Montabaur -8-
verlaufend vom Grundstück Günter Rußbach bis in die Rinmündung der Sauertalstraße, fest.
Nunmehr sind die entstandenen Ausbaukosten nach den Be Stimmungen der Ausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umz’i- legen.
Erschließungsbeitragssatzung neu beschlossen
Der Stadtrat beschloß eine neue Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen ) für die Stadt Montabaur, in der Form, wie sie im Entwurf den Ratsmitgliedern in der Sitzung vorlag.
Als Tag des Inkrafttretens dieser Satzung wurde der 1.1.1976 bestimmt. Zu diesem Termin treten die Ortssatzungen der Stadtteile außer Kraft. Insofern besteht ab dem 1.1.1976 einheitliches Satzungsrecht in der Stadt Montabaur. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Änderung der Satzungen der früher selbständigen Gemeinden aufgrund der Auseinandersetzungsverträge nicht möglich.
Die bisherige Erschließungsbeitragssatzung, die auf einer Mustersatzung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz basierte,wurde deshalb außer Kraft gesetzt, weil die Rechtsprechung in der Vergangenheit feststellte, daß diese Satzung in einigen Punkten nicht dem geltenden Recht entsprach. Aus diesem Grunde hatte das Innenministerium eine neue Mustersatzung herausgegeben und den Erlaß dieser Satzung empfohlen.
Ausbaubeitragssatzung neu beschlossen
Außerdem beschloß der Stadtrat eine neue Ausbaubeitragssatzung, die ebenfalls ab 1.1.1976 in Kraft tritt und einheitliches Recht in der Stadt Montabaur schafft. Der Erlaß dieser Satzung erfolgte aus den gleichen Gründen wie der der Erschließungsbeitragssatzung.
Bauliche Fertigstellung der Baumbacher Straße
Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und die im Stadtteil Eigendorf geltende Erschließungsbeitragssatzung stellte der Stadtrat die Fertigstellung der Bürgersteige in der Baumbacher Straße, verlaufend von der Mittelstraße bis einschl. zum Grundstück Arnold (Flurstück 184/1), fest.
Als Zeitpunkt der Widmung sowie der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlage wurde der 1.11.1975 festgesetzt.
Fertigstellung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen der Baumbacher Straße
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der im Stadtteil Eigendorf geltenden Ausbaubeitragssatzung stellte der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen der Baumbacher Straße verlaufend von Flur 6, Flurst. 85 bis einschl. Flur 1,
Flurst. 122/14) fest. Die entstandenen Ausbaukosten sind nach der Ausbaubeitragssatzung nunmehr auf die Anlieger umzulegen.
Hauungs- und Kulturplan 1976 beschlossen
Der Stadtrat genehmigte den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1976. Vor der Beschlußfassung erfolgte eine Diskussion über die forstwirtschaftliche Situation.
Der Hauungs- und Kulturplan weist einen voraussichtlichen Überschuß von 48.440,- DM. aus. Die Ratsmitglieder waren der Ansicht, daß dies, gemessen an dem Waldbesitz der Stadt Montabaur und auch im Vergleich zu den Erträgen früherer Jahre, doch ein recht geringer Betrag ist. Man stellte jedoch fest, daß die Kostenentwicklung auch im Forstbereich außerhalb der Einflußmöglichkeiten der Verantwortlichen liegt.
Die Fraktionen berichteten, daß sie im Rahmen ihrer internen Beratungen nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht hätten, dabei jedoch zu dem Ergebnis kamen, daß lediglich im Wegebau Kosten gespart werden könnten.
So wurde vorgeschlagen, daß für den Ansatz „Wegeneubau und Unterhaltung“ in Höhe von 19.500,- DM ein Sperrvermerk angebrach werden sollte, d.h. daß diese Mittel erst freigegeben werden sollten, wenn die entsprechenden Zuschüsse eingegangen sind.
Der zuständige Revierbeamte, Herr Reifenberger, erläuterte, daß der Wegebau eine Voraussetzung für die Holzabfuhr ist, und daß es es für die Abfuhr des Einschlages in diesem Winter erforderlich ist, daß wenigstens ein Teil der vorgesehenen Wege ausgebaut wird.
So wurde dann ei.i Kompromißvorschlag angenommen,nachdem ein Sperrvermerk für einen Betrag von 8.500,- DM angebracht wird, vorbehaltlich des Einganges der entsprechenden Landeszuschüsse in Höhe von 70%.Ein Teilbetrag von 4.000,- DM für den Ausbau der zur Holzabfuhr notwendigen Wegebaumaßnahmen wurde freigegeben. Der Hauungs- und Kulturplan der Stadt Montabaur sieht für das Forstwirtschaftsjahr 1976 einen Holzeinschlag von 6.740 fm vor und zwar 230 fm Eiche 3.455 fm Buche 2.595 fm Fichte 460 fm Kiefer.
Die Einnahmen aus Holzverkauf werden auf 430.510,- DM geschätzt. Hinzu kommen Jagdpachten und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Wildschadenersatz) von 32.850,- DM
mithin belaufen sich die Gesamteinnahmen auf 463.360,- DM. Dem stehen folgende Ausgaben gegenüber:
a) Holzwerbung einschl. Rücken und soz.
Lasten 258.991,-DM
b) Kulturkosten
Neukulturen, Nachbesserungen, Pflanzen- ankauf, Kulturpflege 19.795. ''-1
Bestandpflege, Ästung, Düngung 10.658,- DM Forstschutz (Bekämpfung von Bränden, Schädlingen, Wildschaden,
Vogelschutz u.ä.) 11.526,- DM
Wegebau und Unterhaltung (Sperrvermerk über 8000,- DM) 19.500,- DM Betriebsgebäude und Schutzhütten (Arbeiterunterkünfte, städt.
Schutzhütte, Werkzeuge) 4.675,- DM.
Soziale Lasten 21.955,-DM.
- 88.109,- DM
c) Beförsterungskosten 57.600,- DM
d) Steuern, Versicherung, Geschäftsbedürf-
nisse u.ä. 10.220,- DM.
Gesamtausgaben 414.920,-DM.
Einnahmen 463.360,- DM Ausgaben 414.920,-DM
Es verbleibt ein Überschuß von 48.440,- DM.
Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau
Der Stadtrat stimmte dem Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau, der ursprünglich Ausgaben in Höhe von 65.080,- DM vorsah und nach dem Zuschüsse in Höhe von 31.640,- DM gewährt werden, zu. In Anbetracht der allgemeinen Finanzknappheit wurden jedoch folgende geplante Neu- baumaßmahmen aus dem Plan gestrichen, die in späteren Jahren durchgeführt werden sollen :
a) Schaffung einer kombinierten Spiel- und Liegewiese am Grillplatz Horressen
b) Verlegung eines Wasser-und Stromanschlusses zum Grillplatz.
Dadurch werden Kosten in Höhe von insgesamt 5.000,- DM gespart.
Der Stadtrat ging bei seiner Beschlußfassung davon aus, daß die vorhandene Deckungslücke .d.h. die Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Maßnahmen und den Zuschüssen des Naturparks Nassau, durch Inanspruchnahme der Forstbetriebsmittelrücklage zu schließen ist.
Ortsgerichtsvorsteher und Gerichtsmann für das Ortsgericht Eschelbach
Für die Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Eschelbach schlug der Stadtrat vor:
a) Herrn Wendelin Schukart
b) Herrn Heinz Kraft.
Der Stadtrat sprach die Empfehlung aus, Herrn Wendelin Schukart zum Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen. Für die

