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Iffufsöffenen Samstag, am 7. August 1976
I. ^ an desstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird an dem Lrkaufsoffenen Samstag, am 7. August 1976 in der Zeit von Uhr bis 24.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr ge- _ errI j n der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende
Straßen:
die Bahnhofstraße
„ on der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße ander katholischen Kirche
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.
II.
iuf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Itschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen. rden Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben Ich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperr- |ne ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen, mnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor- Jatz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete pBestelle am Parkplatz „Fröschpfort“ an.
III.
mleitungsstraßen für Omnibusse und Lkw sind: laus Richtung Koblenz, die Umgehungsstraße B 49 nach Lim- Iburg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- I Köln und umgekehrt
jaus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die [Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne), lAlbertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder ■Eschelbacher Straße
laus Richtung Horressen die L 312, K 151.
jaus Richtung Bad Ems, über Niederelbert (L 327)
|(dann wie unter b)
laus Richtung Holler ( L 326)
|1. Nach Koblenz, über die Peterstorstraße bis zur Abzwei- I gung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus,
|2. Zur Autobahn oder nach Limburg (B 49) Rennerod - Siegen (B 255) oder in Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf.
Diese Fahrtrichtungen führen über den Verbindungsweg (unterhalb des Friedhofes) zwischen der L 326 und L 313. ps Richtung Gelbachtal (L 313) r Richtung Koblenz, über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
Bus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Jtoblenz, über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn f er Eschelbach (L 300)
Mleitungsstraßen für Pkw:
ahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Bleitungen unter III.
[den übrigen Fahrzeugverkehr stehen alle Zu - und Abfahrten ß r den gesperrten Straßen, im bisherigen Umfang zur Verfü-
fmtl. Bekanntmachungen
rjunfl des Westerwaldkreises in Montabaur
C 8 d . Serhehörde ' Abt.6/66 Az.660-01.4.69 -
Bekanntmachung
w andsgemeindeverwaltung Montabaur, Westerwaldkreis,
beantragt gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) vom 27.7.1975 (BGBl. I S. 1110) und der §§ 20, Abs. 1 Nr. 2, 100 Abs. 1 und 109 ff. des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 1.8.1960 (GVB1. S. 153) in den jeweils geltenden Fassungen bei der Kreisverwaltung - als untere Wasserbehörde - nach Maßgabe der dem Antrag vom 24.2.1976 zugrunde liegenden Planunterlagen die Erlaubnis:
1. die in den Ortslagen Boden, Ruppach-Goldhausen und Heiligenroth anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer bis zu einer Menge von T2,5 1/s ~
45 m3/h = 1.080 m3/d (Trockenwetterabfluß) sowie das mit Abwasser vermischte Niederschlagswasser bis zu einer Gesamtmenge von ^ 63 1/s = 226,8 m3/h = 5.443 m3/d (d.h. den 5-fachen Trockenwetterabfluß) nach mechanischer und biologischer Reinigung in einer mech.-biologischen Anlage (Belebungsgraben) in der Gemarkung Heiligenroth, Flur 15, Flurstück Nr. 4263 in den Ahrbach:
2. das aus dem Regenüberlauf unterhalb der Ortslage Boden
bei Stat. 1 + 15, Flur 34, Flurstück 2486 der Gemarkung Dahlen, zum Abfluß kommende Mischwasser bis zu einer Menge von max. 898 1/s 3.233 m3/h * 77.592 m3/d
in den Ahrbach,
3. das aus dem Regenüberlauf I bei Stat. 0 + 57, Flur 11, Flurstück 1424 der Gemarkung Goldhausen, zum Abfluß kommende Mischwasser bis zu einer Menge von max.
1.690 1/s • 6.084 m 3 /h ^146.016 m3/d in den
Vorfluter,
4. das aus dem Regenüberlauf II bei Stat. 0 + 69, Flur 6 , Flurstück 34/1341 der Gemarkung Goldhausen, zum Abfluß kommende Mischwasser bis zu einer Menge von max.
299/1/s. -j 1.076 m3/h > 25.824 m3/d in den Vorfluter,
5. das aus dem Regenüberlauf in der Ortslage Heiligenroth
bei Stat. 0 + 00, Flur 4, Flurstück 4124 der Gemarkung Heiligenroth , zum Abfluß kommende Mischwasser bis zu einer Menge von max . 1.941 1/s £■ 6.987 m3/h - =-^
167.702 m3/d in den Ahrbach und
6 . das aus dem Regenrückhaltebecken bei Stat. 0 + 26, Flur 4, Flurstück 4124 der Gemarkung Heiligenroth, zum Abfluß kommende Mischwasser in einer Menge von max.
250 1 /s = 900 m3/h = 21.600 m3/d einzuleiten.
Die Erlaubnis berührt nicht die Rechte Dritter und ersetzt nicht Genehmigungsrechte, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Für die Erlaubnis sind unter dem Vorbehalt erhöhter Anforderungen, auch über den § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes hinaus, hinsichtlich der Abwasserreinigung folgende Bedingungen und Auflagen vorgesehen:
1. Die Einleitung der Abwässer darf nur nach Maßgabe der durch das Wasserwirtschaftsamt geprüften Planunterlagen erfolgen.
2. Das in das Gewässer abfließende Abwasser muß eine solche Beschaffenheit haben, daß die im Vorfluter lebenden Organismen nicht geschädigt werden können und der Selbstreini - gungsprozeß im Gewässer nicht gestört wird.
ß. Im einzelnen werden an das aus der Kläranlage abgeleitete Abwasser folgende Einzelanforderungen gestellt:
a) Das Abwasser muß praktisch klar, farblos und geruchlos sein.
b) Der biochemische Sauerstoff - BSB 5 - des Abwassers nach mechanisch-biologischer Behandlung darf nicht mehr als 25 mg/1 betragen, der Kaliumpermanganatverbrauch muß unter 100 mg /1 liegen.
c) Absetzbare Stoffe dürfen in der Einzelprobe 0,3 ml/1 bestimmt nach „Imhoff“, nicht übersteigen.
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Hi d, n M|V* u, 9*k** da* .Amtlblattaa: Verbendsgemeinde Verwaltung Montabaur. Varantwortlich für dan Inhalt': Oberamtsrat Piwowarsky i'lilon (0BAM?*n T,il ' Rob * rl Dagen. Druck und Varlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 541S Bendorf, Postfach 1205 ■ ' s ‘l *055/56. Eraohelnungsfolge : wöchentlich. Baiugamögliohkait und Beiugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte
“•r Verbnndsgemeinde. Einielnummern können lusätilioh «um Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

