Einzelbild herunterladen

/1488

25.12.1976 el. 02602/6100

1

[. 5011-13 [. 5011

)42 nach Dienst- iluß)

iislösen.

1. 06485/261 u.f 1. 02602/5011-1

1. 3777

1. 02602/3777 :1. 02626/5166 4. 02624/7010

I

602/5986

itschaften -

traße 22,

ienstschluß

,1976 ist über die ein Mitarbeiterd

f. Dez. 1976 det.

es wurde dem

:s Nachtragshaui

ihmen und Ausg Iber dem Haus- .002.200,- DM

laltes erhöhte sic r Gesamtbetrag .432.050,-DM g chtigungen wu« imtsumme der 71.000,-DM. es eine Steigern 1

)-Anlage im Sta®

sur Errichtung 1 u. Es ist beabsic

:n Schutzhütte

Montabaur 5

Handbecken für Armgüsse und ein überdachtes Tretbecken mit Zuwegung vom Biebrichsbachweg und vom Lehr- und Trimmpfad zu schaffen.

Die Initiative für diese Einrichtung ging vom Kneippverein Montabaur aus. Der Kneippverein will sich angemessen an den Baukosten beteiligen.

Die Kosten für das geplante Projekt belaufen sich auf 7.000,- DM. Zur Finanzierung des Vorhabens wird mit einem Zuschuß des Naturparks Nassau in Höhe von 3.500,- DM gerechnet.

Die Restfinanzierung erfolgt durch Eigenleistungen des Kneipp- vereins. Sollten die vom Naturpark Nassau erhofften Zuschüsse nicht bewilligt werden, so übernimmt die Stadt diesen Finanzie- rungsanteil. Die Ratsmitglieder waren der Auffassung, daß das finanzielle Engagement der Stadt gerechtfertigt ist angesichts der zu erwartenden Verbesserung des bestehenden Freizeitangebo­tes, insbesondere auch eine Erhöhung der Aktivität des Lehr- und Trimmpfades.

Feststellung der Beendigung der Ausbauarbeiten an der Herder­straße

Der Stadtrat stellte die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn, den Bürgersteigen und den Parkstreifen der Herder­straße durch förmlichen Beschluß fest. Gleichzeitig wurde der von der Stadt zu tragende Anteil des beitragsfähigen Aufwandes auf 25 v.H. festgesetzt. Frühere Beschlüsse des Stadtrates, die den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand auf 10% festgelegt hatten, wurden aufgehoben. Ursächlich dafür war eine Änderung der Rechtsprechung.

Aufstellung eines Bebauungsplanes amHimmelfeld II" der Stadt Montabaur

Die Ratsmitglieder beschlossen, für das Gebiet, das

im Norden von der Autobahn -

im Osten von der Tonnerrestraße -

- im Süden von der Limburger Straße -

- im Westen von der Gelbachstraße und der Parzelle 53/685 - begrenzt wird, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebau­ungsplan soll den NamenHimmelfeld II erhalten. Das Gelän­de südlich der Gasfernleitung soll als SondergebietVerwaltung, das nördlich der Gasfernleitung als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Änderungen des BebauungsplanesGroße Alberthöhe IV"

Der BebauungsplanGroße Alberthöhe IV wurde durch Beschlüsse des Stadtrates in der Sitzung am 7.12.1976 zweimal geändert.

Zunächst wurde im Rahmen eines vereinfachten Planänderungs­verfahrens gern. § 13 BBauG festgelegt, daß die überbaubare Fläche auf dem Flurstück 431/2 in der Flur 51 um 2 m an die Elgendorf er Straße herangerückt wird.

Außerdem wurde beschlossen, den BebauungsplanGroße Alberthöhe IV im nordöstlichen Teil so zu ändern, daß anstelle des ursprünglich geplanten katholischen Gemeindezentrums die Errichtung von Reihen- und Einzelhäusern möglich ist.

Diese Umplanung wurde deshalb vorgenommen, weil die ur­sprüngliche Absicht, ein kath. Gemeindezentrum zu errichten, nicht realisierbar ist.

Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie­rungsgebietesAltstadt" (2 . Änderung)

Es wurde beschlossen, die Satzung über die förmliche Festle­gung des SanierungsgebietesAltstadt I (2. Änderung) zu ändern, Diese Satzung sieht vor, daß zwei Grundstücke in den Bereich des Sanierungsgebietes aufgenommen werden.

Es handelt sich dabei um die Arrondierung der Grenzen des Sa­nierungsgebietes, die erforderlich geworden ist, um die Gebäude­abstände gern, den Bestimmungen der Landesbauordnung zu der im Plangebiet vorgesehenen Bebauung am Steinweg sicher-

zustellen.

Resolution des Stadtrates bezüglich der Zusammenlegung der Kreissparkassen im Westerwald und der Festlegung des Rechts­sitzes

Auf Antrag von Ratsmitglied Schweizer verabschiedete der Stadtrat durch einstimmigen Beschluß folgende Resolution, die

an den Kreistag des Westerwaldkreises gerichtet ist:

Die Zusammenlegung der Kreissparkassen im Westerwald wird von seiten des Stadtrates begrüßt.

Dieser ist allerdings der Auffassung, daß der Rechtssitz einer KSK auch im Sinne der Landesplanung nur am Ort der Kreis­verwaltung und damit des Gewährsträgers errichtet werden sollte.

Dabei kann aus Gründen der Unterbringung einer Ubergangslö­sung zugestimmt werden,die vorsieht, daß sich die Hauptver­waltung der KSK für einen absehbaren Zeitraum in Bad Marien­berg befindet.

Schnapspfeifen aus der Fußgängerzone

An 3 verkaufsoffenen Samstagen erfreute sich ein Stand unter dem Torbogen des Rathauses besonderer Beliebtheit bei allen Besuchern.

Jung und alt konnten die Fertigkeiten eines Vertreters der Glasfach­schule Hadamar bewundern. Angefertigt wurden Zierstücke, Weih­nachtskugeln und Tiere. Alles mundgeblasen, zur Freude der Beschauer.

Besondere Attraktionen waren jedoch die Schnapspfeifen, die bei pas­senden Gelegenheiten sicherlich zur Stimmung der Genießer beitragen.

Unser Foto zeigt 3 alte Montabäurer, die dieses nette Erzeugnis aus Glas sofort zweckbestimmend an Ort und Stelle verwandt haben. Na, dann Prost!

Auch am letzten verkaufsoffenen Samstag ist Gelegenheit, den Meister am Werken zu sehen und seine Erzeugnisse zu kaufen.

öffentliche Bekanntmechung

BebauungsplanAltstadt I*, der Stadt Montabaur; hier: Geneh­migung und Rechtsverbindichkeit des Bebauungsplanes.

Die Bezirksregierung in Koblenz hat mit Verfügung vom 23.11. 1976 Az. 429-5111 nachstehende Genehmigung erteilt:

Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vorbezeich nete Bebauungsplan in den Grenzen des förmlich festgelegten SanierungsgebietesAltstadt I gemäß § 11 Bundesbaugesetz genehmigt.

Von der Genehmigung werden ausgenommen:

1. die Festsetzungen über die Dachform im Bereich des MI-Ge- bietes,

2. der Vermerk auf der Planurkunde:Der gesamte Geltungs­bereich des Bebauungsplanes ist nach § 5 StBauFG förmlich festgelegt.

Die in der Genehmigungsverfügung aufgeführten Auflagen wur­den vom Stadtrat in seiner Sitzung am 7.12.1976 anerkannt.