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Vorstandssitzung am Freitag, dem 30.7.1976, um r jH das vereinslokal Wolf, Eschelbach , eingeladen, n einige wichtige Themen geht, bitte ich um Vollzählig-
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Lsen/Elgendorf/Eschelbach
dem 30.7- hält die JSG ihre Jahreshauptversamm- "asthof Pohlmann, Horressen ab. Hierzu werden die treuer und Vorstände der 3 Vereine herzlich eingela-
120 Uhr.
im TSV Eigendorf
tag, dem 31. Juli 1976 findet unser „Alte Herren-Spiel“ „Alte Herren-Mannschaft“ von Nomborn statt. Alle Sjögen sich zu diesem Spiel vollzählig einfinden.
Iktam Samstag 17.00 Uhr, Gaststätte Blauer Bock, i Nombom 18.00 Uhr.
Jen, Montabaur
In Herren des „TuS“ bestreiten am kommenden Samstag 1s Freundschaftsspiel gegen die Altherrenvertretung Jenberg.
fl beginnt um 18.00 Uhr.
Jb Juxplatz 17.00 Uhr.
pzeitiges und vollzähliges Erscheinen sämtlicher „Alten“
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BNGSZEITEN:
16.00-18.30 Uhr 16.00-18.30 Uhr 10.00- 12.30 Uhr
les sind wieder neue Bücher eingetroffen!
Ileiner Überblick:
senbräu - Erzählung von Carl Zuckmayer per des Kapitäns Grant )Les enfants du capitaine (Abenteuerroman Jules Verne lenden sind stärker - Roman von Tauschinski, Oskar ^e wie eine Taube - Roman von West, Jessamyn
Kabe Nr. 30 wurde irrtümlicherweise Herr Ortseifen Fzender angegeben.
* Vorsitzender ist jedoch Alfred Jonas. as Versehen zu entschuldigen.
F Juniorenmannschaft
Pß beginnt am Donnerstag, dem 29.7.1976, 19.00 Uhr, iceitung des neuen Trainers.
BODEN:
Abschluß einer Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde
Der Rat der Ortsgemeinde Boden hat in seiner Sitzung am 25.7.1976 dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Boden und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüglich der Nutzung des Schulgebäudes in der Schulstraße zugestimmt.
Nachdem die Aufgaben nach dem Schulgesetz auf die Verbandsgemeinde übergegangen sind, stellt die Ortsgemeinde das bebaute Grundstück für Schulzwecke zur Verfügung. Die Verbandsgemeinde übernimmt hierfür die Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der Zins- und TilgungsVerpflichtungen.
Einleitung des Umlegungsverfahrens „Beul II"
In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet " Beul II” gemäß § 47 BBauG. Zur Durchführung des Umlegungsverfahrens war gemäß der ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes ein Umlegungsausschuß zu bilden. Fblgende Mitglieder wurden in diesen Ausschuß gewählt:
Vorsitzender: Vermessungsdirektor Rohrbacher
Stellvertreter: Vermessungsrat Banze
Jurist: Regierungsrat Hannuschke
Stellvertreter: Regierungsrat Zwanziger
Bewertungsfachmann: Johann Schmitt Stellvertreter: Rudolf Wolf
Mitglieder des Ortsgemeinderates: Heribert Kurzenacker Rudolf Korbach Stellvertreter: Theo Herz
Edmund Paffhausen
Haushaltssatzung 1976 beschlossen
Des weiteren wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1976 beschlossen.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 361.000,- DM und der Vermögenshaushalt mit 253.000,- DM ab. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) Mindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende bb) sonstige Gewerbetreibende
220 v.H. 240 v.H.
320 v.H.
6,00 DM 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 12,- DM für den zweiten Hund 18,- DM für jeden weiteren Hund 24,-- DM.
Gleichzeitig wurde das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1975 -1979 beschlossen.
Ausbaubeiträge für die Bürgersteige entlang der L 300
Gemäß der neu beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) wurde die Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand erforderlich. In der neuen Satzung wurde nämlich geregelt , daß für jede Ausbaumaßnahme individuell der Gemeindeanteil festgesetzt wird, da dieser in die Satzung nicht mehr übernommen wurde.
Der Rat setzte den Anteil der Gemeinde bei der Berechnung der Ausbaubeiträge für den Ausbau der Bürgersteige entlang der L 300 in Richtung Moschheim auf 30 % fest.
HEILIGENR0TH
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes Montabaur, Nr. 31, liegt die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von

