Montabaur 6
Oberprima d (math.-nat.^
Gombert, Werner Großholbach Weidenfeller,Claudia Gackenbach Mies, Jutta Montabaur
Oberprima e (math.-nat.)
Knopp, Detlef Kadenbach
Schacht, Andrea Montabaur
Schlotter, Jürgen Boden
Schmitt, Hans-Peter Boden
Schughart, Klaus Holler
Physik
Architektur
Psychologie
Sozialwesen
Verfahrenstechnik
Maschinenbau
Elektrotechnik
Biologie
Zu den Abiturienten dieses Jahres gehört auch der Unterprimaner Christoph Gerz, Montabaur, der die Jahrgangsstufe 12 der MAINZER STUDIENSTUFE besucht. Die Schüler der MSS können bei Erfüllung bestimmter Bedingungen ihre Gymnasialzeit ein Jahr früher abschließen. Er hat das Abitur nach 8jähri- gem Besuch des Gymnasiums mit der Durchschnittsnote 1,0 bestanden.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst
am Wochenende 12./13.6. und Fronleichnam
MONTABAUR
Dr. Karl Schmidt, Montabaur, Telefon 02602/2770 Fronleichnam, 17.6.
Dr. Bisping, Ruppach-Goldhausen, Telefon 02602/3560
AUGST
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Telefon 338 Fronleichnam Dr. Barthol, Neuhäusel, Telefon 212
STAHLHOFEN-WELSCHNEUDORF Dr. Staudt, Stahlhofen, Telefon 02602/3441 (an Fronleichnam auch dienstbereit)
WALLMEROD-MEUDT-NENTERSHAUSEN Dr. Mamicr, Meudt, Telefon 06435/ 1594 Fronleichnam, 17.6.
Dr. Erbslöh, Wallmerod, Telefon 06435/8252
Apothekendienst
von Samstag, dem 12.6. bis Samstag, den 19.6.1976 AmLsapotheke, Montabaur, Bahnhofstraße Telefon 02602/4206 mittwochs von 1 3.00 - 18.00 Uhr:
Amts- und Marien-Apotheke, Montabaur
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777
DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166
DRK-Rettungswache Höhr-Grenzhausen Tel. 02624/7010
Notrufe:
Polizei • 110
Schutzpolizciinspektion Bahnholstr. 32 5011-13
Feuerwehr Montabaur 501 1- (2041 nach Dienst
Schluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel)
Eitelbom, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen Feuerwehr Nentershausen 06485/261 u. 849
Schutzpolizeiinspektion Montabaur . 02602/ 5011-12-13
Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport 3777
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften am Wochenende 12.6./13.6.
Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. 06435/8263
Schwester Margot, Wirges Tel. 02602/4396
Fronleichnam, 17.6.
Schwester Hildegard, Heiligenroth Tel. 02602/5477
Schwester Edith, Montabaur Tel. 02602/3891
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern
12.6./13.6.1976 Schwester Ancillia, Mutterhaus, Dernbach
Fronleichnam, 17.6.
Alle Schwestern sind dienstbereit.
Tel. 02 602/3047
Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienstschluß:
Für den Zeitraum vom 11.6. - 18.6.1976 ist über die Telefon- Nr. 02602/17363 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasserwerkes zu erreichen.
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Einladung zur Bürgerversammlung
Am kommenden Montag, dem 14. Juni 1976, findet für den Bereich der Stadt Montabaur - einschl. Stadtteile - die gern. § 16 Gemeindeordnung jährlich vorgeschriebene Bürgerversammlung in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule statt.
Beginn: 20.00 1 ’hr.
Bereits ab 18.00 Uhr können in der Aula Pläne und Zeichnungen kommunaler Vorhaben besichtigt werden.
TAGESORDNUNG-
1. Bericht de-, Bürgermeisters über
a) die llaushallssituation
b) die kommunalen Vorhaben im Jahre 1976
2 . Wasserversorgung der Stadt
3. Bauliche Weiterentwicklung der Stadt 4..Stand der Altstadterneueningspl.inung
5. Einrichtung einer Fußgängerzone
6. Schaffung zusätzlicher Einkaufsmöglichkeiten
7. Erhaltung historischer Gebäude
8. Verschiedenes - Aussprache über Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft -
An der Bürgerversammlung nehmen als Gesprächsteilnehmer Vertreter der Stadtratsfraktion teil.
Montabaur, 4. Juni 1976 gcz. Mangels, Bürgermeister
Montabaur 7 Der Änderung!
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Amtl. Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung "Saubitz / Wurstwiese" der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauung*- Änderungspfanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 20.5.1976 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6. 1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung j vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteüt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde,
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
loch nicht n Indern auch leimbewohn |errsche ein j ärger in Ord laß nicht nui lebensabend fwa 1/3 der perhalb de jenommen si »klärt, lasse liten. Etwa lönnen also Bezahlen. Ni r der Stiftu
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