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Montabaur -4-

Attikahöhe 30 - 60 cm.

Nachdem sich im Rahmen des Umlegungsverfahrens die Mehr­heit der Umlegungsbeteiligten gegen Flachdächer ausgesprochen hatte, sah sich der Stadtrat nach reiflicher Überlegung zu einer Änderung des Bebauungsplanes veranlaßt. Die beschlossene Ände­rung, die den Vorstellungen der Anlieger entgegen kommt, berück­sichtigt nach wie vor die Tatsache, daß aus städtebaulichen Ge­sichtspunkten eine geringe Dachneigung angebracht ist.

2. Eine Anregung der Kevag zur Änderung des Bebauungsplanes Alter Galgen die sich auf eine Präzisierung der Zeichener­klärung bezieht, wurde durch Beschluß des Stadtrates berück­sichtigt. Der Stadtrat wies jedoch die Bedenken und Anre­gungen einer Firma , den geplanten Grüngürtel entlang der Erschließungsstraße A in seiner Breite zu verkleinern, aus städtebaulichen Gründen zurück.

Die in der Ratssitzung vom 22.4.1976 beschlossenen Änderun­gen des BebauungsplanesAlter Galgen wurden nunmehr auch im Sinne des § 10 BBauG als Satzung beschlossen.

3. Zum BebauungsplanAltstadt I faßte der Stadtrat den Be­schluß, die Grundstücke Flur 17, Flurstück 3053/1 und Flur 18, Flurstücke 17/3067, 5665, aus dem Planbereich auszu­klammern.

Die Begründung des Bebauungsplanes hinsichtlich der vorge­nommenen Sanierungsmaßnahmen wurde insoweit ergänzt, als nunmehr bemerkt wird, daß wegen der Dringlichkeit der Maßnahme nicht abgewartet werden konnte, bis der Flä­chennutzungsplan rechtsgültig vorlag. Die Ergänzung des alten Flächennutzungsplanes ist rechtlich nicht möglich. Außerdem wird bemerkt, daß die Sanierungsmaßnahmen durch Bund und Land in das Förderungsprogramm gemäß dem Städtebau­förderungsgesetz aufgenommen ist. Die festzustellende Über­schreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung nach § 10 der Bau- und Nutzungsverordnung wird nunmehr durch eine detaillierte Begründung gerechtfertigt. Außerdem wurde die Festlegung folgender Details zum Bebauungsplan Altstadt I beschlossen.

a) die Grenze zwischen Mischgebiet und Mischkerngebiet

wird durch die dazwischenliegende Verkehrsfläche bestimmt,

b) das im westlichen Planbereich an die geplante Trafo-Station angrenzende, mit einer Garage bebaute Grundstück wird als Fläche für Garagen und Stellplätze ausgewiesen.

c) die überdachten Flächen auf dem zukünftigen Marktplatz werden als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen,

d) die Fußgängerbereiche werden gemäß Planeintragung nur auf die öffentlichen Verkehrsflächen beschränkt,

e) die Zufahrt zur Tiefgarage des Kaufhauses Hisgen wird als private Verkehrsfläche ausgewiesen,

f) bei Abweichung zwischen Plandarstellung und Maßangabe gelten die Maßangaben,

g) die Sicherung des Fensterrechtes eines der Anlieger wird auf die Wohnraumfenster in der Grenzwand zum Parkplatz oberhalb einer Höhe von 7 m über dem jetzigen Platzniveau beschränkt,

h) zur Klarstellung der zeichnerischen Planfestsetzung ist fest­gesetzt worden, daß Garagen außerhalb der überbaubaren

Flächen nur auf den im zeichnerischen Teil des Bebauungs­planes dargestellten Flächen errichtet werden dürfen.

Der BebauungsplanAltstadt I wurde im Sinne des § 10 BBauG als Satzung beschlossen.

Schutz historischer Bauten

Über das Vorhaben des Stadtrates, zur Bewahrung kulturgeschicht­licher Bauzeugnisse und zur Wahrung der Gestaltung des ge­wachsenen charakteristischen Stadt- und Straßenbildes in der Stadt Montabaur eine entsprechende Satzung zu erlassen, wurde bereits an dieser Stelle berichtet.

Nunmehr hat der Stadtrat den Entwurf der Satzung über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur beschlossen. Bürgermeister Mangels erklärte hierzu, daß durch den Erlaß dieser Satzung zwar nicht alle Fehler der Vergangenheit geheilt werden könnten; es sei jedoch für die Zukunft sichergestellt, daß die Gestaltung des charakteristischen Stadt - und Straßenbildes unter Beachtung der historischen Gegebenheiten erfolge )

Veränderungssperre für den Bereich der Einmündunaen Petersthor; Gelbach- und Kolpingstraße in die Koblenzer Straße,

Der Rat beschloß für den Bereich folgender Grundstü lt I den Erlaß einer Veränderungssperre: e

Gemarkung Montabaur Flur 49, Flurstücke 1,2/1,4,5, teilweise, 22 teilweise ;_Flur 1, Flurstücke 99/4, 204(241

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teilweise, 19/5, 21/5, 22/5, 80/6, 179/19,165/6,163/6, 161/5, 2690/2 teilweise. Für den Bereich dieser Grundstüc ist der Erlaß eines Bebauungsplanes beabsichtigt. Damit «a sentliche Veränderungen der Bebauung bis zum Erlaß desI Bebauungsplanes vermieden werden, war der Erlaß der vj derungssperre notwendig geworden.

Neuer Kindergarten in der Elgendorfer Straße

Dem Stadtrat lag der Entwurf eines Vertrages mit der Kat Kirchengemeinde St. Peter in Ketten, Montabaur, zur Übt nähme der Trägerschaft für den von der Stadt neu erbaut! Kindergarten zur Beschlußfassung vor. Durch diesen Vertr wird der Kath. Kirchengemeinde die Trägerschaft unddai der Betrieb dieses Kindergartens übertragen.

In den neuen Kindergarten sollen alle Kinder ohne Untei l schied der Rasse, Staatsangehörigkeit und der Konfession! aufgenommen werden. Die Erziehung im Kindergartens nach christlichen Grundsätzen in ökumenischer Zusammtj beit erfolgen.

Joseph-Kehrein-Schule

Mit Ablauf des Schuljahres 75/76 tritt die OberlehrernAj Klemann in den wohlverdienten Ruhestand.

Fräulein A. Klemann war seit 01.04.1953 an der Joseph-] Kehrein-Schule tätig , also mehr als 23 Jahre.

Ihre berufliche Tätigkeit war geprägt von innerer HingahtJ und Freude. Sie zeichnete sich aus durch große Einsatzix schaft und Verantwortungsbewußtsein.

Der Personalratsvorsitzende W.J. Zimmermann übergab» mens des Kollegiums ein Geschenk, verbunden mit denb Wünschen für einen wohlverdienten Ruhestand.

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Das Kollegium der Schule schätzte Fräulein A. Klemann | als einen wertvollen Menschen mit vornehmer Denkungsj dem sie Achtung und Vertrauen entgegenbrachte. Sie verM perte eine Pädagogin, die in der eigenen religiösen HeimatJ fest verwurzelt war.

Frälein A. Klemann war ein Vorbild an Disziplin, Pflichttj lung und gütigem Verstehen. Sie war eine Lehrerin, dieilj Kindern Hilfe, Rat und Ermutigung gab, ein Vorbild in fl und Tat, deren persönliches Beispiel überzeugte.

Rektor Eiser sprach der scheidenden Oberlehrerin AnniK mann Dank und Anerkennung für die in langjährige! Pflichterfüllung geleisteten Dienste aus und überreichte ®| künde der Landesregierung.

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Sportverein SV Olympia Eschelbach

Liebe Mitglieder!

Die derzeitige Kassenlage des Vereins macht es dringend»! wendig, daß alle Mitglieder pünktlich ihre Beiträge beza» Es geht nicht an, daß der vom Verein bezahlte Kassierer l (ein ehrenamtlicher Kassierer wird immer noch gesucht)« dig mit anderen Ausreden vertröstet wird. ,1

Der Verein muß seinen Zahlungsverpflichtungen pünktliqj nachkommen und kann dies nur, wenn die eingeplanten v träge auch pünktlich bezahlt werden.

Auswärtige Mitglieder bitten wir von der Möglichkeit c Weisung Gebrauch zu machen. Aus diesem Grunde veröl 1 liehen wir noch einmal die Bankverbindung des Verein^ I Nassauische Sparkasse Montabaur, Bankleitzahl 510 5 | Konto Nr.: 803 084 955. i

Wir hoffen, daß alle Mitglieder für unsere Lage Verstand, zeigen und dem in den nächsten Tagen vorbeikomm entlt j Vereinskassierer die fälligen Beiträge bezahlen. Zahlungsunwillige Mitglieder seien daran erinnert, dz Verein als eingetragener Verein berechtigt ist, die Be zwangsweise einzutreiben. Alle Vorstandsmitglieder« 16

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