Montabaur -6-
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Auf dem oberen und unteren Wassergraben“ der Stadt Montabaur, hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 12. Juli 1976 bis 12. August 1976 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) Zimmer 7, öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 54
Flurstücke 96/1, 95/1,
Montabaur, den 28. Juni 1976 Mangels, Bürgermeister.
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Herrenhahnweg” der Stadt Montabaur,
Stadtteil Horressen, hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Der Entwurf des Bebauungsplanes* nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 12. Juli 1976 bis 12. August 1976 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeveiwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur: 12 Flurstücke:
1259/1, 2382/3, 2382/4, 2382/5,1261/1,1261/2,1262,1263/3, 1263/2,1264,1265,1266,1267,1268,1269,1270,1271, 2383/1, 2395, 4/1 tlw, 2392 tlw, 5/1529, 6/1529,1530 tlw, 1531 tlw. 1527,1526/2,1526/1,1525, 2387/1 tlw, 1493,1494,1495,1496, 1497.
Montabaur, den 23. Juni 1976 gez. Mangels, Bürgermeister.
Kulturamt Montabaur
01 E. 2010
Amtliche Bekanntmachung LADUNG
zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eschelbach, Westerwaidkreis,
1 .
Im Zusammenlegungsverfahren Eschelbach 01. E. 2010 Westerwaldkreis habe ich gern. §§ 59, 100 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Bateiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes auf
Dienstag, den 27. Juli 1976, vormittags 9.30 Uhr in der Gastwirtschaft Wolf in Montabaur - Eschelbach anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar
1. als Teilnehmer für ihre dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusammenlegungsverfahren unterliegen.
Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.30 Uhr erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.
Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG)
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauch zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. ’ 01
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnisse durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt, 5430 Montabaur, Limburgerstr. 11, angefordert oder im Offenlegungs- bzw. Anhörungstermin in Empfang genommen werden.
Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeinde-! Verwaltung oder eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen | zu lassen, was kostenlos geschieht (§ 108) FlurbG).
II.
Der Zusammenlegungsplan liegt am Montag, dem 26. Juli 1976 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.001 Uhr in der Gastwirtschaft Wolf in Montabaur-Eschelbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Ein Beauftragter des Kulturamtes wird zur Auskunftserteilung I und Erläuterung sowie zur evtl. Einweisung in die neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein.
III.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverl waltungen in Montabaur und Wirges sowie bei den Ortsbürger-[ meistern in Staudt, Dernbach und bei der Stadtverwaltung in Montabaur zur Einsichtnahme für die Beteiligten während] der Dienststunden aus.
Der Kulturamtsvorsteher:
gez. Dr. Nickolay, Ltd. Reg.Direktor.
Aus der Sitzung des Stadtrates am 24.6.1976
GESTALTUNGSMASSNAHMEN IM ALTSTADTGEBIET Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 24.6.1976 ein Vortrag über Gestaltungsmaßnahj men im Altstadtgebiet. Dazu hatte man Herrn Architekten Rittmannsberger aus Darmstadt und seinen Mitarbeiter, Herrnl Dipl. Ing. Noll, eingeladen. Das Architektenbüro Rittmanns-J berger hat sich auf die Sanierung von Altstadtgebieten spezialisiert. So konnten die beiden Gäste fachkundige Ausführungerj über die möglichen Gestaltungsmaßnahmen der Altstadt von Montabaur machen.
Bürgermeister Mangels erinnerte daran, daß der Stadtrat ineinl früheren Sitzung mehrheitlich beschlossen hatte, zur Lösung f der nicht einfachen Fragen bezüglich der Gestaltung des Altstal gebietes Fachleute heranzuziehen. So hatte bereits früher ein ! Architekt seine Vorstellungen über die GestaltungsmöglichKei| ten im Stadtrat dargelegt.
Der Vortrag der beiden Gäste wurde veranschaulicht, in dem etwa 40 Dias gezeigt wurden. Anhand dieser Bilder wurden. Ansätze aufgezeigt und auf Bes.onderheiten in der Altstadt , von Montabaur hingewiesen. Außerdem zeigten die Archite Maßnahmen, die sie in anderen Städten durchgeführt haben.
Die Ratsmitglieder regten eine intensive Beratung der Bürge'i ■ an, die bereits jetzt oder auch später Gestaltungsmaßnalune ihren Gebäuden im Sanierungsgebiet durchführen. Es wird !J hingewiesen, daß die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt : auch auf die farbliche Gestaltung rechtlich gesichert wer en können, wenn die Satzung über die Erhaltung von Gebäu * ; im historischen Teil der Stadt Montabaur Rechtswirksam e
erlangt hat Unabhängig von der Einflußmöglichkeit kra
dieser Satzung besteht die Bereitschaft, dem Bürger bera en
iMontabaui ■zur Seite z ■der Stadt: laus, dem E Isubstanzer ■vorhanden ■Für die Bei lEntsdieidi Ider Gestalt ■gen Archit
(m
lEBAUUb .Bebauui Stadttei
Der Stadtn |,In den Fii
, Bebauur (Garagen) i
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert j sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm j Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzubringen. Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. Miteigentümer erhalten einen Auszug. Dieser Auszug geht and gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnender] Mitbeteiligten oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zug| lieh zu machen.
Außerdem Fichten - A
|. Anerken (erwaltung ndening „
ber St ad tre (er Bebauu erwaltung Ihränkung [ein Kindei
lisgewiesei fie Kreisve Inderspiel Irochen. E läche vor,; jif diesem hterder I plagen bes jimitjelbai jtsteht un in.
[Aufstellu
wurde bi fien der L Ifeusteller p Fläch [Montaba F- Um ei bietes vor K 48 h I entwedi In selbst 1
| n einzelr fen, daß pschen de Sekröpft Stadttei ph Monta dem Vc rde, daß K 48 so <iie Fuß Jkehrsvei 8 vertret [bei Fahr '■auf 2 u i
pung d fesgebieti
fStadtra r die för

