Montabaur -11-
Wir gratulieren!
Frau Maria Birkelbach, Bergstr. 15, wird am 13.1.1976,74 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.
DAUBACH:
Amtl. Bekanntmachung - Einladung •
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 13. Januar 1976, um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt. Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bewilligung eines Zuschusses zum Schullandheimaufenthalt im Jahre 1976.
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßenbauarbeiten in der Buchfinken- und Baustraße im Bebauungsplangebiet „Auf dem Neufeldchen“
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5431 Daubach, 6.1.1976 gez. Frink, Ortsbürgermeister.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Daubach Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 19o9 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. 11974 S. 1) sowie der § § 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.197o (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d.Mdl vom 31.7.197o - 520-1 l-l/o - Min.Bl. Sp. 561) folgendesangeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Daubach einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.
3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.
4. Jagdhunde der Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.
§3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- u. Forstbeamten sowie die Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.
Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
§4
An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Daubach sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen sind Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift
„Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk“ gut sichtbar anzubringen.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.197o mit der Verhängung einer Geldbuße bis zu 30.000,- DM geahndet.
§6
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Verbandsgemeindeverwaltung ( Ortspolizeibehörde
Montabaur.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Anna Frink geb. Weidenfeiler wurde am 24.12. 72 Jahre, Frau Katharina Stahlhofen wurde am 22.12. 74 Jahre alt,
Herr Heinrich Neuroth, wurde am 2o.l2. 71 Jahre alt,
Frau Margarethe Thewald geb. Weiß, wird am 14.1. 7o Jahre alt.
Die Ortsgemeinde wünscht weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
gez. Frink,Ortsbürgermeister.
STAHLHOFEN:
Männergesangverein „Concordia " Stahlhofen
Unsere Jahreshauptversammlung für das Jahr 1975 findet am 10. Januar 1976 im Vereinslokal V.Ferdinand um 20 Uhr statt. Wir bitten alle Aktiven und Passiven um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Ganz besonders würden wir uns freuen, wenn wir neue Mitglieder für unseren Sängerkreis gewinnen und aufnehmen könnten. Sie sind ebenfalls zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.
Sportverein Stahlhofen
Die Generalversammlung des Sportvereins FSV Gelbachtaler- Sportfreunde u. Abt. Frauengymnastikgruppe findet am Freitag, dem 16.1.1975, um 20 Uhr im Vereinslokal Gasthof Stephan, Stahlhofen statt.
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Das Training der Mädchen-Gruppe wird am Dienstag, dem 13.1.76,um 18.00 Uhr wieder aufgenommen.
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ELBERTGEMEINDEN
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3ERELBERT:
Schullandheimaufenthalt
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert am 18.12. 1975 wurde beschlossen, daß für jeden Schüler aus Niederelbert während der Zeit seiner gesetzlichen Schulpflicht ein Zuschuß in Höhe von 50,- DM zu den Kosten des Schullandheimaufenthaltes gezahlt wird.
Investitionsprogramm
Die Ratsmitglieder beschlossen, im Investitionsprogramm folgende Maßnahmen vorzusehen :
1. Kauf eines Grundstückes zum Bau einer Schulturnhalle
2. Abriß des Hauses Neuroth, sofern ein Zuschuß durch die Straßenbauverwaltung gewährt wird.
3. Anlage eines Dorfangers an der Kreissparkasse.
4. Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens.
5. Erwerb eines Grundstückes an der Hollerer Straße zur Anlage eines Parkplatzes.
6. Tilgung des kurzfristigen Kredits, der zur vorläufigen Finanzierung der Erschließungskosten im Baugebiet „Auf der Schla“ auf genommen wurde.
7. Straßenbeleuchtung „Auf der Schla“
8. Anbringung weiterer Straßenleuchten in der inneren Ortslage.
9. Ausbesserung bzw. Anbringen einer Teerdecke in der Kirch- straße.

