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Achtung, Eltern!

Unter Bezugnahme auf die amtl. Bekanntmachungen im Amts­blatt Nr. 40 vom 3.10.75 und Nr. 42 vom 17.10.75 teilt die Ortsgemeindeverwaltung mit, daß auf dem Friedhof weiterhin grober Unfug getrieben wird. So wurden nicht nur Gräber ge­schändet (Okt. 75) ( sondern erst kürzlich mehr als die Hälfte der in der Friedhofskapelle aufgestellten Kerzen verschleppt, teils auf anderen Grabplätzen aufgestellt und hinter die Kapelle gelegt. Auch diese Aktion ist von der Ortsgemeindeverwaltung angezeigt worden. Die Angelegenheit ist der Kriminalpolizei übergeben worden. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder entspre­chend zu belehren, da angenommen wird, daß diese Taten, auf Grund von vorhandenen Fußspuren von Kindern ausgeführt werden. Hinweise nimmt die Ortsgemeindeverwaltung entgegen. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Im übrigen wird auf die Friedhofsordnung (am Tor befestigt) hingewiesen.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister.

HÜBINGEN:

Die Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Geburts­tag :

Frau Elisabeth Loring, 26.11.1903, 72 Jahre

Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.

gez. Hoffmann, I.Ortsbeigeordneter.

Kostenspaltung für die Flur-, Mittel- und Neuestraße

Inseiner Sitzung am 12. Nov. 1975 beschloß der Ortsgemeinde­rat Hübingen die Erhebung von Teilerschließungsbeiträgen im Rahmen der Kostenspaltung für die Flur-, Mittel-u.Neuestraße. Ergänzend zu seinem Beschluß vom 30. Sept. 1971 stellte der Ortsgemeinderat fest, daß mit der Fertigstellung der Neue­straße, Flurstraße und Mittelstraße nur die Fahrbahnen dieser Straßen gemeint sind, da die Bürgersteige bis heute noch nicht fertiggestellt sind.

Nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Hübingen sollen für die Abrechnung der Fahr­bahnen Teilerschließungsbeiträge erhoben werden.

Verkehrsverbindung zwischen dem Buchfinkenland und Welsch­neudorf

Der Ortsgemeinderat erklärte sich zu einer Beteiligung an der Ausfallgarantie für die Errichtung einer Busverbindung zwischen dem Buchfinkenland und Welschneudorf als Arztsitzgemeinde einverstanden. Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten, die der Ortsgemeinde entstehen und der zu erwartenden Benutzung durch die Bevölkerung zu gewährleisten, sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, daß an einem Tag in der Woche ein Bus zwischen den Gemeinden des Buchfinkenlan­des und Welschneudorf fahren sollte. Nach Auffassung des Orts­gemeinderates soll die Verkehrsverbindung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingerichtet werden.

Schiedsmann und Stellvertreter gewählt

Zum Schiedsmann der Ortsgemeinde Hübingen wurde Herr Ludwig Dennebaum in geheimer Abstimmung gewählt.

Die Wahl des stellvertretenden Schiedsmannes fiel auf Herrn Gregor Schneider.

Gemeinderat verzichtet zugunsten der Dorfgemeinschaftshalle

Da den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Hübingen kein Sit­zungsgeld gezahlt wird, wie dies in einigen anderen Gemeinden üblich ist und in den gesetzlichen Bestimmungen für zulässig erklärt ist, wurde in der Vergangenheit jährlich ein Ausflug oder eine sonstige Feier für die Mitglieder des Gemeinderates veranstaltet, wofür die Ortsgemeinde die Mittel zur Verfügung stellte.

Inder Gemeinderatssitzung am 12. Nov. 1975 verzichteten alle Katsmitglieder großzügig darauf, daß in diesem Jahr eine Feier des Gemeinderates stattfindet. Nach dem Willen des Gemeinderates sollen die dabei eingesparten Mittel als Zuschuß Für den Bau der Dorfgemeinschaftshalle zur Verfügung gestellt werden.

EISBACHGEMEINDEN

HEILBERSCHEID:

Wir gratulieren !

Am 22. Nov. 1975 wird Frau Katharina Lehnhard 80 Jahre alt.

Wir freuen uns zusammen mit der Jubilarin, der es vergönnt ist in verhältnismäßig gutem Gesundheitszustand diesen Ge­burtstag feiern zu können.

Wir alle gratulieren herzlich und wünschen weiterhin noch viele Jahre Gesundheit und Wohlergehen im Kreise ihrer Lieben.

gez. Bendel, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1975 vom 13. November 1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KREISVERWALTUNG MONTABAUR als Auf­sichtsbehörde vom 11.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 197 5 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 71.000,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 115.000,-- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

ba) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1975 wird hiermit erteilt :

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

231.000.- DM 231.000,- DM

252.000,- DM 252.000,- DM