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Montabaur -8-

in Höhe von 115.000,-- DM.

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 71.000,-DM. Montabaur, den 11. November 1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Abt. la, Az.: 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:

gez. Ruff.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24. November 1975 bis 3. Dezember 1975 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Heilberscheid, den 13. Nov. 1975

Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid gez. Bendel, Ortsbürgermeister.

NENTERSHAUSEN:

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am MONTAG, dem 1. Dezember 1975, um 20 Uhr in der Turnhalle statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1976.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung ..Im Strichen,Beim Brandweiher - Im Strichen, Beim Brandweiher

3. Beschluß über einen Zuschußantrag der Volksschule zum Schullandheimaufenthalt 1976.

4. Beschluß über einen Antrag des DRK Ortsvereins.

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Schürf- und Abbau­vertrag.

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes.

5431 Nentershausen, 14.11.1975 gez. Diefenbach,

II. Ortsbeigeordneter.

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1975 vom 13.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird :

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

864.330,- DM

in der Ausgabe auf

864.330,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

177.800,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

177.800,- DM

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 575.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 1975 wie folgt festgesetzt :

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 18,-DM

für den zweiten Hund 27,- DM

für jeden weiteren Hund 36,-DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 , Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1975 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180.000,- DM

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme 300 v.H.

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43/ 1972) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H.für das Haushaltsjahr 1975 er­teilt.

Montabaur, den 11.11.1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la/Az. o29/9ol-lo (L.S.)

Im Aufträge: gez. Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.11.1975 bis 3.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Montabaur Zimmer 23, öffentlich aus.

Nentershausen, den 13.11.1975

Ortsgemeindeverwaltung

Nentershausen

(L.S.) gez. Perne, Ortsbürgermeister.

Sparverein Ohly

Am Donnerstag, dem 20.11.197 5

wird der Sparkasten zum letztenmal geleert. Die diesjährige Auszahlung findet am 29.11.1975 um 20 Uhr im Rahmen einer kleinen Feier statt.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.11.1975 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Niederelbert vom 2.5.1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben - Kostenspaltung-

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung_

Waldstraße Haus-Grundstück Bernhard Fahrbahn Boos Waldstr. bis Wendehammer

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