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Montabaur -1 2-

Die prämierten Bilder werden dann in der folgenden SPD- Mitgliederversammlung für einen wohltätigen Zweck versteigert. Der Beginn der AktionSorgloser Einkauf war am 29. Novem­ber.

Jugendspielgemeinschaft Augst

Die JSG Augst veranstaltet am 9. Dezember 1975 um 20.30 Uhr im Gasthaus Fries - Kadenbach - einen Elternabend. Dazu werden alle interessierten Eltern - besonders jedoch die der D-Jugendspie- ler- recht herzlich eingeladen.

Da sehr wichtige Themen zur Debatte stehen, wird um einen gu­ten Besuch dieser Veranstaltung gebeten.

NEUHÄUSEL:

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 11. Dezember 1975, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.lo.1975

2. Übernahme eines Kostenanteils am Schullandheim-Aufenthalt der Augst-Schule und der Kreissonderschule in Höhr-Grenzhau­sen.

3. Beratung über die Gestaltung der Reihen- und Kaufgräber im Erweiterungsteil des Friedhofs.

4. Beschlußfassung über den BebauungsplanIm Feldchen als Satzung.

5. Bau der Schutzhütte.

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.lo.1975

2. Grundstücksangelegenheit.

5411 Neuhäusel, 2.12.1975 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister. |

SIMMERN:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 9. Dezember 1975, um 20.15 Uhr im Mehrzweckraum, Schulstraße, statt.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2o.lo.1975

2. Aufnahme von Krediten für das Haushaltsjahr 1975.

3. Bericht über die Verlegung des Ortskanals und der Wasser­leitung in der Hauptstraße (K 113) durch den gesamten Ort.

4. Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung über den Antrag auf Umgemarkung der Parzelle in Flur 7, Nr. 1/14 , - 3.2833 ha groß - aus der Gemarkung Simmem in die Gemarkung Neuhäusel.

2. Sonderzuwendungen an die Teilzeitbeschäftigten in unserer Gemeinde.

3. Weihnachtsbeihilfe an Bürger unserer Gemeinde mit gerin­gem Einkommen.

5411 Simmern, den 2.12.1975 gez.Schneider,Ortsbürgermstr.

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1975 vom 25.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gendes Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die . Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 18.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan . für das Haushaltsjahr 1975 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 374.000,- DM

in der Ausgabe auf 374.000,-- DM

VERMÖGENSIL.USHALT [

in der Einnahme auf 339.000,- DM (

in der Ausgabe auf 339.000,- DM festgesetzt. j

§ 2 ;

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- \

jahr 1975 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus- i halt erforderlich ist, wird auf 162.000,- DM festgesetzt. ;

§3 ;

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 22.000,- DM festgesetzt. '

§4 !

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5 ;

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- haltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H. :

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H. i

2. Gewerbesteuer: }

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

ba) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 36,- DM j -

für den zweiten Hund 54,- DM t

für jeden weiteren Hund 54,-DM. i

II. |;

Genehmigung der Haushaltssatzung: ! i

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Haushalts­satzung werden keine Bedenken gemäß § 24 Abs. 2 GemOerho-j ben. Hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Bestandteile der ; Haushaltssatzung und des dem Haushaltsplan als Anlage beige- : fügten Finanzplanes für die Haushaltsjahre 1976 bis 1978 ergeht folgende Entscheidung:

1. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung auf !

162.000,- DM festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite i; wird gemäß §§95 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung für ji Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)unte| der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 Ziff. 1 der er-7 gänzenden VV zu § 103 GemO erteilt, weil die mit Krediten jj zu finanzierenden Maßnahmen bereits abgeschlossen sind, !; Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 4 GemO behalten wir uns vor. i

2. Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung auf /

, 22.000,- DM festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen ; ;

wird gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 102 Abs GemO versagt.

3. Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 1976 bis 1978 wird gemäß § 121 GemO beanstandet. Der Finanzplan ist dahin- ; gehend zu ändern, daß er für die einzelnen Jahre im Verwal-1 tungshaushalt in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist. \

Montabaur, den 18.11.197 5 !

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises i

Abt.la Az. o29/901-10 I.V. gez. Unterschrift,Oberreg.Rat i

(L.S.) !;

IH. . j;

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.12.1975 bis , 17.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Montabaur | Zimmer 23, öffentlich aus. Ortsgemeindeverwaltung Simnißi'IJ Simmem, den 25.11.1975 z Schneider,Ortsbürgermelster j (L.S.) f

Bestellung von Weihnachtsbäumen

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, auch in diesem Jahr Weih*;, nachtsbäume zu besorgen. Bestellungen werden bis zum 12.12. ^ 1975, während den Dienststunden dienstags und donnerstags ;. entgegengenommen. |,

Die ca.-Größe ist anzugeben. Auch Blautannen können be- / schafft werden. Der Verkauf der Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, dem 20.12.1975. . j

gez.Schneider, Ortsbürgermeister. [