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Montabaur -6-

vorgenommen. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur beschloß der Ortsgemeinderat Großholbach die von der Verbandsgemeinde­verwaltung vorgeschlagene Abgrenzung der Begriffe. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand verringert werden.

NOMBORN:

Manöver

Am 28.4. und 29.4.1976 beabsichtigt eine Einheit der Wester- waldkaseme in der Gemarkung Nombom ein Manöver abzuhal­ten. An dem Manöver nehmen 150 Soldaten und 2 Radfahrzeuge teil. Wir machen darauf aufmerksam, daß es in den Abendstun­den zu eventuellen Belästigungen gegenüber der Bevölkerung kommen kann, da Manöver- und Leuchtmunition verschossen wird.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

HEILBERSCHEID:

Verloren Gefunden

Auf dem Bürgermeisteramt wurde eine Brille abgegeben die in­nerhalb unseres Ortsbereiches auf einer Mauer liegend gefunden wurde.

Der Besitzer kann sich diese auf dem Bürgermeisteramt wieder abholen.

NIEDERERBACH:

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 23. April 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt. \

TAGESORDNUNG: '

I. öffentliche Sitzung j

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Hofacker­straße und der Eisenbahnstraße

2. Beschlußfassung über die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn der Steinstraße und der Bürgersteige Bahnhofstraße.

3. Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen in den OrtsstraßenAm Asberg,

Am Löhn und Bergstraße.

4. Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haushalts­überschreitungen und Festlegung der Geringfügigkeitsgrenze für zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Investitionen.

5. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1977/78.

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Ausbau eines gemeindeeigenen Weges

3. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Pachtung von zwei Räumen im Gemeindehaus.

4. Antrag des Eberhard Sprenger auf Pachtung eines Teilstückes des Gemeindegrabens.

5. Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

6. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 8.4.1976 gtez. Zey,Ortsbürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungHofacker - Mühlstück der Ortsgemeinde Niedererbach, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 5.4.1976 Az.: 610-13 nachstehende Genehmi­gung erteilt:

Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der j Ortsgemeinde Niedererbach gemäß § 11 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist die Begründung zu der Plan­änderung sowie die Berichtigung der Festsetzung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit de ra d weis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffJ liehen Bekanntmachsung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der I Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur r bachstraße 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in < den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den ortsü liehen Dienststunden eingesehen werden.

Der Änderungsbereich umfaßt alle Grundstücke des rechtskril gen BebauungsplanesHofacker-Mühlstück.

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

ELBERTGEMEINDEN

WELSCHNEUDORF:

Grenzmarkierungen

Anläßlich der Feldverpachtung am lo.4.1976 mußte ich fest- \ stellen, daß verschiedene Grenzsteine nur unter erschwerten Umständen zu finden sind. Gerade bei denen im Baugebiet Oberes Dielkopffeld gesetzten Grenzsteinen besteht bei der landwirtschaftlichen Nutzung die große Gefahr, daß ein Grenzstein verschoben oder sogar verschwindet.

Ich mache hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach den gesetzlichen Vorschriften jeder Eigentümer für das Vorhandensein der Grenzsteine verantwortlich ist und schlage vor, daß die Grenzsteine entsprechend markiert wer­den (Pfähle). Ein Grenzfeststellungsverfahren ist sehr teuer und mit vielen Umständen verbunden.

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Reinigung der öffentlichen Straßen

Gern, der Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen| in der Ortsgemeinde Welschneudorf vom lo.2.1967, obliegt die Reinigungspflicht den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch diese Straßen erschlossen] werden oder die an diese Straßen angrenzen. Die Reinigung!- , pflicht erstreckt sich auf alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Zu den öffentl. Straßen gehö-J ren:

Gehwege einschließlich der Durchlässe, Parkplätze, Straßen­rinnen, Seitengräben einschließlich der Durchlässe, Einfluß­öffnungen der Straßenkanäle und Fahrbahnen. Die Reimgun pflicht umfaßt insbesondere das Besprengen und Säubern der Straßen, die Schneeräumung auf den Straßen, das Be­streuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonder! gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Das Säubern der St umfaßt insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säube­rung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonn ] tag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. bis spätestens 19 Uhr, in der Zeit vom 1.10. bis 31.3. bis spätestens 17 Uhr zu reini­gen, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen si ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen. Zuwiderhandlungen gegen Gebote oder Verbote dieser Satz« können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden.

Ich mache heute erneut auf diese Vorschrift aufmerksam und empfehle jedem, die .Straßenreinigung in Zukunft or f lieh durchzuführen.

Sollte dies nicht der Fall sein, so sehe ich mich leider gezw j gen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

In diesem Zusammenhang gebe ich hiermit bekannt, daß ts in Zukunft nicht mehr geduldet wird, daß irgendwelche Materialien auf dem Bürgersteig oder der Fahrbahn abgelag | werden.

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