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Montabaur 7
Snderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der ^hanlsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Mbachstr 9 (Bauamt) während den Dienststunden eingesehen
nfsPlangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flurstücke: 35, 31, 41, 30, 40
Lntabaur, den 2. Juni 1976 gez. Mangels, Bürgermeister
Licht über die Sitzung des Stadtrates am 26. Mai 1976
Haushaltsplan des Hospitalfonds für 1976
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Monta- fcaur für das Haushaltsjahr 1976 wurden in der Stadtratssitzung 26.5.1976 einstimmig beschlossen. Die Endsummen des uihaltsplanes betragen im Verwaltungshaushalt 1.249.050,- hM und im Vermögenshaushalt 56.450,- DM. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Nach den Worin von Bürgermeister Mangels bietet dieses Planwerk ein ausgelogenes Bild. Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem ■es Vorjahres um 4,6 % erhöht. Durch diese Steigerungsrate |ird faktisch lediglich die Inflationsrate aufgefangen. Dank ler wirtschaftlichen Führung des Altenheimes ist es möglich,
3vom Verwaltungshaushalt ein Betrag von 52.450,- DM an len Vermögenshaushalt abgeführt wird. Außerdem wird die Igesammelte Rücklage um 12.250,- DM verstärkt.
per Vorsitzende hob hervor, daß diese erfreuliche Bilanz bei jicht unangemessenen Pflegesätzen nur möglich ist, weil das Ütenheim durch die Schwestern der “Armen Dienstmägde (esu Christi” betreut wird. Der Stadtrat würdigte dankbar die Dienste der Schwestern. Erfreut zeigte man sich darüber, daß ■ine durch den Tod einer Schwester im vergangenen Jahr frei leivordene Stelle durch das Mutterhaus in Dernbach mit einer ingeren Schwester neu besetzt wurde. Dies zeige, so führte Bürgermeister Mangels aus, daß das Altenheim Montabaur für las Mutterhaus in Dernbach doch einen recht hohen Stellenwert labe.
|liePflegesätze für 1976 betragen für Altenheimbewohner I DM, für pflegebedürftige Heimbewohner 39,10 DM und lirbesonders pflegebedürftige Heimbewohner 54,55 DM.
loch nicht nur die finanzielle Situation des Altenheimes,
Indern auch die Führung des Heimes und die Betreuung der leimbewohner wurde als positiv bezeichnet. Im Altenheim lerrsche ein guter Geist, so daß die Welt für unsere alten Mit- Jiirger in Ordnung sei. Es wurde besonders darauf hingewiesen, laß nicht nur Bürger der Stadt Montabaur einen Platz für ihren lebensabend im Altenheim erhalten haben, sondern daß auch pa 1/3 der Heimbewohner von Gemeinden innerhalb und Merhalb des Bereiches der Verbandsgemeinde Montabaur auf- jenommen sind. Bei der Aufnahme von Bewerbern, so wurde »klärt, lasse man sich nicht von rein fiskalischen Aspekten fiten. Etwa 30 bis 40 % der Heimbewohner sind hilfsbedürftig, Tonnen also die Pflegekosten nicht aus ihrem Einkommen selbst Bezahlen. Nicht zuletzt durch diesen sozialen Gesichtspunkt fi der Stiftungszweck voll erfüllt.
Infrage des Aktionskreises Jugendzentrum
|s wurde eine Anfrage des Aktionskreises “Jugendzentrum” pgelesen. Die Jugendlichen erkundigten sich darin, ob Aus- Ichten bestehen, in absehbarer Zeit ein Jugendzentrum in |on tabaur zu errichten. In diesem Schreiben waren einige Vor- I äge vorgelegt worden, die jedoch von den Ratsmitgliedern indiskutabel bezeichnet wurden. So sei es nicht möglich,
| e e ^ es Bischöflichen Konviktes für diesen Zweck zur Verfü- ’ zu sollen, weil das Bistum bereits früher keine Bereitschaft pte, der Stadt auch nur Teile dieses Gebäudes zu vermieten.
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Weiterhin schlug der Aktionskreis “Jugendzentrum” als evtl. fdcflM 11 ^ aUm Segelflughalle vor. Dieses Gebäude wurde I * völlig ungeeignet bezeichnet. Dies sei, meinte Bürger- ¥ er Mangels, möglicherweise “Anfang vom Ende”.
Auch das vorgeschlagene Gebäude der Post in der Waterloostraße komme nicht in Betracht, da dieses Gebäude bereits teilweise vermietet sei und eine Nachbarschaft des Jugendzentrums mit den dort ansässigen Mietern nicht in Betracht komme.
Man erklärte, daß auch aus finanziellen Gesichtspunkten die Stadt in absehbarer Zeit nicht in der Lage sei, ein Jugendzentrum einzurichten. Es wurde darauf verwiesen, daß bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sämtliche freiwilligen Leistungen gestrichen wurden. Der Sprecher der CDU-Fraktion erinnerte an die Bereisung von zwei Jugendzentren in Neuwied und Andernach. Diese Besichtigung habe gezeigt, daß eine gute Führung eines Jugendzentrums nur möglich sei, wenn mindestens ein oder zwei Sozialarbeiter eingestellt würden. Ein solches Vorhaben sei jedoch für die Stadt “eine Schuhnummer zu groß”. Dieser Aussage schloß sich auch die SPD-Fraktion an.
Auch die Anregung, daß die Errichtung eines Jugendzentrums in Montabaur möglicherweise überörtlichen Charakter habe und deshalb ein Vorstoß bei der Verbandsgemeinde unternommen werden solle, wurde als wenig aussichtsreich bezeichnet.
Bürgermeister Mangels machte deutlich, daß kaum mit Bereitschaft im Verbandsgemeinderat zu rechnen sei, in Montabaur ein Jugendzentrum zu errichten, an dessen Finanzierung sich die übrigen Ortsgemeinden, die z.T. in einiger Entfernung liegen, beteiligen sollen.
Es wurde auch in Erwägung gezogen, sich an den Kreis zu wenden, und diesen zu der Errichtung eines Jugendzentrums zu bewegen. Der Vorsitzende stellte jedoch klar, daß bei der Finanzsituation des Kreises und bei den dort anstehenden Investitionsmaßnahmen kaum mit einer Bereitschaft gerechnet werden könne, ein solches Vorhaben zu finanzieren. Es sei nicht sinnvoll, bei den Jugendlichen Hoffnungen zu wecken, die später doch enttäuscht würden. Unter diesen Gesichtspunkten bestünden z.Zt. keine Aussichten, daß in absehbarer Zeit in Montabaur ein Jugendzentrum errichtet werden kann.
Umlegungsverfahren für das Baugebiet “Himmelfeld I”
(2. Bauabschnitt) _
Der Stadtrat beschloß die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet “Himmelfeld I” 2. Bauabschnitt in der Gemarkung Montabaur. Bereits in der Ausgabe dieses Amtsblattes vom 4.6.1976 (Nr. 23) wurden die Grundstücke, die von diesem Beschluß betroffen sind, aufgeführt.
Festlegung des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet “Himmelfeld I” I. Bauabschnitt
Der Flächenbeitrag, der für das Umlegungsgebiet “Himmelfeld I” 1. Abschnitt nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes erhoben werden kann, wurde vom Stadtrat auf maximal 30 % festgesetzt. Dieser Flächenbeitrag bewegt sich im Rahmen des umlegungsbedingten Vorteils.
Widmung eines Teilstückes der “Waldstraße” im Stadtteil Horressen
In seiner Sitzung am 21.8.1975 hatte der Stadtrat die Widmung der Waldstraße, verlaufend von der Einmündung Heideweg bis in die Einmündung der Straße “Auf der Heide” für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Dieser Widmungsbeschluß wurde in der Sitzung am 26.5.1976 aufgehoben, da bei einer Überprüfung der Angelegenheit festgestellt wurde, daß die Umlegung für das Baugebiet “Hirtengarten” noch nicht abgeschlossen ist und die für öffentlichen Bedarf vorgesehenen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt Montabaur stehen.
Bebauungsplan “Herrenhahnweg” im Stadtteil Horressen
Unter diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Stadtrat mit den Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Bebauungsplanes /‘Herrenhahnweg” zu befassen.

