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Montabaur -7-

In der Zeit vom 27.5. - 30.5.1976 führen wir eine Busreise nach Prag durch. Für diese Reise sind noch einige Plätze frei. Interessanten wenden sich bitte an Antonius Gilles, Gartenstr. 5, Preis für Hin- und Rückfahrt, Übernachtung mit Frühstück einschl. Visa beträgt 200,- DM.

TV Jahn - Eitelborn

KOMMEN SIE ZU UNSERER WEIHNACHTSFEIER

Nach langjähriger Pause sind für Sonntag, den 21. Dezember 15.30 Uhr alle Vereinsmitglieder mit ihren Angehörigen sowie alle Eltern unserer Turnschülerinnen und Turnschüler zu einer Adventsfeier ins Vereinslokal Gisbert Vogt eingeladen.

Zu Beginn der vorweihnachtlichen Feier lädt der Vorstand unse­res Vereins zum Kaffee mit Kuchen und Gebäck recht herzlich ein.

Zur Kaffeestunde bitten wir je Person 1 Gedeck mitzubringen

Anschließend werden Turnerinnen und Turner unter anderem ein modernes Weihnachtsspiel vorführen. Eine Flötengruppe wird die Feierstunde musikalisch umrahmen.

Wir sind überzeugt, daß Ihnen allen, in der Hektik der heutigen Zeit, diese besinnliche Feierstunde im Kreise Ihrer Angehörigen und der gesamten Turnerfamilie gefallen wird.

Alle sind nochmals recht herzlich eingeladen.

Kirchenchor Cäcilia Eitelborn

Am 2o. Dezember 1975,15.30 Uhr, findet wieder unsere Weih­nachtsfeier statt.

Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Kindern recht herzlich ein.

Sport-Club 1919 Eitelborn e.V.

Einladung

zur Jahreshauptversammlung, am Samstag, dem 3. Januar 1976, 20.00 Uhr im VereinslokalZur Sporkenburg

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totenehrung

3. Jahresbericht

4. Kassenbericht

5. Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahlen des Vorstandes

7. Verschiedenes.

Wir hoffen alle bei der Jahreshauptversammlung begrüßen zu können. Hier wird Gelegenheit zur berechtigten Kritik aber auch zu Anregungen und Wünschen gegeben.

MGV Eitelborn 1866

Am Samstag, dem 27. Dezember 1975 starten wir unsere alljähr­liche Winter-Wanderung. Abmarsch ist um 10 Uhr ab Minigolf­platz.

Abschluß auf dem Feuerwehrplatz. Für einen schmackhaften Eintopf sowie kalte und warme Getränke ist gesorgt.

Bitte vormerken

Unser Stiftungsfest feiern wir am Samstag, dem lo. Januar 1976 im VereinslokalZur Sporkenburg."

KADENBACH:

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1975 vom 12.12.I975

I.

Der Ortsgemeinderat hat. aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 8.12.197 5 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

446.000,- DM

in der Ausgabe auf

446.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

200.000,- DM

in der Ausgabe auf

200.000,- DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1975 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 65.000,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 194.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) Mindeststeuer

320 v.H.

ba) Hausgewerbetreibende

6,-DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden : für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

die innerhalb

Hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung und des dem Haushaltsplan als Anlage bei­gefügten Finanzplanes für das Haushaltsjahr 1978 ergeht folgende Entscheidung:

1. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung auf 65.000,- DM festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite wird gemäß §§95 Abs. 3 Nr. 2 und lo3 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) unter der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 Ziffer 1 der ergänzenden VV zu § 103 GemO erteilt, weil die mit Krediten zu finanzierenden Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Die Einzelgenehmi­gung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.

2. Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung auf 194.000,- DM festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 GemO hinsichtlich der im Finanzplan hierfür vorge­sehenen Kreditaufnahmen versagt.

3. Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 1978 wird gemäß

§ 121 GemO beanstandet. Der Finanzplan ist dahingehend zu ändern, daß der Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist.

Montabaur, den 8.12.1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az.: 029/901-10

(L.S.) In Vertretung:

gez. Unterschrift.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1975 bis 6.1.1976 während der allgemeinen Dienststunden im

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