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Montabaur -7-
Seite zu stehen und so sowohl dessen als auch die Interessen fr Stadt zu wahren Es geht darum, so führte ein Ratsmitglied 6 dem Bürger klar zu machen, daß die Stadt nicht nur Bau- fbstanzen beseitigen und neu errichten will, sondern primär vorhandene Bauwerke erhalten und verbessern will.
Für die Beratung sowohl des Stadtrates bei seinen zukünftigen (Entscheidungen als auch der Bürger im Sanierungsbereich bei der Gestaltung ihrer Häuser, wird die Beratung eines fachkundigen Architekten für erforderlich gehalten.
BEBAUUNGSPLÄNE
1. Bebauungsplanerweiterung „In den Fichten - Auf der Trift “ i Stadtteil Eigendorf
Per Stadtrat beschloß die Erweiterung des Bebauungsplanes Lin den Fichten - Auf der Trift“ als Satzung.
E. Bebauungsplanänderung „In den Fichten - Auf der Trift “ (Garagen) als Satzung
Außerdem wurde die Änderung des Bebauungsplanes „In den Fichten - Auf der Trift“ als Satzung beschlossen.
Anerkennung der in der Genehmigungsverfügung der Kreis- [erwaltung aufgeführten Einschränkung zur Bebauungsplan- |nderung „Wassergraben V“
ier Stadtrat erkannte die Einschränkung für die Genehmigung Bebauungsplanänderung „Wassergraben V“ durch die Kreis- rwaltung bezüglich des Flurstückes Nr. 15 an. Diese Ein- hränkung bezieht sich darauf, daß auf dem Flurstück Nr. 15 lein Kinderspielplatz, sondern lediglich eine Grünfläche «gewiesen wird.
Kreisverwaltung hatte sich gegen die Ausweisung eines derspielplatzes aus Gründen der Verkehrssicherheit ausge- uochen. Die neue Planung sieht die Ausweisung einer Grün- äche vor, so daß die Möglichkeit besteht, daß zwar auch Kinder if diesem Gelände spielen können, dann aber überwiegend iter der Beaufsichtigung von Begleitpersonen, die diese Grün- a besuchen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß in mittelbarer Nachbarschaft die Freizeitanlage am Kringelberg tsteht und dort genügend Spielmöglichkeiten geschaffen wer-
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[Aufstellung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“
1 wurde beschlossen, für den Bereich der Grundstücke z willen der L 312, der K 48 n und der K 49 einen Bebauungsplan Jfzustellen.
lese Fläche soll als Gewerbefläche ausgewiesen werden, da die lMontabaur vorhandenen gewerblichen Flächen vergriffen f • Um einen umweltfreundlichen Abschluß dieses Gewerbe- ™t es vorzunehmen, sprach man sich dafür aus, daß entlang 'K48 hochstämmige Bäume angepflanzt werden sollen. Dies I entweder in einem Bepflanzungsplan oder im Bebauungs- |n selbst festgesetzt werden.
| n einzelnen Ratsmitgliedern wurden Bedenken dagegen er- |. en > daß infolge der Planung die K 48 als Verkehrsverbindung Tschen der Stadt Montabaur und dem Stadtteil Horressen gekröpft werden muß. und daß vorübergehend die Einwohner Stadtteiles Horressen einen Umweg machen müssen, um P Montabaur zu kommen. Diese Bedenken wurden jedoch j 1 dem Vorsitzenden damit zerstreut, daß darauf hingewiesen pe, daß im Bauausschuß beschlossen wurde, die Abkröpfung f K 48 solange hinauszuzögern, wie es möglich ist. f >e Fußgänger und Radfahrer soll jedoch die kürzeste | e " Isve rbindung erhalten bleiben. Es wurde die Auffas- I? v . e ^ treten > daß es den Kraftfahrern durchaus zumutbar I « Fahrten in die Innenstadt den Umweg über die K 49 T a W zu nehmen.
prang der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie- Wbietes „Altstadt“
^Stadtrat beschloß einstimmig, die Satzung zur Änderung 16 or mliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altstadt I.“
Diese Satzung sieht die weitere Einbeziehung von Grundstücken in das Sanierungsgebiet vor. Zur Begründung dieses Beschlusses wurde ausgeführt, daß diese Maßnahmen zur besseren Lösung verkehrstechnischer Fragen im Bereich der Kolping- straße erforderlich ist.
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 83.000,- DM. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Kosten für notwendige zusätzliche Einrichtungen im Innenbereich des Kindergartens in der Eigendorf er Straße und aus Kosten für den Erwerb von Grundstücken für die Errichtung einer Erschließungsstraße. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben (rd. 55.000,- DM) ist entstanden für den Erwefb von Grundvermögen für die Straßenführung zum Kindergarten und die Anlegung eines Wendehammers. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuß vor einiger Zeit beschlossen, im Interesse der Verkehrssicherheit eine Straße zum Kindergarten in einer Ausbaubreite anlegen zu lassen, die der Ausbaubreite der Straßen im Stadtbereich n entspricht.
Diese Maßnahme wurde angesichts des starken Zubringerverkehrs zum Kindergarten für erforderlich gehalten. Die Straßenbreite beträgt 5,50 m. Außerdem sollen einseitig ein Bürgersteig in einer Breite von 2 m und ein Parkstreifen in einer Breite von 2,50 m angelegt werden.
Nutzungsvereinbarungen mit der Verbandsgemeinde Montabaur für schulisch genutzte Grundstücke
Der Stadtrat billigte den Entwurf einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur über die Bereitstellung von Räumen für schulisch genutzte Zwecke in der ehemaligen Katharinenschule
Die Verbandsgemeinde nutzt in dem städtischen Gebäude in der Gelbachstraße (ehemalige Katharinenschule) Räume für schulische Zwecke.
Die Nutzungsvereinbarung sieht vor, daß die Stadt der Verbandsgemeinde die Räume in der ehemaligen Katharinenschule kostenlos zur Verfügung stellt. Die Verbandsgemeinde übernimmt die Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der Zins- und Tilgungsverpflichtungen.
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Hospitalausschuß
Frau Gertrud Witte, die stellvertretendes Mitglied des Hospitalausschusses war, hat ihr Amt zur Verfügung gestellt. Da die Ausschüsse nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wurden, stand der Partei das Vorschlagsrecht zu, aus deren Reihen das ausgeschiedene Ausschußmitglied stammt. Mithin hat die SPD-Fraktion das Recht, eine Person für die Nachfolge im Hospitalausschuß vorzuschlagen. Seitens der SPD-Fraktion wurde Frau Ingrid Widner, 5430 Montabaur, Humbachstr. 5, als Nachfolgerin für Frau Witte vorgeschlagen. Der Stadtrat wählte einstimmig Frau Widner in dieses Amt.
Beratung über den Vertrag zwischen der Stadt Montabaur und dem Tennisclub Schwarz-Weiß
Dieser Punkt war auf Antrag von Ratsmitglied Schweizer zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen worden. Herr Schweizer begründete seinen Antrag damit, daß der Vertrag zwischen der Stadt Montabaur und dem Tennisclub Schwarz- Weiß über die Benutzung der Tennisanlage vor Unterschrift durch den Bürgermeister dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen war; um durch Mitwirkung des Stadtrates die Interessen der Bürger zu wahren.
Bürgermeister Mangels widersprach der Auffassung, daß der Vertrag zwischen der Stadt Montabaur und dem Tennisclub Schwarz-Weiß vor Unterzeichnung dem Stadtrat vorzulegen war Durch den bereits abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag mit dem Tennisclub, der Gegenstand eines Stadtratsbeschlusses war, sei der Inhalt des Benutzungsvertrages,
präjudiziert. Insbesondere der umstrittene Passus in dem Benutzungsvertrag, daß ein Bürger der Stadt Montabaur, der nicht

