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Montabaur -6-

Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungAuf dem oberen und unteren Wassergraben der Stadt Montabaur, hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 12. Juli 1976 bis 12. August 1976 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) Zimmer 7, öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 54

Flurstücke 96/1, 95/1,

Montabaur, den 28. Juni 1976 Mangels, Bürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanHerrenhahnweg der Stadt Montabaur,

Stadtteil Horressen, hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.

Der Entwurf des Bebauungsplanes* nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 12. Juli 1976 bis 12. August 1976 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeveiwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 12 Flurstücke:

1259/1, 2382/3, 2382/4, 2382/5,1261/1,1261/2,1262,1263/3, 1263/2,1264,1265,1266,1267,1268,1269,1270,1271, 2383/1, 2395, 4/1 tlw, 2392 tlw, 5/1529, 6/1529,1530 tlw, 1531 tlw. 1527,1526/2,1526/1,1525, 2387/1 tlw, 1493,1494,1495,1496, 1497.

Montabaur, den 23. Juni 1976 gez. Mangels, Bürgermeister.

Kulturamt Montabaur

01 E. 2010

Amtliche Bekanntmachung LADUNG

zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Zusammenle­gungsplanes Eschelbach, Westerwaidkreis,

1 .

Im Zusammenlegungsverfahren Eschelbach 01. E. 2010 Wester­waldkreis habe ich gern. §§ 59, 100 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Bateiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes auf

Dienstag, den 27. Juli 1976, vormittags 9.30 Uhr in der Gastwirtschaft Wolf in Montabaur - Eschelbach anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar

1. als Teilnehmer für ihre dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusam­menlegungsverfahren unterliegen.

Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, ins­besondere gegen die Abfindung, können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorge­bracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenom­men werden. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kul­turamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hinge­wiesen.

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.30 Uhr erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.

Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG)

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauch zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. 01

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Be­vollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnisse durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt, 5430 Montabaur, Limburgerstr. 11, angefor­dert oder im Offenlegungs- bzw. Anhörungstermin in Empfang genommen werden.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeinde-! Verwaltung oder eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen | zu lassen, was kostenlos geschieht (§ 108) FlurbG).

II.

Der Zusammenlegungsplan liegt am Montag, dem 26. Juli 1976 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.001 Uhr in der Gastwirtschaft Wolf in Montabaur-Eschelbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Ein Beauftragter des Kulturamtes wird zur Auskunftserteilung I und Erläuterung sowie zur evtl. Einweisung in die neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein.

III.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverl waltungen in Montabaur und Wirges sowie bei den Ortsbürger-[ meistern in Staudt, Dernbach und bei der Stadtverwaltung in Montabaur zur Einsichtnahme für die Beteiligten während] der Dienststunden aus.

Der Kulturamtsvorsteher:

gez. Dr. Nickolay, Ltd. Reg.Direktor.

Aus der Sitzung des Stadtrates am 24.6.1976

GESTALTUNGSMASSNAHMEN IM ALTSTADTGEBIET Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 24.6.1976 ein Vortrag über Gestaltungsmaßnahj men im Altstadtgebiet. Dazu hatte man Herrn Architekten Rittmannsberger aus Darmstadt und seinen Mitarbeiter, Herrnl Dipl. Ing. Noll, eingeladen. Das Architektenbüro Rittmanns-J berger hat sich auf die Sanierung von Altstadtgebieten spezia­lisiert. So konnten die beiden Gäste fachkundige Ausführungerj über die möglichen Gestaltungsmaßnahmen der Altstadt von Montabaur machen.

Bürgermeister Mangels erinnerte daran, daß der Stadtrat ineinl früheren Sitzung mehrheitlich beschlossen hatte, zur Lösung f der nicht einfachen Fragen bezüglich der Gestaltung des Altstal gebietes Fachleute heranzuziehen. So hatte bereits früher ein ! Architekt seine Vorstellungen über die GestaltungsmöglichKei| ten im Stadtrat dargelegt.

Der Vortrag der beiden Gäste wurde veranschaulicht, in dem etwa 40 Dias gezeigt wurden. Anhand dieser Bilder wurden. Ansätze aufgezeigt und auf Bes.onderheiten in der Altstadt , von Montabaur hingewiesen. Außerdem zeigten die Archite Maßnahmen, die sie in anderen Städten durchgeführt haben.

Die Ratsmitglieder regten eine intensive Beratung der Bürge'i an, die bereits jetzt oder auch später Gestaltungsmaßnalune ihren Gebäuden im Sanierungsgebiet durchführen. Es wird !J hingewiesen, daß die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt : auch auf die farbliche Gestaltung rechtlich gesichert wer en können, wenn die Satzung über die Erhaltung von Gebäu * ; im historischen Teil der Stadt Montabaur Rechtswirksam e

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Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenle­gungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert j sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm j Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzu­bringen. Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. Miteigentümer erhalten einen Auszug. Dieser Auszug geht and gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnender] Mitbeteiligten oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zug| lieh zu machen.

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