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bntabaur - 5 -

Montabaur -4-

3. Beratung und Beschlußfassung über durchzuführende Reno- vierungs- und Werterhaltungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus.

4. Beschlußfassung über die Auszahlung eines Zuschusses an die Kirmesgesellschaft.

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Vergabe von Aufträgen.

2. Festlegung von Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Straßen, Wegen und Plätzen.

3. Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Ver­bandsgemeinde Montabaur

4. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 12.4.76 gez. Karbach,Ortsbürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses findet am

Donnerstag, dem 22. April 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt.

Die Sitzung des Bauausschusses dient zur Vorbereitung der Sit­zung des Ortsgemeinderates.

5411 Kadenbach, 12.4.76 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.3.1976

Der Ortsgemeinderat hat am 4. September 1975 aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeits­bescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 16. März 1976 hier­mit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Orts­gemeinde Kadenbach vom 4.7.1975 wird wie folgt geändert:

1. § 13 Abs. 2 wird wie folgt neu gefaßt:

(2) Die Grabstätten haben folgende Maße: a) Reihengrabstätten für Kinder bis zu 5 Jahren

Äußere Umrandung der Grabstätte:

Länge 1,00 m

Breite 0,60 m

Innenmaß des Grabes:

Länge 0,80 m

Breite 0,50 m

Reihengrabstätten für Personen über 5 Jahre

Äußere Umrandung der Grabstätte:

Länge 2,00 m

Breite 0,90 m

Innenmaß des Grabes:

Länge 1,90 m

Breite 0,80 m

b) Wahlgrabstätten bei zwei Grabstätten :

Länge 2,00 m

Breite 2,00 m

Bei Mehrfachwahlgrabstätten muß die Stärke der Grabzwischen­wand 0,30 m betragen.

2. § 22 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt neu gefaßt:

Stehende Grabmale sollen auf Reihengrabstätten mindestens 10-15 cm, auf Wahlgrabstätten zwischen 10 cm und höchstens 15 cm stark sein.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5411 Kadenbach, 26.3.1976 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

NEUHÄUSEL:

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donners­tag, dem 22. April 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Ge­meindeverwaltung statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung:

1. Ausführung der restlichen Arbeiten im Erweiterungsteil des Friedhofs.

2. Räumung des aufgerufenen Grabfeldes

3. Abgrenzung der Begriffe erhebliche/unerhebliche Haus­haltsüberschreitungen und Festlegung der Geringfügig, keitsgrenze für zusätzliche , bisher nicht veranschlagte Investitionen.

4. Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffel

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung.

1. Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Montabaur.

2. Ausbau einer Ortsstraße

Hümmerich, Ortsbürgermeister,

Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanLampertsloch der Ortsgemeinde Neuhäusel | hier: Offenlage gern. § 2, Abs. 6 BBauG.

Der überarbeitete Entwurf des BebauungsplanesLampertslaj nebst Text und Begründung der Ortsgemeinde Neuhäusel liegt gern. § 2, Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 26. April 1976 bis 26. Mai 1976 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeklj Verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumtil des Ortsbürgermeisters in 5411 Neuhäusel während den orts-| üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorge-1 bracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 3:

Flurstücke: 78/1, 78/2, 79/1, 79/2, 79/3, 79/4, 80,127/1, 127/2, 81/1, 81/2 (Weg) 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89,90, 137/126 (Feldweg ) 129 (Feldweg), 91/1, 91/3,

91/4, 92/1, 92/3, 92/4, 93/2, 93/4, 94, 95/1, 95/2, 95/7, 95/8, 96/5, 96/4, 97/3, 97/5, 97/6, 98/2, 98/3, 98/4,99, 100,101, 102/1,102/2,128 (Feldweg)

Montabaur, den 7. April 1976 Hümmerich, Ortsbürgermei

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Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanUnter dem Dorf der Ortsgemeinde Neuhäiü hier: Offeidage gemäß § 2 Abs. 6 BBauG.

Der überarbeitete Entwurf nebst Text und Begründung des BebauungsplanesUnter dem Dorf liegt gemäß § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 26. April 1976 bis 26. Mai 1976 jeweils während den Dienststunden bei der VerbandsgemeindiJ Verwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Baus! Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Oittl bürgermeisters in 5411 Neuhäusel, während den ortsüblichen | Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie bei der ^ Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorgebrs werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 6:

3ÜRGESH AI Friedhofssatz

i seiner Sitzi prgeshausen |nd Bestattur Ion Gebühren

'urcl

Dritt

Flurstücke:

3, 4, 7, 8, 9,10,11,12,13,15, 72 (ein Teil des . Feldweg«! 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22/1, 23/1, 39/1, 24/1, 24/2, 25/1,2 26/3, 28, 82/29, 30/1, 31, 73/1 (Weg), 32, 33 , 34, 35, 36/1, 37/1, 74/1 (Weg) 40/1, 40/2, 41/1,42, 43, 44, 45, 46/2,47/4, 48/3, 49/1, 77/1 (Weg), 50/1, 51fl, 52/1, 53/1, 54, 79 (Weg),» 5 ' 56, 57, 58, 59, 78/1 (Weg) 71 (ein TeU des Feldweges) 80 (Weg) 81 (ein Teil des Grabens).

gez. Hümmerich, Ortsbürgermdn