen Beschluß dem Entwurf des Landschaftsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur zu. Dieser Landschaftsplan erhält im Gegensatz zum Flächennutzungsplan keine Rechtswirkung, sondern stellt lediglich ein Gutachten dar. Bedeutsam ist jedoch, daß der Landschaftsplan, dessen Aufstellung durch das Landespflegegesetz vorgeschrieben ist, wichtige Aussagen enthält, die Grundlagen für den Flächennutzungsplan sind. Landschaftsplan und Flächennutzungsplan wurden durch die damit beauftragten Planer in enger Abstimmung erstellt.
Im Verbandsgemeinderat war man sich darüber einig, daß der nächste Schritt darin bestehen muß, die im Landschaftsplan unterbreiteten Vorstellungen zur Verbesserung des Landschaftsbildes zu realisieren (etwa durch Einleitung von Bodenordnungsverfahren, Rekultivierungsmaßnahmen usw.) Auch der Beschlußfassung über den Landschaftsplan waren umfangreiche Diskussionen sowohl in den Ortsgemeinderäten wie auch im Verbandsgemeinderat und seinen Ausschüssen vorausgegangen.
Grundsteuervergünstigung für neu geschaffenen Wohnraum
Der Wohnungsbau wird auf breitester Grundlage u.a. dadurch gefördert, daß neu geschaffene Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues sowie frei finanzierte Wohnungen, die als steuerbegünstigte Wohnungen anerkannt sind, auf die Dauer von 10 Jahren bei der Bemessung der Grundsteuer außer Betracht bleiben.
Während öffentlich geförderte Wohnungen automatisch grundsteuerbegünstigt sind, kann das Finanzamt die Grundsteuerbegünstigung frei finanzierter Wohnungen nur gewähren, wenn diese Wohnungen zuvor in einem besonderen Verfahren als grundsteuerbegünstigt anerkannt worden sind.
Der entsprechende Antrag ist bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 19, erhältlich und der Verbandsgemeinde - Bauamt - Gelbachstraße 7 einzureichen. Dem Antrag sind eine Bauzeichhung und eine Wohnflächenberechnung beizufügen. Uber den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung durch formellen Bescheid.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, daß die Grundsteuervergünstigung sich nur auf den neu geschaffenen Wohnraum erstreckt, grundsteuerpflichtig bleibt der auf den Grund und Boden entfallende Anteil.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 18./19.12.1976 Montabaur:
Dr. Bisping Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560
Augst:
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 212
Stahlhofen-Weischneudorf
Dr. Wächter, WelSchneudorf, Tel. 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen
Dr. Gilles,Meudt, Tel.
06435/1488
Apothekendienst
von Samstag, dem 18.12. bis Samstag, den 25.12.1976 Schloß-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/6100 mittwochs von 13 bis 18 Uhr Schloß- und Rathaus-Apotheke, Montabaur.
Notrufe
Polizei
Schutzpolizeiinspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur
110
Tel. 5011-13 Tel. 5011 (2042 nach Dienst-1 Schluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel,
Eitelborn, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.
Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport
Tel. 06485/261 u, Tel. 02602/5011-li
Tel. 3777
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
Tel. 02602/3777 Tel. 02626/5166 Tel. 02624/7010
Sozialstation Montabaur - Rufbereitschaften -
Schw. Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986 Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/1 7244
Sozialstation Ransbach-Baumbach -Rufbereitschaften
nur gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw. Toni Brügge, 5411 Hillscheid, Schulstraße 22,
Tel. 02624/7101.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Bericht aus der Sitzung des Stadtrates am 7. Dez. 1976 Nachtragshaushaltssatzung I976 verabschiedet.
Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde dem El wurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaul haltsplanes für 1976 zugestimmt. Die Einnahmen und Ausgf ben des Verwaltungshaushaltes sind gegenüber dem Haushaltsplan um 407.200,- DM auf nunmehr 9.002.200,-DM erhöht. Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöhte siel um 631.000,- DM auf 5.518.100,- DM. Der Gesamtbetrag I der Kredite wurde um 537.000,- DM auf 2 . 432 . 050 ,-DM gl steigert. Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen Anhebungen vorgenommen. Die neue Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.371.000,- DM. Gegenüber dem Haushaltsplan bedeutet dies eine Steiger®| von 752.500,- DM.
Nachtragsplan zur Errichtung einer Kneipp-Anlage im Stafl wald
Der Stadtrat stimmte dem Nachtragsplan zur Errichtung Kneipp-Anlage im Stadtwald Montabaur zu. Es ist beabsid unterhalb der am Trimmpfad eingerichteten Schutzhütte
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Rufbereitschaften des Wasserwerkes nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 17.12.1976 bis 24.12.1976 ist über die| Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiterd Wasserwerkes zu erreichen.
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