Montabaur -3-
2.1. Tiefbrunnen in der Gemarkung Welschneudorf, Flur 4
2.1.1. Schutzzone^L_
Die Zone I liegt in Flur 4 und hat die Form eines Vierecks mit den Seitenlängen 62 x 93 x 57 x 92 m.
Die westliche Grenzlinie liegt auf der Verbindungslinie der beiden Vermessungspunkte (V.P.) 333 und 332, 32 m vom V.P. 332 und 20 m vom V.P. 333 entfernt.
Die östliche Grenze wird von der Verbindung der V.P.
1393/1 u. 1385/1 dargestellt, 15 m vom V.P. 1385/1 u. 30 m vom V.P. 1393/1 entfernt.
Der Tiefbrunnen liegt im mittleren Drittel der Zone I, 50 m südöstlich des V.P. 23 und 65 m nördlich des V.P. 1393/1.
2.1.2. Schutzzone II:
Die Zone II beginnt am V.P. 1385/1, verläuft in nordwestlicher Richtung über die V.P. 23 und 1402 zum VP 332. Südwestliche Begrenzung ist die geradlinige Verbindung der V.P. 332 und 333. Von hier geht die Grenzlinie in südöstlicher Richtung über V.P. 1400 zum V.P. 1393/1. Jetzt nordöstlich zum V.P. 1385/1 zurück.
2.1.3. Schutzzone III
Die Zone III schließt nordwestlich an die Zonen I und II an. Südöstlich wird sie von der gradlinigen Verbindung der V.P. 333 und 332 begrenzt. Vom V.P. 332 verläuft die Grenzlinie in nordwestlicher Richtung über V.P. 23/6, 23/5, 50/50, 23/2, 50/54, 30/53 , 50/41 bis zum V.P. 50/35. Von hier bildet in südwestlicher Richtung die Landesstr. Nr. 327 die Grenze.
Sie verläuft über die V.P. 50/35, 50/42, 49/20, 49/11, 49/10 49/42, 49/22, 49/39, 49/40, 49/41, 48/23, 48/24, bis zum V.P. 48/25. Weiter in östlicher Richtung über die V.P. 48/29, 24/9, 24/12, 24/lo, 49/30 zum Ausgangspunkt 333 zurück.
3. Auf Grund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan, ein Auszug aus dem Flurbuch- und Eigentümerverzeichnis, aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben, und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten während der unter 6. angegebenen Zeit
bei den dort aufgeführten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist bei den unter 7. erwähnten Behörde schriftlich oder zur Niederschrift - dreifach - zu erheben. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei der erwähnten Behörde maßgebend.
5. Ein Termin gemäß § 112 LWG zur Verhandlung der fristgerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
6. Die Planunterlagen liegen aus vom 1.3.1976 bis 30.3.1976 einschließlich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur und der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Kreisverwaltung 5430 Montabaur spätestens am 9.4.1976.
Siegel In Vertretung: Schulte Beckhausen
Beglaubigt: gez. Machhausen ,Reg.Oberinsp.
Bekanntmachung des Bez.-Schornsteinfegermeisters
Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dezember 1972 werden demnächst in folgenden Gemeinden der Verbandsgemeinde alle Ölheizungen überprüft:
Montabaur-Eschelbach und Heiligenroth Die Überprüfung erfolgt in der Reihenfolge der genannten Orte.
Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt. gez. Groß, Bez.Schornsteinfegermeister.
Manöver der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt in der Zeit vom
9.3. bis 16.3.1976 ein Manöver in einem größeren Raume, in den auch der südwestliche Teil des Westerwaldkreises einbezogen ist, durchzuführen.
An der Übung nehmen 530 Soldaten mit 100 Räderfahrzeugen teil. Mit Verkehrshinderungen ist nicht zu rechnen.
Die Verwaltung informiert
Badezeiten im Hallenbad über die Fastnachtstage
Über die Fastnachtstage gelten folgende Badezeiten für das Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur: am 29.2.1976 - Fastnachtssonntag ist das Hallenbad von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet,
am 1.3.1976 - Rosenmontag ist das Hallenbad ganztägig geschlossen,
am 2.3.1976 - Fastnachtsdienstag ist das Hallenbad von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Schwimmunterricht nur für Schwimmer?
Die Bezirksregierung Koblenz hat im Dezember die Schulen (Grund-, Haupt- und weiterbildende Schulen) darauf hingewiesen, daß in Schwimmbädern, wo der Nichtschwimmer- vom Schwimmerteil lediglich durch eine Leine abgegrenzt ist, Schüler, die sich noch nicht freigeschwommen haben zum Schwimmen und Baden nicht zugelassen werden dürfen. Das hat zur Folge, daß der Schwimmunterricht der Schulen im Hallenbad der Verbandsgemeinde vorerst nur noch mit denjenigen Schülern durchgeführt werden kann, die das Schwimmen bereits erlernt haben.
Auf eine entsprechende Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung bezüglich der Beschaffenheit einer ordnungsgemäßen Absperrungsvorrichtung zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerteil hat die Bezirksregierung Koblenz mitgeteilt, daß die Sportstättenberatungsstelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport in Mainz hierzu detaillierte Vorschläge unterbreiten werde.
Sobald dies geschehen ist, wird die Verwaltung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schwimmunterricht der Schulen wieder zu gewährleisten. In der Übergangszeit muß laut einer Empfehlung der Bezirksregierung Koblenz das Hauptanliegen des schulischen Schwimmunterrichts, das Erlernen des Schwimmens, zwangsläufig in den Hintergrund rücken. Statt dessen werden während dieser Zeit Lernziele für Schwimmer (z.B. Stilarten) verstärkt berücksichtigt.
Rentenzahlung für Monat März 1976
Beim Postamt Montabaur und allen Amtsstellen werden die Versicherungsrenten für den Monat März 1976 am 1. März 1976 zu den üblichen Zahlzeiten ausgezahlt.
Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherungen im März 1976
Die Beratungsbeamten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz halten die nächsten Rentenberatungen wie folgt :
LFü£ die j\jigej>tellte n_ _
in Montabaur
am Mittwoch, dem 10. März 1976 und
am Montag, dem 15. März 1976
jeweils von 8.45 - 12.30 Uhr im Kreishaus, gr.Sitzungs-
saal.
OIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus. GroBar Markt und Wasserwerk INaubau an dar Eichwiese). Montag. Mittwoch bis Fteitag 8.00 12.00 Uht. Dionslag 8 00 12.00 Uhr. 16 00 18 30 Bauamt (GalbachstraBal Olanatag 8 00 12.00 Uht. 18.00 18.30 Uhr. Mittwoch H.00 16.00 Uhr. Oonnorstag 8.00 12 00 Uht 1ERN8PRECHANSCHLÜSSE: Vorbandsgenioindoverwaltung 0 28 02 / 20 41, (nach OianstschluB iibor Anrufbeantworter unter Nr. I] 26 02 f 20 41). Bürgermeister Mangels 0 26 02 I 20 44. Verbandsbeigeordneter Reusch > 2102120 40. Wasserwerk Montabaur nach DianstschluB 0 26 02120 40.
HONTEN DER VERBANDSGEMEINOEKASSE: Xreissparbasse Montabaur Nr. 50 00 17. Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212. Volksbank Montabaur Nr. 108. Postscheckamt FrankfurtrMain Nr 108 00 603.

