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Montabaur 3

Lage zu versetzen, die zweckmäßigste und sinnvollste Lösung zu finden, sei es unabdingbar, ihm Pläne als Entscheidungshilfe vorzulegen. Diese könnten nur von unabhängigen Gutachtern erstellt werden.

Bezüglich der Wasserversorgung im Verbandsgemeindebereich sei es notwendig, möglichst einheitliche Verhältnisse zu schaffen. Es gehe nicht an, daß in einer Gemeinde Wasser im Überfluß I da sei, während eine andere Ortsgemeinde unter akutem Wasser- J mangel zu leiden habe. Bei der Ausräumung der vorhandenen Probleme sei es letztlich sinnvoller, diese im Rahmen einer Gene­ralplanung anzugehen, als von Fall zu Fall Einzelentscheidungen zu treffen.

Der Sprecher der FDP-Fraktion Mohri sprach von beängstigenden [Zahlen des Planentvvurfes. Er zieht es in Zweifel, ob tatsächlich [die zentrale Versorgung von der Montabaurer Höhe gegenüber [der Versorgung aus den Wasservorkommen der einzelnen Orts- I gemeinden die zweckmäßigere Lösung sei. Planverfasser Lattisch I erwidert, es sei belegbar, daß diese zentrale Versorgung letztlich | sparsamer sei als die von Herrn Mohri vorgeschlagene.

Abschließend stellt der Vorsitzende fest, daß die Verbandsge­meinde Montabaur die einzige im Westerwaldkreis ist, die bereits über eine solche Planung verfügt.

Der vorliegende Entwurf des Planes gehe nun umgehend an die Genehmigungsbehörden.

Aufgabe der Fraktionen und der Ausschüsse sei es, zunächst den Entwurf intensiv durchzuarbeiten und im Rahmen der Bera­tungen des Haushaltsplanes für das Jahr 1977 die Maßnahmen herauszustreichen, die im Rahmen der finanziellen Möglichkei­lten kurzfristig in Angriff zu nehmen sind.

Abwasserplariung in der Verbandsgemeinde Montabaur (Wirtschaft! ic h keitsu n tersu chu ng)

[Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Herren Kempf und Dupp Ivom Ing. Büro Kempf anwesend und stehen den Ratsmitgliedern [Rede und Antwort. Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes war leine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über mögliche Gruppen­märanlagen für die Bereiche Eisenbachtal, Gelbachtal und Erbach- Jtal. Nach Übergang der Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf [die Verbandsgemeinden hat die Verbandsgemeinde Montabaur [eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Abwasserreinigung jim Bereich des Eisenbachtales, des Gelbachtales sowie des Er- jbachtales in Auftrag gegeben. Dieser Untersuchung haben sich [später die Verbandsgemeinden Diez und Wallmerod für die ihr [zugehörigen Ortsgemeinden angeschlossen. Gegenstand dieser [Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist nach der Aufgabenstellung

für das Eisenbachtal und das Gelbachtal eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer Gruppenkläranlage unterhalb von Diez für das gesamte Gebiet gegenüber von drei kleineren Gruppen mit den möglichen Kläranlagenstandorten für diese Gruppen unterhalb von Holler, Steinefrenz und Dies,

für das Erbachtal sollte die Wirtschaftlichkeit einer Gruppen­kläranlage für dieses Gebiet unterhalb von Niedererbach untersucht werden.

[ngenieur Dupp vom Ing. Büro Kempf wies besonders darauf hin,

1 die im Einzuggebiet des Gelbachtals gelegenen Gemeinden nit vorhandenen mechanisch-biologischen Kläranlagen (Stadt rontabaur, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Boden und koßholbach) nicht von dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung pfaßt werden. Der Untersuchung liegen Einwohnergleichwerte lugrunde. Diese Einwohnergleichwerte basieren auf den

Bevölkerungszahlen sowie den vorhandenen Großabnehmern (landwirtschaftliche Betriebe und Industriebetriebe)

Die Planer gingen davon aus, daß alle Entwässerungsgebiete im Mischsystem entwässert werden sollen, wobei jedes Orts­netz durch ein Regenüberlauf- bzw. ein Regenrückhaltebecken entlastet wird.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung enthält die Kostenschät­zung für die zur Entwässerung der erfaßten Gebiete notwen­digen Projekte unter Gegenüberstellung der alternativen Mög­lichkeiten.

CDU-Sprecher Seul begrüßt es, daß in der vorgelegten Wirt­schaftlichkeitsuntersuchung nunmehr dem Verbandsgemeinde­rat die erforderlichen Unterlagen für die im Bereich der Ab­wasserversorgung notwendigen und möglichen Maßnahmen vor­gelegt wurden.

Er verwies auf den engen Zusarrmenhang zwischen der Wasser­versorgung und der Abwasserbeseitigung. Insbesondere aus finanziellen Aspekten ergäbe sich die Notwendigkeit der Ab­stimmung der Prioritäten zwischen beiden Bereichen . Ver­bandsgemeinderat und Ausschüsse erwarten hier, so führte Herr Seul aus, schwierige Entscheidungen. Die Belastbarkeit des Bürgers sei unbedingt zu berücksichtigen.

Auch SPD-Sprecher Schlemmer unterstrich die Notwendigkeit der vorgelegten Untersuchung und verwies darauf, daß es un­bedingt erforderlich ist, nun das finanziell Mögliche heraus­zustreichen und in Angriff zu nehmen. Dabei seien die finan­ziellen Möglichkeiten letztlich Richtschnur.

Beschlußfassung über den Flächennutzungsplan der Verbands- gemeinde

Einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen, beschloß der Ver­bandsgemeinderat die Aufstellung eines Flächcnnutzungspla- nes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur (Planaufstellungsbeschluß) Der Rat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Planentwurf in das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Dieser Beschlußfassung gingen nochmals eingehende Beratun­gen über das von dem Planungsinstitut Dr. Scholz vorgelegte Planwerk voraus.

In seiner Einführung in diesen Tagesordnungspunkt verwies Bürgermeister Mangels darauf, wie intensiv der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowohl in den Ortsgemeinderäten als auch in den zuständigen Ausschüssen und im Verbandsgemeinde­rat diskutiert wurde.

Noch in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates hatte der Planverfasser Dr. Scholz mit den Ratsmitgliedern und Orts­bürgermeisters über den Flächennutzungsplan beraten und deren Bedenken und Anregungen mitgenommen und in den Plan eingearbeitet. Der Beschluß des Verbandsgemeinderates, wie er oben aufgeführt ist, bedeutet noch nicht, daß der Flächen­nutzungsplan Rechtskraft erlangt. Vielmehr geht es nun darum, den Entwurf des Flächennutzungsplanes in das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange zu leiten.

Im Rahmen dieses Anhörverfahrens haben nicht nur die Fach­behörden, sondern auch die Ortsgemeinden nochmals Gelegen­heit, Änderungswünsche und Anregungen vorzubringen, die dann evtl, noch in den Plan eingearbeitet werden.

Achtung!

owarsky irf, Postfach 1205,1 sämtliche Haushal-| den.

Der Redaktionsschluß (Posteingang bei Ausgabe Nr.- auf-

m Verlag ist für die)

_, den 27. Dez. 1976

Anzeigenannahmeschluß (Posteingong beim Verlag)

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27. Dez. 1976

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