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BUCHFINKENLAND
ACKENBACH:
„jtl. Bekanntmachung
iie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 23. April 1976, um 20.00 Uhr Gasthof Ignatz Wilhelmi statt.
’agesordnung: f, öffentliche Sitzung:
j, Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.März fj 1976.
2. Abgrenzung der Begriffe „erhebliche/unerhebliche Haushaltsüberschreitungen“ und Festlegung der Geringfügigkeitsgrenze für zusätzliche bisher nicht veranschlagte Investitionen.
, Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen.
. Verschiedenes.
[. Nichtöffentliche Sitzung
1. Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
431 Gackenbach, 12.4.76 gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
jlemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- lmissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl) sind Eigentü- ler und Betreiber verpflichtet, ihre Ölheizungsanlagen durch Jine Messung des zuständigen Bezirksschomsteinfegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach den Bundes-Imis-
I ionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen, lezirksschornsteinfegermeister Winkler wird am 27.4.1976 mit len Messungen für 1976 in der Gemeinde Gackenbach beginnen.
)a die Messungen und eventuelle Nachmessungen gebühren-
J flichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reimen und gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstel- ing zu sorgen.
EISBACHGEMEINDEN
BÖRGESHAUSEN:
Jtiedhofssatzung und Gebührensatzung geändert
n seiner Sitzung am 7.4.1976 beschloß der Ortsgemeinderat »örgeshausen eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- nd Bestattungswesen sowie der Satzung über die Erhebung on Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
irch die Änderung der Friedhofssatzung wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, daß Grabbereitungsarbeiten durch kitte ausgeführt werden können, wenn der Totengräber der ktsgemeinde einmal nicht zur Verfügung steht.
)ie Änderung der Gebührensatzung war erforderlich, um die der htsgemeinde in diesem Fall entstehenden Mehrkosten durch lebühren zu decken.
„ „erhebliche/unerhebliche Haushaltsüber-
t .. _,sn " sowie Festlegung der Geringfügigkeitsgrenze |ur zusätzliche bisher nicht veranschlagte Investitionen
P er Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloß eine allgemeine Abgrenzung der Begriffe „erhebliche/unerhebliche Haushalts- berschreitungen“. Die Gemeindeordnung sieht vor, daß erheb- i e Haushaltsüberschreitungen der vorherigen Zustimmung ss Gemeinderates bedürfen. Unerhebliche über- und außer- ' ^roäßige Ausgaben sind dem Rat lediglich zur Kenntnis zu [eben. Das Gesetz enthält jedoch keine Abgrenzungskriterien ^ beide Begriffe. Um im Bereich der Verbandsgemeinde °ntabaur eine einheitliche Handhabung zu erreichen und den
Verwaltungsaufwand zu mindern, wurden einheitliche Wertgrenzen festgesetzt. Außerdem erfolgte die Festsetzung der Geringfügigkeitsgrenze für zusätzliche bisher nicht veranschlagte Investitionen.
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Der Thekenmannschaft „Grün-Weiß“ wird ein Zuschuß in Höhe von 100,- DM gewährt. Weiterhin wurde beschlossen, der Freiwilligen Feuerwehr einen Zuschuß in Höhe von 150,- DM zu gewähren.
Festsetzung des Holzpreises
Es wurde beschlossen, daß der Holzpreis 34,- DM je rm beträgt.
Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Brunnenstraße, Oiezer Straße und Limburger Straße
Der Ortsgemeinderat setzte den Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der o.a. Straßen auf 33 1/3% fest.
GR0SSH0LBACH:
Haushaltssatzung für 1976 beschlossen
In seiner Sitzung am 9.4.1976 beschloß der Ortsgemeinderat Großholbach die Haushaltssatzung für das Jahr 1976.
Das Haushaltsvolumen beträgt: im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme 234.000,-DM
in der Ausgabe 249.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme 214.200,-- DM
in der Ausgabe 214.200,--DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes 1976 aufgenommen werden können, beträgt 185.000,:- DM.
Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) nach der Lohnsumme - v.H.
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-- DM.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
Gleichzeitig wurde das Investitionsprogramm für die Jahre 1975- 1979 beschlossen.
Bebauungsplan „Neuwies • Kreuzwiese - Strüthehen" geändert
Der Ortsgemeinderat Großholbach beschloß die Änderung dieses Bebauungsplanes im Bereich der Flurstücke Nr. 354, 355, 356, 357, 360, 363 und 367/1. Durch die Änderung werden im Bereich der neuen Zufahrtsstraße zum Baugebiet zwischen K 53 und der Ringstraße des Baugebietes beidseitig drei Baugrundstücke ausgewiesen. Die bisherige Planung sah an der Zufahrtsstraße nur jeweils zwei Baugrundstücke vor.
Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haushaltsüberschreitungen nach § 100 GemO, Geringfügigkeitsgrenze bei Baumaßnahmen gern. § 98 Abs. 2
Die Gemeindeordnung sieht vor, daß für erhebliche über - und außerplanmäßige Ausgaben die vorherige Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist. Nicht erhebliche Haushaltsüberschreitungen sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.
Die Abgrenzung zwischen den Begriffen „erhebliche/unerhebliche Haushaltsüberschreitungen” ist im Gesetz nicht

