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Montabaur-10- übersteigen.

Sind entgegen den Absätzen c) und b) Änderungen vorge­nommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Hessische Amt für Landeskultur kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder hersteilen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muß das Hessische Amt für Landeskultur Ersatzpflanzungen anordnen.

Werden entgegen dem Absatz c) Holzeinschläge vorgenommen, so kann das Hessische Amt für Landeskultur anordnen, daß der­jenige, der das Holz fällte, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

7) Änderungen in der Bezeichnung und dem Sitz der Teilnehmer­gemeinschaft treten durch diesen Änderungsbeschluß nicht ein.

8) Dieser Änderungsbeschluß wird im Staatsanzeiger veröffent­licht und in der Gemeinde Elz sowie in den Nachbargemein­den Limburg und Hadamar und den angrenzenden Gemeinden des Westerwaldkreises - Rheinland-Pfalz - Hundsangen, Obererbach (Verbandsgemeinde Wallmerod) und Nieder­erbach (Verbandsgemeinde Montabaur) öffentlich bekanntge­macht.

GRÜNDE:_

Mit Flurbereinigungsbeschluß vom 29.12.1972 wurde die Einbe­ziehung der Ortslage Malmeneich in das Flurbereinigungsver­fahren angeordnet. Nachträglich hat sich herausgestellt, daß die Zuziehung der Ortslage aus vermessungstechnischen Gründen nicht erforderlich ist. Sie wird daher aus dem Verfahren ausge­schlossen.

Die Zuziehung der Waldflächen erfolgt aus vermessungstechnischen Gründen und aus Gründen der allgemeinen Landeskultur U.a. ist ein längs der B 8 im Wald verlaufender Fußgängerweg vor­gesehen.

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen den Änderungsbeschluß kann binnen 2 Wochen Wider­spruch beim Landeskulturamt Hessen in Wiesbaden, Parkstr. 44, als obere Flurbereinigungsbehörde erhoben werden.

Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tage der öffentlichen Bekannt­machung. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift beim Landeskulturamt Hessen in Wiesbaden zu erklären.

Az.: WF 442 Malmeneich

Gesch.Nr. 21459/75 Wiesbaden, den 15. Dez. 1975

Landeskulturamt Hessen gez. Roth

ANLAGE ZUM ÄNDERUNGSBESCHLUSS Nr. 1

A zum Verfahren zugezogene Flurstücke

Flur 10, Flurstück Nr. 1 bis mit 17.

B) vom Verfahren ausgeschlossene Flurstücke

Flur 1, Flurstück Nr. 1/5, 1/6, 4/2, 5/2, 6/3, 6/4, 7/1,

8/1, 10/1, 11/1, 11/2, 13/7,14/1,14/2,15/8,16,19/1,21,23,26/1, 29/1, 29/2, 29/14, 3o, 33/1, bis mit 33/3, 34/3, 35/18, 36/18,

37/19, 38, 38/19, 39/1, 4o/4, 4o/6, 41/1, 42/1, 43/1, 46/1, 48 bis mit 54, 56 bis mit 6o, 65, 66/1, 66/2, 67 bis mit 69, 72, 73, 75/1, 75/71, 76, 77, 8o, 81/1, 81/2, 82 bis mit 88, 97/45, 99/45, 111/35,115/55,116/55,121/9, 123/lo, 125/13,127/15,

128/17, 129/2o, 13o/22,131/24,132/25,137/31,138/32,142/46, 143/7o, 144/78,145/7o3, 7ol/l, 7o2/l bis mit 7o2/24, 7o3/l bis mit 7o3/I2, 7o7, 7o8/l, 7o9/l, 71o, 711/2 bis mit 711/4, 712, 713/1, 714, 715, 716.

Flur 5, Flurstück Nr. 2 bis mit 46

Flur 6, Flurstück Nr. 399/2, 4oo/4, 4oo/5, 418/7 bis mit 418 /lo, 419/2.

Der Änderungsbeschluß Nr. 1 und die Anlage zum Änderungsbe­

schluß Nr. 1 sowie die Gebietskarte liegen in der Zeit vom 12.1.1976 bis 27.1.1976

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Monta­baur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, während den Dienst­stunden zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit kann gegen den Änderungsbeschluß Widerspruch beim Landeskulturamt Hessen in Wiesbaden, Parkstr. 44 schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt wer­den.

gez. Zey,Ortsbürgermeister.

NOMBORN:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 12. Januar 1976, um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kre­dites zur Teilfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaus­haltes 1975.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines kurzfristigen Kredites zur Teilfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 1975.

3. Beschlußfassung über die Anbringung von Straßenbenennungs­

schildern.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bewillligung von Zu­wendungen an Ortsvereine

5. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Rech­nungsjahr 1974.

6. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Planie­rungsarbeiten zur Erweiterung des Friedhofes.

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5431 Nomborn, 6.1.1976 gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister.

6ELBACHHÖHEN

HOLLER:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 15. Januar 1976, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurf - Erweiterung -An der Kehl

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufforstung der Müllkippe.

3. Beratung und Beschlußfassung über den Einbau einer Tür und einer Wand im Gemeindehaus.

4. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1975.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der Bachstraße.

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines Bau­platzes. (.

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß für |

den Kinderfastnachtszug 1976. f

3. Beratung und Beschlußfassung über die Beschaffung von

Tischen und Stühlen für das Gemeindehaus. <

4. Beratung und Beschlußfassung über den Erwerb von j

Gelände. j

5431 Holler, 3o.12.1975 gez. Molsberger,Ortsbürgermeister