Montabaur -1 2-
Die prämierten Bilder werden dann in der folgenden SPD- Mitgliederversammlung für einen wohltätigen Zweck versteigert. Der Beginn der Aktion „Sorgloser Einkauf“ war am 29. November.
Jugendspielgemeinschaft Augst
Die JSG Augst veranstaltet am 9. Dezember 1975 um 20.30 Uhr im Gasthaus Fries - Kadenbach - einen Elternabend. Dazu werden alle interessierten Eltern - besonders jedoch die der D-Jugendspie- ler- recht herzlich eingeladen.
Da sehr wichtige Themen zur Debatte stehen, wird um einen guten Besuch dieser Veranstaltung gebeten.
NEUHÄUSEL:
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 11. Dezember 1975, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.lo.1975
2. Übernahme eines Kostenanteils am Schullandheim-Aufenthalt der Augst-Schule und der Kreissonderschule in Höhr-Grenzhausen.
3. Beratung über die Gestaltung der Reihen- und Kaufgräber im Erweiterungsteil des Friedhofs.
4. Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Im Feldchen“ als Satzung.
5. Bau der Schutzhütte.
6. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.lo.1975
2. Grundstücksangelegenheit.
5411 Neuhäusel, 2.12.1975 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister. |
SIMMERN:
Amtl. Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 9. Dezember 1975, um 20.15 Uhr im Mehrzweckraum, Schulstraße, statt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2o.lo.1975
2. Aufnahme von Krediten für das Haushaltsjahr 1975.
3. Bericht über die Verlegung des Ortskanals und der Wasserleitung in der Hauptstraße (K 113) durch den gesamten Ort.
4. Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung über den Antrag auf Umgemarkung der Parzelle in Flur 7, Nr. 1/14 , - 3.2833 ha groß - aus der Gemarkung Simmem in die Gemarkung Neuhäusel.
2. Sonderzuwendungen an die Teilzeitbeschäftigten in unserer Gemeinde.
3. Weihnachtsbeihilfe an Bürger unserer Gemeinde mit geringem Einkommen.
5411 Simmern, den 2.12.1975 gez.Schneider,Ortsbürgermstr.
Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1975 vom 25.11.1975
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgendes Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die . Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 18.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan . für das Haushaltsjahr 1975 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 374.000,- DM
in der Ausgabe auf 374.000,-- DM
VERMÖGENSIL.USHALT [
in der Einnahme auf 339.000,- DM (
in der Ausgabe auf 339.000,- DM festgesetzt. j
§ 2 ;
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- \
jahr 1975 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus- i halt erforderlich ist, wird auf 162.000,- DM festgesetzt. ;
§3 ;
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 22.000,- DM festgesetzt. '
§4 !
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 ;
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- haltsjahr wie folgt festgesetzt :
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H. :
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H. i
2. Gewerbesteuer: }
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) Mindeststeuer
ba) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :
für den ersten Hund 36,- DM j -
für den zweiten Hund 54,- DM t
für jeden weiteren Hund 54,-DM. i
II. |;
Genehmigung der Haushaltssatzung: ! i
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung werden keine Bedenken gemäß § 24 Abs. 2 GemOerho-j ben. Hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Bestandteile der ; Haushaltssatzung und des dem Haushaltsplan als Anlage beige- : fügten Finanzplanes für die Haushaltsjahre 1976 bis 1978 ergeht folgende Entscheidung:
1. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung auf !
162.000,- DM festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite i; wird gemäß §§95 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung für ji Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)unte| der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 Ziff. 1 der er-7 gänzenden VV zu § 103 GemO erteilt, weil die mit Krediten jj zu finanzierenden Maßnahmen bereits abgeschlossen sind, !; Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 4 GemO behalten wir uns vor. i
2. Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung auf /
, 22.000,- DM festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen ; ;
wird gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 102 Abs GemO versagt.
3. Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 1976 bis 1978 wird gemäß § 121 GemO beanstandet. Der Finanzplan ist dahin- ; gehend zu ändern, daß er für die einzelnen Jahre im Verwal-1 tungshaushalt in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist. \
Montabaur, den 18.11.197 5 !
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises i
Abt.la Az. o29/901-10 I.V. gez. Unterschrift,Oberreg.Rat i
(L.S.) !;
IH. . j;
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.12.1975 bis , 17.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Montabaur | Zimmer 23, öffentlich aus. Ortsgemeindeverwaltung Simnißi'IJ Simmem, den 25.11.1975 z Schneider,Ortsbürgermelster j (L.S.) f
Bestellung von Weihnachtsbäumen
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, auch in diesem Jahr Weih*;, nachtsbäume zu besorgen. Bestellungen werden bis zum 12.12. ^ 1975, während den Dienststunden dienstags und donnerstags ;. entgegengenommen. |,
Die ca.-Größe ist anzugeben. Auch Blautannen können be- / schafft werden. Der Verkauf der Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, dem 20.12.1975. . j
gez.Schneider, Ortsbürgermeister. [

