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Vorstandssitzung am Freitag, dem 30.7.1976, um r jH das vereinslokal Wolf, Eschelbach , eingeladen, n einige wichtige Themen geht, bitte ich um Vollzählig-

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Lsen/Elgendorf/Eschelbach

dem 30.7- hält die JSG ihre Jahreshauptversamm- "asthof Pohlmann, Horressen ab. Hierzu werden die treuer und Vorstände der 3 Vereine herzlich eingela-

120 Uhr.

im TSV Eigendorf

tag, dem 31. Juli 1976 findet unserAlte Herren-Spiel Alte Herren-Mannschaft von Nomborn statt. Alle Sjögen sich zu diesem Spiel vollzählig einfinden.

Iktam Samstag 17.00 Uhr, Gaststätte Blauer Bock, i Nombom 18.00 Uhr.

Jen, Montabaur

In Herren desTuS bestreiten am kommenden Samstag 1s Freundschaftsspiel gegen die Altherrenvertretung Jenberg.

fl beginnt um 18.00 Uhr.

Jb Juxplatz 17.00 Uhr.

pzeitiges und vollzähliges Erscheinen sämtlicherAlten

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in A. Klemann j mer Denkunga brachte. Sie vertj sligiösen Heimat!

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BNGSZEITEN:

16.00-18.30 Uhr 16.00-18.30 Uhr 10.00- 12.30 Uhr

les sind wieder neue Bücher eingetroffen!

Ileiner Überblick:

senbräu - Erzählung von Carl Zuckmayer per des Kapitäns Grant )Les enfants du capitaine (Abenteuerroman Jules Verne lenden sind stärker - Roman von Tauschinski, Oskar ^e wie eine Taube - Roman von West, Jessamyn

Kabe Nr. 30 wurde irrtümlicherweise Herr Ortseifen Fzender angegeben.

* Vorsitzender ist jedoch Alfred Jonas. as Versehen zu entschuldigen.

F Juniorenmannschaft

beginnt am Donnerstag, dem 29.7.1976, 19.00 Uhr, iceitung des neuen Trainers.

BODEN:

Abschluß einer Nutzungsvereinbarung mit der Verbands­gemeinde

Der Rat der Ortsgemeinde Boden hat in seiner Sitzung am 25.7.1976 dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Boden und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüglich der Nutzung des Schulgebäudes in der Schulstraße zugestimmt.

Nachdem die Aufgaben nach dem Schulgesetz auf die Verbands­gemeinde übergegangen sind, stellt die Ortsgemeinde das bebaute Grundstück für Schulzwecke zur Verfügung. Die Verbandsge­meinde übernimmt hierfür die Bau-, Betriebs- und Unterhal­tungskosten einschließlich der Zins- und TilgungsVerpflichtun­gen.

Einleitung des UmlegungsverfahrensBeul II"

In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die Ein­leitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet " Beul II gemäß § 47 BBauG. Zur Durchführung des Umlegungsverfah­rens war gemäß der ersten Landesverordnung zur Durchfüh­rung des Bundesbaugesetzes ein Umlegungsausschuß zu bilden. Fblgende Mitglieder wurden in diesen Ausschuß gewählt:

Vorsitzender: Vermessungsdirektor Rohrbacher

Stellvertreter: Vermessungsrat Banze

Jurist: Regierungsrat Hannuschke

Stellvertreter: Regierungsrat Zwanziger

Bewertungsfachmann: Johann Schmitt Stellvertreter: Rudolf Wolf

Mitglieder des Ortsgemeinderates: Heribert Kurzenacker Rudolf Korbach Stellvertreter: Theo Herz

Edmund Paffhausen

Haushaltssatzung 1976 beschlossen

Des weiteren wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1976 beschlossen.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 361.000,- DM und der Vermögenshaushalt mit 253.000,- DM ab. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) Mindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende bb) sonstige Gewerbetreibende

220 v.H. 240 v.H.

320 v.H.

6,00 DM 12,00 DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 12,- DM für den zweiten Hund 18,- DM für jeden weiteren Hund 24,-- DM.

Gleichzeitig wurde das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1975 -1979 beschlossen.

Ausbaubeiträge für die Bürgersteige entlang der L 300

Gemäß der neu beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbau­beiträge) wurde die Festsetzung des Gemeindeanteils am bei­tragsfähigen Aufwand erforderlich. In der neuen Satzung wurde nämlich geregelt , daß für jede Ausbaumaßnahme individuell der Gemeindeanteil festgesetzt wird, da dieser in die Satzung nicht mehr übernommen wurde.

Der Rat setzte den Anteil der Gemeinde bei der Berechnung der Ausbaubeiträge für den Ausbau der Bürgersteige entlang der L 300 in Richtung Moschheim auf 30 % fest.

HEILIGENR0TH

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes Montabaur, Nr. 31, liegt die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von