Montabaur -9-
Straßenbeleuchtung
Es wurde beschlossen, daß in der Niedererbacher Straße eine Straßenlaterne aufgestellt wird.
HEILBERSCHEID:
Generalversammlung des MGV „Waldeslust"
Der Vorstand und insbesondere der Vorsitzende des Männergesangvereins „Waldeslust“ Heilberscheid, Herr Ludwig Meuer, bittet alle Mitglieder des Vereins zur Teilnahme an der Generalversammlung am
Freitag, dem 16. Jan. 1976, 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Feist.
In Anbetracht des 75jährigen Bestehen des MGV „Waldeslust“ im Jahre 1977 ist die Versammlung von besonderer Bedeutung. Es wird daher höflich gebeten, daß alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen und pünktlich erscheinen mögen.
Wir gratulieren nachträglich :
Am 22. Dez. 75 wurde Peter Schönerger, 70 Jahre alt und am 3. Jan. 76 Fr. Ww. Elisabeth Born geb. Bendel ebenfalls.
Am 4. Jan. 76 wurde Fr. Ww. Anna Heibel 75 Jahre alt.
Mögen sie auch weiterhin bei Gesundheit und Wohlergehen ihren Lebensabend im Kreise ihrer Lieben verbringen.
gez. Bendel.
NENTERSHAUSEN:
Amtl. Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 16. Januar 1976, um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Baubeginn der Leichenhalle und Bereitstellung der Haushaltsmittel.
2. Beschlußfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters für die Rechnungsjahre 1971/72.
3. Erneute Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt 1976.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten im Bebauungsplan „Im Strichen“
2. Beschlußfassung über Mietangelegenheiten.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5431 Nentershausen, 6.1.1976 gez. Perne, Ortsbürgermeister.
Goldene Hochzeit
Den Eheleuten Franz und MARIA Schaaf gratuliert die Gemeinde recht herzlich zu ihrer Goldenen Hochzeit.
Möge dem Jubelpaar weiterhin ein friedvoller Lebensabend bei guter Gesundheit und geistiger Frische beschieden sein.
gez. Perne, Ortsbürgermeister.
Freiw. Feuerwehr Nentershausen
Die Wehrmänner treffen sich am Freitag, dem 9.1.1976. in Ausgehuniform um 19.30 Uhr am Gerätehaus anläßlich der Darbringung eines „Ständchens“
Des weiteren weisen wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder darauf hin, daß die Jahreshauptversammlung 1975 am Freitag, dem 16.1.1976 um 19.30 Uhr im Jugendheim Nentershausen stattfindet.
Untersuchung der Rinder auf Tuberkulose gemäß § 3 der Tuberkuloseverordnung vom 16.6.1972 (BGBl. I S. 915)
Am Freitag, dem 16. Januar 1976,ab 9.00 Uhr vormittags werden alle Rinderbestände der Gemeinde Nentershausen auf Tbc nachuntersucht. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle Tierhalter ersucht, ihre Rinder aufzustallen und nach Möglichkeit anzubinden.
Gleichzeitig bitten wir die Tierhalter einen Zettel mit den aufgeschriebenen Ohrmarkennummem bereitzuhalten. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde.
NIEDERERBACH:
Amtl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Niedererbach
Az. WF 442 Malmeneich.
ÄNDERUNGSBESCHLUSSNr. 1
Im Flurbereinigungsverfahren Malmeneich, Kreis Limburg- Weilburg, wird aufgrund des § 8 FlurbG vom 14.7.1953 BGBl. I S. 591 ff. zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.8.1975 BGBl. I S. 2189, der Flurbereinigungsbeschluß vom 29. Dez. 1972 wie folgt geändert:
1) Im Flurbereinigungsverfahren Malmeneich wird hiermit die Zuziehung der in der Anlage - Ziffer A - aufgeführten Grundstücke angeordnet mit einer Gesamtfläche von
rd. 119 ha.
2) Vom Flurbereinigungsverfahren Malmeneich werden die in der Anlage - Ziffer B - aufgeführten Grundstücke - Ortslage- mit einer Gesamtfläche von
rd. 9 ha ausgeschlossen.
3) Die Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist auf der Gebietskarte, die einen Bestandteil des Änderungsbeschlusses bildet, wie folgt dargestellt :
Der ausgeschlossene Teil - Ortslage - ist mit einem orangen Farbstift kenntlich gemacht.
Das neue Flurbereinigungsgebiet einschließlich der zugezogenen Grundstücke - Waldflächen - ist mit einem grünen Farbstift dargestellt.
4) Das Flurbereinigungoverfahren Malmeneich hatte eine
Fläche von bisher
= rd.
77
' ha
jetzt zugezogene Fläche
-Ziffer 1 -
= rd.
119
ha
196
ha.
ausgeschlossene Fläche -Ziffer 2-
-= rd.
9
ha.
ergibt neue bzw. jetzige Verfahrens-
fläche
= rd.
187
ha.
5) Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert,
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb 3 Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Hessischen Amt für Landeskultur in Limburg/Lahn Am Renngraben 7, anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Hessische Amt für Landeskultur die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines o.a. Rechtes muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
6) Nach § 34 bzw. nach § 85 /5 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Ausführungsanordnung in folgenden Fällen die Zustimmung des Hessischen Amtes für Landeskultur erforderlich :
a) Wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören :
b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben Einfriedigungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen;
c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange nicht beeinträchtigt werden.
d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

